Grundsätzlich erhält jeder Patient, der gesetzlich Krankenversichert ist und Zahnersatz (wie z.B. Kronen, Brücken oder Prothesen) benötigt von seiner Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dies ist ein zweiteiliges Formular, das bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden muss. Der HKP enthält alle wichtigen Daten und Informationen für die Krankenkassen und dient als Entscheidungsgrundlage dafür, in welcher Höhe die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss für die Versorgung des Patienten mit Zahnersatz bezahlt.
Der Heil- und Kostenplan muss der gesetzlichen Krankenkasse zwingend vor Beginn jeder Behandlung, bei der es um die Eingliederung von Zahnersatz geht, vorgelegt werden. Erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Krankenkasse sollte die Behandlung beginnen. Die Erstellung durch die Zahnarztpraxis ist für Sie als gesetzlich Versicherter/e kostenlos. Nachfolgend haben wir einige Erklärungen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, Ihren Heil- und Kostenplan zu verstehen.
Hier finden Sie den gesamten Aufbau des Heil- und Kostenplans. Die einzelnen Bestandteile werden im folgenden Text näher erläutert.
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