Viele Versicherungsnehmer glauben, der Zeitpunkt eines Versicherungsabschlusses sei erstmal zweitrangig. Wichtig ist ihnen vor allem, dass der Versicherungsschutz eintritt, wenn es denn zum Schaden kommen sollte. Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann der Zeitpunkt des Abschlusses aber große finanzielle Vorteile für den Versicherungsnehmer haben. Bei geschickter Wahl, kann der Versicherungsnehmer seinen Zahnzusatzversicherung Leistungsanspruch verdoppeln – und somit bares Geld sparen!
Dies ist eigentlich ganz leicht erklärt und nachvollziehbar, wenn man einmal näher betrachtet, wie Zahnzusatzversicherungen den Leistungsanspruch berechnen bzw. begrenzen. Denn leider bekommen Sie bei einer frisch abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung nicht gleich die volle Erstattungsleistung nach Ihrer Zahnbehandlung. Sie wird zunächst nur in begrenzter Höhe ausbezahlt.