Achtung: bei Behandlungen, die einen Kostenrahmen von 1.000 EUR übersteigen, verlangen die meisten Zahnzusatzversicherungen einen Heil- und Kostenplan vor Antritt der Behandlung. Nur wenn dieser von der Zahnzusatzversicherung genehmigt wurde, erhalten Sie später ohne Probleme die Erstattung Ihrer Rechnung. Bitte halten Sie sich unbedingt an dieses Prozedere. Lassen Sie sich die Genehmigung immer schriftlich (E-Mail reicht) erteilen. Telefonisch ist nicht ausreichend.
Profi-Tipp: Ihre Zahnzusatzversicherung schreibt in den allgemeinen Tarifbedingungen die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes nicht vor? Wir empfehlen, trotzdem einen Kostenplan erstellen zu lassen und ihn einzureichen. So vermeiden Sie bei aufwendigen Behandlungen mit hohen Kosten nachfolgende Probleme mit der Erstattung Ihrer Auslagen.