Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – was tun?

Manchmal passiert es, dass Patienten eine Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen und diese nicht erstattet wird. Die Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – warum kann das passieren und was können Sie dagegen tun?

Nachfolgend zeigen wir Ihnen typische Gründe auf, warum Zahnzusatzversicherungen eine Zahnarzt Rechnung ihres Versicherten nicht bezahlen.

Wurden unwahre Angaben zu Zahnstatus und zahnmedizinischem Gesundheitszustand gemacht?

Es kommt häufig vor (oft aus Unwissenheit), dass hinsichtlich Zahnstatus oder bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen falsche Angaben beim Tarifabschluss der Zahnzusatzversicherung gemacht werden. Leider finden das die Versicherer in aller Regel früher oder später heraus.

Die entsprechend unterschlagenen Fakten führen dann oft dazu, dass ein teurer Zahnersatz oder eine kostspielige Zahnbehandlungen aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Bleiben Sie deshalb bei der Antragsstellung bei der Wahrheit. Besprechen Sie Ihren Antrag gerne mit uns und auch mit Ihrem Zahnarzt. Der Zahnarzt kann die Richtigkeit Ihrer Angaben prüfen – die meisten Zahnärzte machen das gerne. Ein besser versicherter Patient ist den meisten Zahnärzten lieber.

Ist die entsprechende Leistung nicht mitversichert?

Oft werden die Tarifbedingungen nur flüchtig überflogen und die Zahnzusatzversicherung wird kurzerhand ohne weiterreichende Hintergrund-Informationen abgeschlossen. Hier sollten Sie unbedingt genau hinschauen. Beim Abschließen einer neuen Zahnzusatzversicherung sollten Sie Ihren Zahnstatus und in den kommenden Jahren zu erwartende Behandlungen mit einbeziehen.

Sprechen Sie deshalb vor dem Vergleich von Zahnzusatzversicherungen unbedingt mit Ihrem Zahnarzt und klären Sie Ihren aktuellen Zahnstatus sowie mittelfristig zu erwartende notwendige Behandlungen ab. Diese Notwendigkeiten prüfen Sie dann genau beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, damit die Versicherung auch wirklich für Ihre gewünschten Behandlungen leistet.

Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – wegen Wartezeit nach Tarifabschluss?

Haben Sie Ihren Tarif erst kürzlich abgeschlossen? Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass viele Zahnzusatzversicherungen erst nach einer tariflich festgelegten Wartezeit für Behandlungen beim Zahnarzt und für Rechnungen des Zahnlabors aufkommen. In der Regel liegen diese Wartezeiten zwischen drei und acht Monaten.

Warten Sie also mit einer notwendigen Behandlung so lange es geht. Somit können Sie es schaffen, dass die Zahnzusatzversicherungen für die Kosten aufkommt. Können Sie nicht warten, empfehlen wir sich für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit zu entscheiden.

Zahnzusatzversicherung zahlt nicht für „vor Tarifabschluss angeratene Behandlungen“

Fast alle Zahnzusatzversicherungen leisten nicht für Behandlungen, die bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung angeraten oder geplant waren. Ausschlaggebend hierfür sind die Angaben in der Patientenakte Ihres Zahnarztes. Was in der Akte steht, gilt für Ihre Zahnzusatzversicherung.

Haben Sie also eine Rechnung für eine Zahnbehandlung eingereicht, die vor Tarifabschluss bereits von Ihrem Zahnarzt angeraten war, wird die Zahnzusatzversicherung nicht zahlen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Tarife ohne Gesundheitsfragen zahlen ebenfalls nicht für solche angeratenen Behandlungen. Das wird oft falsch verstanden.

Sie haben Ihre Summenbegrenzung bereits erreicht

Fast alle Zahnzusatzversicherungen haben eine Summenbegrenzung in den ersten Jahren nach dem Tarifabschluss. Unter Umständen wurde Ihre Zahnarzt Rechnung nicht erstattet, weil Sie diese Summenbegrenzung durch zuvor eingereichte Zahnarzt Rechnungen schon erreicht hatten.

Die Summenbegrenzung wird auch als Leistungsstaffel bezeichnet. Je länger die Leistungsstaffel nach dem Tarifabschluss die maximalen Erstattungen begrenzt, desto öfters tritt dieses Problem auf. Man vergisst schnell nach dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, dass eine Leistungsstaffel hinterlegt ist. Sie kann auf bis zu fünf Jahre festgesetzt sein.

Was können Sie tun, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt?

Wir haben mehrere Tipps für Sie, wie Sie vermeiden können, dass Ihre Zahnzusatzversicherung nicht bezahlt – und Sie auf hohen Kosten sitzen bleiben:

  • Reichen Sie vor einer teuren Behandlung (über 1.000 EUR für die gesamte Behandlung) einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein. So werden Sie rechtzeitig gewarnt und können die Behandlung zum Beispiel auf das Folgejahr schieben oder ein günstiges Zahnlabor heraussuchen.
  • Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsvermittler und fragen Sie nach. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung über uns oder direkt über eine Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben.
  • Widersprechen Sie der Zahlungsverweigerung. Eventuell können Sie dies im Zweifel mit dem Zahnarzt besprechen und gemeinsam mit ihm einen schriftlichen Widerruf mit Ihren Ansprüchen an die Zahnzusatzversicherung (inkl. aller Belege über die Kosten in Kopie) verfassen.
  • Wenn Ihre Zahnzusatzversicherung zu leistungsschwach ist, sollten Sie auf jeden Fall einen Vergleich mit aktuellen Tarifen durchführen und einen Tarifwechsel erwägen.
  • Schalten Sie eventuell eine vorhandene Rechtsschutzversicherung ein, falls Erfolgsaussichten bestehen.
  • Im schlimmsten Fall können Sie Ihr Problem an den Versicherungs-Ombudsmann weitermelden und um eine Schlichtung mit Hilfe Dritter bitten. Auch eine Verbraucherschutzzentrale gibt dazu hilfreiche Tipps.
Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

Sie haben Probleme mit Ihrer Zahnarzt Rechnung?

Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.

Kundenbewertung: So zufrieden sind unsere Kunden mit ihren Zahnzusatzversicherungen

eKomi Gold Auszeichnung
eKomi Gold Auszeichnung
4,9 Sterne