Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit greift direkt nach Abschluss

Das Tarif Merkmal „ohne Wartezeit“ bedeutet, dass Sie von der Zahnversicherung ohne warten zu müssen Leistungen erhalten.

Bei den Tarifen entfällt die Sperrfrist und Sie erhalten die tariflich vereinbarten Leistungen ab dem ersten Tag. Eine sofortige Kostenübernahme für Zahnreinigungen und Zahnbehandlungen ist somit gewährleistet.

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Warum gibt es Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen?

Wartezeiten sind vergleichbar mit einer anfänglichen Sperrfrist oder Einschränkung für Leistungen. Sie haben für Versicherungen die Funktion, Sofortschäden zu vermeiden und dadurch den Beitrag zu stabilisieren.

Die Wartezeiten bei klassischen Zahnzusatzversicherungen beginnen mit dem im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungsbeginn und enden nach Ablauf der entsprechenden Fristen. Erst nach Ablauf dieser Zeiten können Versicherte dann die vollen tariflichen Leistungen in Anspruch nehmen.

Welche Arten von Wartezeit gibt es?

Zahnzusatzversicherungen unterscheiden in der Regel die so genannte allgemeine Wartezeit (meist 3 Monate) und die besondere Wartezeit (meist 8 Monate).

  • Die allgemeine Wartezeit gilt meistens bei Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnerhalt.
  • Die besondere Wartezeit gilt meistens für den Leistungsbereich Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Wie lang die definierte Wartezeit in einem Tarif ist, wann diese ggf. entfallen kann oder ob ganz darauf verzichtet wird, kann sich je nach Versicherung und Tarif unterscheiden. Manche Versicherer haben z.B. statt 3 und 8 Monaten für alle Leistungen 6 Monate Wartezeit. Die Kosten für Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden oft ab Versicherungsbeginn bezuschusst.

Wartezeiten entfallen bei Unfall

Für Unfälle gilt bei Zahnzusatzversicherungen in der Regel ein genereller Wegfall der Wartezeit. Benötigt man also unfallbedingt eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz, verzichten praktisch alle Anbieter auf die Anwendung der Wartezeitregelung.

Wartezeiten Erlass bei gutem Gebisszustand

Bei Tarifen die Wartezeiten vorsehen, ist es bei manchen Versicherungen möglich, sich durch Vorlage eines zahnärztlichen Befundberichts die bedingungsgemäßen Wartezeiten erlassen zu lassen. Dieser vertraglich vereinbarte individuelle „Erlass von Wartezeiten“ ist jedoch nur bei gesunden Zähnen eine Option.

Gründe für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung

Zahnbehandlungsmaßnahmen und Zahnersatz sind für gesetzlich Versicherte meistens eine kostspielige Angelegenheit. Die Gesetzliche Krankenkasse bezahlt immer nur die Regelversorgung – alles was darüber hinaus geht ist Ihr Eigenanteil.

Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz kommen dabei oft völlig überraschend und können schnell einige tausend Euro betragen. Gut wenn man dann mit einer Zahnzusatzversicherung rechtzeitig vorgesorgt hat!

Meist kommt der Gedanke, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen jedoch erst dann auf, wenn man bereits Zahnprobleme vermutet und die drohenden Kosten mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung abwenden möchte.

Meistens geben folgenden Überlegungen Anlass dazu, nach einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit Ausschau zu halten

  • Sie haben einen Zahnarztbesuch geplant und wollen sich vorher noch absichern, damit keine hohen Zahnarzt Rechnungen auf Sie zukommen.
  • Sie ahnen schon, dass Zahnbehandlungen notwendig werden und möchten die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen.
  • Sie sehen es einfach nicht ein, dass Sie Beiträge für eine Versicherung bezahlen und dann 3 bis 8 Monate warten müssen, bis Sie Rechnungen einreichen können.

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sind jedoch einige Aspekte zu beachten, wenn direkt nach Vertragsabschluss die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz erstattet werden sollen.

Was ist bei Zahnversicherungen ohne Wartezeit zu beachten?

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bedeutet nicht, dass heute vom Zahnarzt festgestellt wird, dass ein Zahn behandlungsbedürftig ist, man danach eine Zahnversicherung ohne Wartezeit abschließt und anschließend die Behandlung sofort erstattet bekommt.

Beispiele zum Leistungsfall

Ein versicherter Leistungsfall wäre also z. B. wenn der Versicherte eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen hat, sich einige Tage danach einen Zahn abbricht und dieser überkront werden muss. Dann erstattet die Zahnzusatzversicherung sofort Leistungen.

Behandlungen, die jedoch bereits vor Vertragsabschluss angeraten bzw. geplant waren, sind nicht mitversichert. Dies wäre, um bei dem Beispiel zu bleiben, dann der Fall, wenn der Versicherte sich zuerst einen Zahn abgebrochen hat und erst danach die Zahnzusatzversicherung abschließt. Dann ist die Leistung trotz Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ausgeschlossen!

Angeratene Behandlungen sind nicht versichert

Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten verzichten zwar auf Sperrfristen, dies bedeutet jedoch nicht, dass Behandlungen, die schon vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder beabsichtigt waren, bezahlt werden. Dieses Prinzip wird leider häufig falsch verstanden und ist in den Versicherungsbedingungen als Leistungsausschluss definiert.

Jeder Leistungs- bzw. Schadensfall, der bereits vor Vertragsschluss eingetreten ist, ist im Nachhinein nicht mehr versicherbar

Dies gilt auch selbst dann, wenn eine Zahnbehandlung beim Zahnarzt nur besprochen wurde und Ihnen noch kein Heil- und Kostenplan vorliegt. Im Zweifel darf die Versicherung auf Basis Ihrer beim Antrag gegebenen Schweigepflichtentbindung, Einblick in die Patientenakte nehmen. In dieser werden besprochene oder angeratene Behandlungen notiert.

Diese Regelung ist ein versicherungstechnischer Grundsatz und auch bei anderen Zahnzusatzversicherung Tarifen zu finden. Bis auf wenige Ausnahmen werden grundsätzlich die Kosten für bereits bekannte Beschwerden, fehlende Zähne oder bereits angeratene therapeutische Maßnahmen auch bei Tarifen ohne Wartezeit nicht übernommen.

Info

Zusammengefasst lässt sich festhalten

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet zeitnah, wenn überraschend bzw. unerwartet nach dem Vertragsabschluss festgestellt wird, dass Behandlungen notwendig sind. Auch Leistungen für Prophylaxe, Zahnreinigung oder Bleaching können Sie natürlich sofort in Anspruch nehmen.

Leistungsbegrenzung der Tarife ohne Wartezeit in den ersten Jahren

Um das Risiko hoher Kosten in Grenzen zu halten, hat eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit die maximale Vertragsleistung für die ersten Jahre in Form von Summenbegrenzungen eingeschränkt. Meist wird erst ab dem fünften Jahr eine auf das Versicherungsjahr bezogene, unbegrenzte Erstattungssumme erreicht und Ihre Zahnzusatzversicherung erstattet alle Kosten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Diese zeitliche Begrenzung nennt man Zeit- oder Leistungsstaffel. Die Tarife können sich hinsichtlich der Dauer und Höhe der Leistungsbegrenzungen unterscheiden. Hierbei gibt es Anbieter, die anfänglich sehr wenig erstatten und andere, bei denen die Leistungen in den ersten Jahren tendenziell höher sind.

Tipp

Achten Sie darauf, dass die anfänglichen Leistungen in den ersten Jahren für Sie ausreichend sind. Wählen Sie einen Tarif der die gewünschte Mindestleistung erbringt. Wählen Sie im Zweifel eine Summenbegrenzung, die für Sie auch dann ausreicht, wenn es zu einer aufwendigen Zahnersatzmaßnahme kommt.

Empfehlungen zur Verkürzung der Zeitstaffel

Wer sich bei der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung in der zweiten Jahreshälfte befindet, sollte auch auf die Art der Summenbegrenzung achten. Hier empfehlen wir Tarife, die ihre Begrenzungen nach Kalenderjahren kalkuliert haben. Warum?

Ein Versicherungsjahr wird von einigen Anbietern nicht mit zwölf Monaten, sondern mit dem Kalenderjahr berechnet. Das erste Versicherungsjahr, endet damit immer am 31. Dezember des jeweiligen Jahres, unabhängig davon, wann Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben. Somit lassen sich die Zeiträume für die Summenbegrenzungen etwas verkürzen.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

Sie haben Fragen zu den Watezeiten oder benötigen Hilfe?

Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.

Annahmeregelungen von Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

Nach einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten wird oft gesucht, wenn man schnell Leistungen aus der Zahnversicherung benötigt. Speziell in diesem Fall gilt es, die Annahmereglungen der Tarife genau zu beachten.

Tarife mit Gesundheitsangaben

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, müssen Sie sich auf die sogenannten Gesundheitsfragen, also Fragen nach Ihren Zahnzustand und nach geplanten, bzw. angeratenen Behandlungen einstellen. Achten Sie hierbei auf korrekte und vollständige Angaben.

Gefragt wird dabei unter anderem nach fehlenden Zähnen, Zahnersatz, Parodontose, Kieferorthopädie und ob Sie sich derzeit in Behandlung befinden oder zu einer Behandlung geraten wurde. Davon hängt ab, ob Ihre favorisierte Zahnzusatzversicherung Sie ohne Probleme annimmt, oder ob aufgrund der Zahnsituation ein sogenannter Risikozuschlag erforderlich ist.

Der Vorteil von Gesundheitsangaben ist, dass damit der Zahnstatus, eventuelle Zahnschäden und Zahnerkrankungen des Antragsstellers offengelegt sind. Leistungsausschlüsse bekommen Patienten für bereits laufende Behandlungen, Risikozuschläge z.B. für mehrere fehlende Zähne. Da von der Versicherung dokumentiert ist, wie damit umgegangen wird, besteht für den Antragssteller Vertragssicherheit. Er bekommt die Sicherheit, dass alle zukünftigen Schäden sofort versichert sind.

Wir raten die Gesundheitsangaben immer sorgfältig und richtig zu beantworten und keinesfalls zu schummeln, da fehlerhafte Angaben den Versicherungsschutz gefährden können. Wir empfehlen im Zweifel den Zahnstatus am besten von Ihrem Zahnarzt kurz zusammen fassen zu lassen, dann sind Sie mit den erforderlichen Angaben auf der sicheren Seite.

Tarife ohne Gesundheitsangaben

Wer schon weiß, dass er bald eine größere Zahnbehandlung vor sich hat, sucht oft noch nach Möglichkeiten, die schon anstehende Behandlung noch auf die Schnelle zu versichern. Doch gibt es überhaupt eine Zahnzusatzversicherung, die ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung sofort leistet?

Es gibt Zahnzustatz-Tarife ohne Wartezeit, die auch ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können. Das bedeutet, in diesen Tarifen kann sich jeder versichern, egal ob er gute oder schlechte Zähne hat, danach wird im Antrag nicht gefragt. Der Vorteil dieser Tarife ist, dass man in jedem Fall angenommen wird.

Wichtig

Doch auch hier gilt: Für anstehende oder bereits begonnene Behandlungen der Zähne wird nicht geleistet, diese sind von der Leistung ausgeschlossen. Ist das der Fall, hilft  nur noch eine Zahnversicherung mit Leistungen, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Vor- und Nachteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Ihre Vorteile ohne Wartezeit 

  • Bereits ab dem ersten Versicherungstag erstattet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit die Kosten, wenn unerwartet Zahnbeschwerden auftreten. Zahnbehandlungen und Zahnersatz können sofort erstattet werden.
  • Leistungen für professionelle Zahnreinigung (PZR), Prophylaxe und Bleaching können, je nach Tarif, sofort erstattet werden.
  • Je nach Tarif können ggf. auch kieferorthopädische Leistungen (z.B. Zahnspangen) ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden. Achten Sie hierauf speziell bei der Suche nach Tarifen für Kinder.

Mögliche Nachteile der Tarife

  • Es werden in der Regel keine Kosten für Behandlungen übernommen, die vor Versicherungsbeginn angeraten wurden oder bereits begonnen haben.
  • Die Kostenerstattung wird innerhalb der ersten, meist vier bis fünf Versicherungsjahre gestaffelt, dadurch erhöht sich der Eigenanteil des Versicherten.
  • Versicherungen ohne Wartezeit sind teilweise teurer als Tarife, die Wartezeiten vorsehen.

Vergleich von Zahnversicherungen ohne Wartezeit

Sie finden Ihren Zahnversicherung Tarif ohne Wartezeit am schnellsten, wenn Sie hier unseren Online-Rechner nutzen. Dieser vergleicht nur Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz, also mit sofortiger Kostenübernahme. So finden Sie am schnellsten Ihre gewünschte Versicherung und können direkt nach Vertragsbeginn Ihre Rechnungen einreichen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass Tarife ohne Wartezeiten im Vergleich zu Tarifen mit Wartezeiten etwas teurer sind. Es gibt jedoch auch bei Tarifen ohne Wartezeit Ausnahmen und man kann sich günstig versichern!

Unsere Kunden schätzen unsere Beratung und Zahnzusatzversicherung Vergleich

935 Kunden bewerten uns im Schnitt mit 4,9 Sternen.

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* Die Leistungen stehen im ersten Kalenderjahr zu Verfügung. Das erste Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn am 31.12. des Abschlussjahres.
** Der Betrag steht Versicherten in den ersten 12 Monaten zu Verfügung.
*** Die Begrenzung der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf Zahnersatzmaßnahmen wie z.B. Implantate, Brücken Kronen und Inlays.

Die günstigste Zahnversicherung-Tarife ohne Wartezeiten

Wer davon ausgeht, dass die Erstattungshöhe der Zahnversicherungen mit 100 Prozent nicht ausreichend ist, kann sich Teile der Versicherungsprämie sparen. Indem man auf einen günstigeren Tarif mit geringeren prozentualen Erstattungshöhen zurückgreift.

Diese Beitragsersparnis empfehlen wir natürlich auch Personen, die aktuell oder in naher Zukunft mit keinem nennenswerten Behandlungsbedarf rechnen.

Zahnzusatzversicherung Tarife
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* Die Leistungen stehen im ersten Kalenderjahr zu Verfügung. Das erste Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn am 31.12. des Abschlussjahres.
** Die Begrenzung der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf Zahnersatzmaßnahmen wie z.B. Implantate, Brücken Kronen und Inlays.

Günstige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung je Kalenderjahren

Günstige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bei Leistungsbegrenzung nach Kalenderjahren

Die Vorteile von Zahnversicherungen ohne Wartezeiten und Begrenzungen nach Kalenderjahren liegen auf der Hand und werden in der folgenden Übersicht sofort sichtbar. In unserem Beispiel haben wir den 1. Juli 2022 als Versicherungsbeginn gewählt.

Zahnzusatzversicherung
Tarife ohne Wartezeiten
Versicherungs-
beginn
Leistung bis
31.12.2022
Leistung ab
01.01.2023
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1. Juli 2022 1.500 Euro * 3.000 Euro
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1. Juli 2022 1.500 Euro * 3.000 Euro
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1. Juli 2022 1.250 Euro 1.250 Euro **

* Die Leistungen stehen im ersten Kalenderjahr zu Verfügung. Das erste Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn am 31.12. des Abschlussjahres.
** Der höhere Betrag (2.500 Euro) steht den Versicherten erst ab dem 1. Juli 2023 zu Verfügung.
*** Die Begrenzung der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf Zahnersatzmaßnahmen wie z.B. Implantate, Brücken Kronen und Inlays.