Die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist eine Rechtsverordnung, welche die Bezahlung von zahnärztlichen Leistungen regelt. Sie ist für alle Zahnärzte in Deutschland für die Honorarfindung bindend. Alle zahnmedizinischen Leistungen, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können, werden über die GOZ abgewickelt. Zudem fallen alle Zahnbehandlungen für Privat-Versicherte in den Geltungsbereich dieses Gebührenverzeichnisses.
Die aktuell gültige Fassung dieser Gebührenordnung ist von 2012. Falls in ihr keine adäquate Leistung zu finden ist, wird der Zahnarzt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für die Honorarberechnung seiner zahnärztlichen Leistungen verwenden.
Die GOZ ist somit in jeder Zahnarztpraxis Grundlage für die Abrechnung von privaten zahnärztlichen Leistungen. Dabei stellt sich die Frage: Wie funktioniert die Private Gebührenordnung für Zahnärzte genau und nach welchen Regeln werden die Rechnungen nach GOZ erstellt? Nachfolgend geben wir Ihnen hierzu einige Hintergrundinformationen und zeigen auf, wie ein Honorar für zahnärztliche Leistungen nach der GOZ berechnet wird.