Zahnzusatzversicherung Beitragserhöhung

Eine Zahnzusatzversicherung Beitragserhöhung ist nichts ungewöhnliches und oft Bestandteil der Versicherungsbedingungen.

Bei Zahntarifen ohne Altersrückstellungen erfolgen die Beitragsanpassungen mit zunehmendem Alter automatisch.

Ist ein Tarife mit stabilen Beiträgen durch Alterungsrückstellungen kalkuliert, kann es trotzdem notwendig werden den Beitrag anzupassen.

Zahnzusatzversicherung Vergleich nach der Beitragsanpassung

Nach einer Beitragsanpassung sollte man überprüfen ob das Preis- Leistungsverhältnis der Zahnzusatzversicherung noch passt. Am besten vergleichen Sie die Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, den Beitrag und die Kostenübernahme ab Versicherungsbeginn.

Service Angebot: Wenn die Zahnzusatzversicherung den Beitrag erhöht

Um heraus zu finden ob ein Zahnzusatzversicherung Wechsel nach einer Beitragserhöhung Sinn macht, müssen einige Punkte geklärt werden. Es reicht nicht aus, sich über die angebotenen Tarife einen Überblick zu verschaffen, oft müssen auch Informationen beim Zahnarzt eingeholt werden. Denn nur wer beim Wechsel der Versicherung keinen Fehler macht, bekommt auch alle Leistungen.

Am besten nutzen Sie unseren Telefon Service zum überprüfen Ihrer Zahnarzt Versicherungen.

Dieser Service ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.

Wegen einer Beitragserhöhung die Zahnzusatzversicherung kündigen ist keine gute Idee

Viele Kunden stellen uns die Frage, ob es Sinn macht eine Zahnzusatzversicherung wegen einer Beitragserhöhung zu kündigen. Allen die sich nicht vollständig von einer Zahnzusatzversicherung trennen möchten, raten wir dringend von einer voreiligen Kündigung ab.

Besser ist es die Zahnzusatzversicherung wegen Beitragserhöhung zu wechseln

Wenn eine Zahnzusatzversicherung die Beiträge anpasst, haben Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht. Dadurch bietet sich die Überprüfung der aktuellen Leistungen an, da ein schneller Wechsel der Versicherung möglich ist.

Versicherungsnehmer, die ihre Zahnzusatzversicherung wechseln, erhalten teilweise bessere Leistungen. Das gilt bei Zahnversicherungen die, eine Vorversicherung anerkennen. Dadurch kann die Summenbegrenzung in den ersten Jahren reduziert werden oder sogar vollständig wegfallen. Fragen Sie ihren Ansprechpartner bei der Beratung, ob die neue Zahnzusatzversicherung diesen Service bietet.

Überprüfen Sie dazu Ihren aktuellen Zahnstatus und die Einhaltung der Kündigungsfristen für den Versicherungswechsel

Wer seine Zahnzusatzversicherung wechseln will, sollte vorher überprüfen ob es noch angeratene Zahnbehandlungen gibt. Da diese bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht versichert sind. Achten Sie auch unbedingt auf die Kündigungsfristen des alten Vertrages.

Die wichtigsten Fragen an Ihren Zahnarzt zum Zahnstatus

  1. Gibt es angeratene und noch nicht durchgeführte Behandlungen in der Patientenakte?
  2. Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind und ersetzt werden können?
  3. Wenn ja, wie viele Zähne fehlen?
  4. Wie viele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt? (Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen)
  5. Wieviel Zahnersatz ist älter als 10 Jahre
  6. Haben oder hatten Sie schon einmal eine Parodontose?
  7. Wenn ja, wann wurde die letzte Behandlung durchgeführt.

Diese fünf Top Zahnzusatzversicherungen sind für einen Wechsel interessant

Gesellschaft
und Tarif
Zahn-
Ersatz
Zahn-
Behandlung
Zahn-
Reinigung
Erstattung in
2 Jahren
Beitrag
mit 31
Beitrag
mit 46
Barmenia Mehr Zahn 100 +
Mehr Zahnvorsorge Bonus
100 % 100 % 100 % 3.000 € 31,50 € 42,70 €
Continentale
Exklusiv-Tarif CEZE
100 % 100 % 250 € 3.000 € 35,08 € 41,72 €
Münchener Verein
ZahnGesundheit 85
90 % 100 % 170 € 2.000 € 17,90 € 27,90 €
Barmenia Mehr Zahn 80 +
Mehr Zahnvorsorge Bonus
80 % 100 % 100 % 3.000 € 19,60 € 24,90 €
Münchener Verein
ZahnGesundheit 75
80 % 100 % 150 € 1.800 € 12,90 v 18,90 €

Wie kommt es zu Zahnzusatzversicherung Beitragserhöhungen

Zahnzusatzversicherungen müssen aus unterschiedlichen Gründen Beitragserhöhungen vornehmen. Durch die rasanten Fortschritte in der Zahnmedizin kommen viele neue Behandlungsmethoden zum Einsatz. Dadurch können Zahnärzte die natürlichen Zähne ihrer Patienten viel länger erhalten als es vorher der Fall war. Durch die neuen Versorgungsformen ist es fast nicht möglich, einen mit hochwertigem Zahnersatz versorgten Zahn, von einem natürlichen Zahn zu unterscheiden.

Das hat natürlich seinen Preis: Da sehr viele Zahnzusatzversicherungen die steigenden Kosten für moderne Zahnbehandlungen übernehmen, sind die Zahntarife einer höheren Belastung ausgesetzt. Zusätzlich werden die Kosten für eine moderne Zahnbehandlung oder Zahnersatz Maßnahme nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Was zwangsweise früher oder später zu einer Beitragserhöhung bei der Zahnversicherung führt.

Zahnzusatzversicherungen mit Tarifbedingten Beitragserhöhungen

Der häufigste Grund für Beitragsanpassungen ist, dass die Veränderung der Beiträge in den Versicherungsbedingungen der Tarife einkalkuliert worden ist. Bei den Schadentarifen steht vor Abschluss der Zahnversicherung fest, ab welchem Alter und in welcher Höhe die Beiträge angepasst werden.

Da diese Art der Zahnzusatzversicherungen den Markt dominieren, sollten Versicherungsnehmer regelmäßig das Preis- Leistungsverhältnis des bestehenden Tarifs mit anderen Angeboten vergleichen. Eine Beratung zum Thema Zahnzusatzversicherung ist dabei hilfreich. Von einer überstürzten Kündigung der Versicherung ohne vorherige Beratung raten wir dringend ab.

Zahnzusatzversicherungen mit stabilem Beitrag durch Altersrückstellungen

Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen gibt es keine einkalkulierten Steigerungen der Beiträge. Die Beiträge dieser Verträge sind in den ersten Jahren etwas höher, damit eine Altersrückstellung gebildet werden kann. Die Altersrückstellung gehört dem versicherten Kunden und wird zur Entlastung der Prämien im Alter verwendet.

Daher sind bei dieser Zahnzusatzversicherung, Beitragssteigerungen immer dem zahnmedizinischen Fortschritt oder höheren Schadenquoten der Versichertengemeinschaft geschuldet. Beides führt dazu, dass die ursprünglich kalkulierten Beiträge nicht ausreichen, um die vereinbarte Leistungsverpflichtung langfristig zu gewährleisten.

Wann darf eine Zahnzusatzversicherung den Beitrag erhöhen?

Eine Zahnzusatzversicherung regelt in den Versicherungsbedingungen unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung zum Erhalt der Leistungszusage durchgeführt werden darf.

Bei der jährlichen Überprüfung der vertraglichen Leistungszusage muss der Versicherer überprüfen, ob die ursprünglich kalkulierten Beiträge für die in Anspruch genommen Behandlungskosten der Versicherungsgemeinschaft ausreichen ist. Wird eine Abweichung zwischen 5,1 und 10 Prozent festgestellt, kann die Versicherung mit der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders die Beiträge erhöhen oder senken. Eine Senkung der Beiträge kommt in der Regel selten vor.

Jede Versicherungsgesellschaft kann selbst entscheiden wann und wie oft eine Beitragserhöhung durchgeführt wird. Manche Zahnzusatzversicherungen passen die Beiträge regelmäßig in kleineren Schritten an und andere warten bis die 10 Prozent Hürde überschritten ist. Bei Versicherungen die ihre Prämien länger nicht angepasst haben fällt die Beitragsanpassung in der Regel deutlich höher aus.

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