Zahnzusatzversicherung sofort Leistung für drei Implantate
Diese Angebote eignen sich für Patienten mit maximal drei fehlenden Zähnen, bei denen der Ersatz der Zähne bereits fest steht.
Bei der Sofortleistung für Zahnersatz von fehlenden Zähnen (z.B. durch Implantate oder Brücken) spielt es keine Rolle, ob die Versorgung der Lücken schon mit dem Zahnarzt besprochen oder sogar geplant wurde. Selbst mit einem bestehenden Heil- und Kostenplan kann es noch Sofortleistungen für die Versorgung durch ein Implantat oder durch eine Zahn-Brücke geben. Folgende drei Zahnzusatzversicherung Tarife werden bei diesem Behandlungsbild von unseren Kunden am häufigsten abgeschlossen:
UKV ZahnPrivat Premium mit Implantat Sofortschutz
Ein angeratenes Implantat kostet 3.000 Euro, wovon die gesetzliche Krankenversicherung 450 Euro als sofortigen Festzuschuss übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung beträgt 2.550 Euro.
Von diesen 2.550 Euro übernimmt der Tarif UKV ZahnPrivat Premium 2.295 Euro. Dies entspricht einer 90 prozentigen Erstattung der Restkosten. Der Eigenanteil für das angeratene Implantat schrumpft durch die Sofortleistung der Zahnzusatzversicherung auf 255 Euro.
Die UKV ZahnPrivat Premium Zusatzversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn keine Wurzelbehandlung oder eine Versorgung von Zähnen durch Inlays oder Kronen zahnärztlich aktenkundig angeraten ist. Muss eine defekte Zahnbrücke repariert oder ersetzt werden, ist der Abschluss der Versicherung in der Regel nicht möglich.
Tipp! Bei angeratenen Behandlungen von Veneers, Kunststoff-Füllungen oder Parodontose-Behandlungen ist der Abschluss der Versicherung jederzeit möglich.
SDK Zahn 100 mit Implantat Sofortschutz
Ein angeratenes Implantat kostet 3.000 Euro, wovon die gesetzliche Krankenversicherung 450 Euro als sofortigen Festzuschuss übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung beträgt 2.550 Euro.
Von diesen 2.550 Euro übernimmt der Tarif SDK Zahn 100 bis zu 2.550 Euro. Der Eigenanteil für das angeratene Implantat schrumpft durch die Sofortleistung der Zahnzusatzversicherung auf NULL.
Die Leistung in Höhe 2.550 Euro steht in dem Tarif erst im dritten Kalenderjahr zur Verfügung. Im zweiten Kalenderjahr wird die Erstattung auf maximal 2.000 Euro reduziert. Was zu einer Eigenleistung in Höhe von 550 Euro führen würde.
Beim Abschluss des Tarifes SDK Zahn 100 dürfen maximal 3 Zähne fehlen. Diese müssen tatsächlich bereits fehlen bzw. vor dem Abschluss des Zahntarifes gezogen worden sein. Es dürfen noch weitere Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen angeraten sein, die Erstbehandlung dieser Maßnahmen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur das Schließen der bestehenden Zahnlücken ist immer mitversichert.
SDK Zahn 70 mit Implantat Sofortschutz
Ein angeratenes Implantat kostet 3.000 Euro, wovon die gesetzliche Krankenversicherung 450 Euro als sofortigen Festzuschuss übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung beträgt 2.550 Euro.
Von diesen 2.550 Euro übernimmt der Tarif SDK Zahn 70 bis zu 1.650 Euro. Der Eigenanteil für das angeratene Implantat schrumpft durch die Sofortleistung der Zahnzusatzversicherung auf 900 Euro.
Die 1.650 Euro stehen in dem Tarif erst im dritten Kalenderjahr zu Verfügung. Im zweiten Kalenderjahr werden maximal 1.400 Euro erstattet, was zu einer Eigenleistung in Höhe von 1.150 Euro führen würde.
Beim Abschluss des Tarifes SDK Zahn 70 dürfen maximal 3 Zähne fehlen. Diese müssen tatsächlich bereits fehlen bzw. vor dem Abschluss des Zahntarifes gezogen worden sein. Es dürfen noch weitere Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen angeraten sein, die Erstbehandlung dieser Maßnahmen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur das Schließen der bestehenden Zahnlücken ist immer mitversichert.