Wann darf eine Zahnzusatzversicherung den Beitrag erhöhen?
Eine Zahnzusatzversicherung regelt in den Versicherungsbedingungen unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung zum Erhalt der Leistungszusage durchgeführt werden darf.
Bei der jährlichen Überprüfung der vertraglichen Leistungszusage muss der Versicherer überprüfen, ob die ursprünglich kalkulierten Beiträge für die in Anspruch genommen Behandlungskosten der Versicherungsgemeinschaft ausreichen ist. Wird eine Abweichung zwischen 5,1 und 10 Prozent festgestellt, kann die Versicherung mit der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders die Beiträge erhöhen oder senken. Eine Senkung der Beiträge kommt in der Regel selten vor.
Jede Versicherungsgesellschaft kann selbst entscheiden wann und wie oft eine Beitragserhöhung durchgeführt wird. Manche Zahnzusatzversicherungen passen die Beiträge regelmäßig in kleineren Schritten an und andere warten bis die 10 Prozent Hürde überschritten ist. Bei Versicherungen die ihre Prämien länger nicht angepasst haben fällt die Beitragsanpassung in der Regel deutlich höher aus.