Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

Angeratene oder bereits laufende Zahnbehandlungen sind nicht immer ein Ablehnungsgrund
  • Kann man angeratene Behandlungen versichern?
  • Kann man laufende Behandlungen versichern?
  • In welchem Fällen macht das Sinn
  • Sind Sie betroffen?

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In aller Regel ist bei Versicherungen generell ein Abschluss nach Schadenseintritt nicht mehr möglich.

Die gute Nachricht: Für eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung gilt dies nicht so pauschal. Eine angeratene oder bereits laufende Behandlung ist nicht immer gleich ein Ablehnungsgrund für Leistungen einer Zahnzusatzversicherung. Sie sind betroffen? Dann können Sie auf dieser Seite unseren Online Zahnzusatzversicherung Vergleich für angeratene oder laufende Behandlungen nutzen. 

Versicherungen unterscheiden zwischen angeratener oder laufender Behandlung

Letztlich müssen immer zwei Aspekte für die richtige Zahnzusatzversicherung beachtet werden, nämlich ob es sich um eine „angeratene“ oder um eine bereits „laufende“ Behandlung handelt.

Was versteht man unter einer angeratenen Zahnbehandlung?

Wann existiert also eine so genannte angeratene Zahnbehandlung? Im Prinzip dann, wenn Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde bei einer Kontrolle einen konkreten Behandlungsgrund gefunden und dokumentiert hat. Es muss dabei noch kein Heil- und Kostenplan erstellt worden sein! Ein entsprechender Hinweis in Ihrer Patientenakte reicht schon aus. Denn hieraus lässt sich für die Versicherungsgesellschaft eine angeratene Behandlung erkennen.

Beispiele dafür sind

  • Wurde eine mögliche Zahnbehandlung oder Kieferorthopädiemaßnahme diagnostiziert, besprochen oder empfohlen?
  • Wurde dies in der Patientenakte vermerkt?
  • Gibt es z.B. Röntgenaufnahmen, die einen Behandlungsgrund belegen?
  • Liegt bereits ein Heil- und Kostenplan vor?
Info

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist alles relevant, was in den vergangenen Jahren diagnostiziert und besprochen wurde. Sprechen Sie also unbedingt vor Beantwortung von Gesundheitsfragen eines Tarifes mit Ihrem Arzt und klären Sie, was in der Patientenakte vermerkt wurde.

Was versteht man unter einer laufenden Behandlung?

Ab wann ist jetzt eine Behandlung nicht mehr angeraten, sondern laufend? Hier gilt: Liegt nur ein Heil- und Kostenplan vor, entscheiden die Versicherer unterschiedlich. Sobald aber der erste Behandlungstermin stattgefunden hat, gilt die Behandlung definitiv als „laufend“. Der konkrete Beginn einer Behandlung ist also praktisch der Stichtag für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

Bereits laufende Behandlungen sind für viele Versicherungen ein Ausschlusskriterium. Für Sie bedeutet das in diesem Fall:

  • Die Versicherungsgesellschaft wird Ihren Antrag für eine Zahnzusatzversicherung ablehnen
  • Alternativ wird die entsprechende laufende Behandlung von der Leistung in diesem Vertrag ausgeschlossen

Egal, ob angeraten oder bereits laufend: Der Versicherungsfall ist eingetreten und die laufende Behandlung soll mitversichert werden. Jetzt gibt es nur noch wenige Tarife, die hier greifen. Als Profis für Zahnzusatzversicherungen kennen wir aber natürlich noch die eine oder andere Lösung, wie man laufende oder angeratene Behandlungen doch noch versichert bekommen kann. Fragen lohnt sich also!

Tipp

Einige Versicherer haben etwas kundenfreundlichere Regelungen. Beispielsweise sind beim Tarif UVK ZahnPrivat Premium Maßnahmen nicht mehr relevant, die vor den letzten beiden Jahren angeraten wurden, es aktuell aber nicht mehr sind. Das kann dann der Fall sein, wenn Sie den Zahnarzt gewechselt haben und der neue Zahnarzt diese Behandlung nicht mehr anraten würde. In den meisten Fällen sind jedoch für den Antrag alle angeratenen Behandlungen der Vergangenheit relevant.

Was versteht man unter einer beabsichtigten Behandlungen?

Als Beispiel: Sie haben immer öfter Zahnschmerzen und befürchten, dass eine zahnärztliche Behandlung auf Sie zukommt, obwohl Sie noch gar nicht beim Zahnarzt waren? Dann kann es unter Umständen passieren, dass dann notwendige Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen vom Zahnarzt als beabsichtigt oder geplant eingestuft werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Zahnarzt erkennt, dass die Beschwerden nicht erst seit kurzem aufgetreten sind, sondern der Schaden am Zahn schon seit längerer Zeit besteht. In diesem Fall wäre es ein von Ihnen beabsichtigte Behandlung. Hätten Sie kurz vor dem Zahnarzt Besuch eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, würden die meisten Gesellschaften eine Leistung für diese Zahnbehandlung verweigern.

Häufige Ursachen für den Leistungsausschluss der Versicherer sind nach unserer Erfahrung etwa gezielte Zahnarztbesuche wegen:

  • anhaltende oder öfters auftretende Zahnschmerzen
  • offensichtliche Beschädigungen an Zähnen (z.B. wenn ein Stück abgebrochen ist)
  • Verlust von Kronen, Inlays oder Zahnfüllungen (wenn diese also ersetzt werden müssen)
  • selbst bemerkte Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers

Online Vergleich für Tarife trotz laufender Behandlung

Nutzen Sie unseren Online-Vergleich für Zahnzusatzversicherungen, die auch für angeratene oder laufende Behandlungen leisten.

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Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

Wieviele Zähne fehlen?
Wollen Sie diese mitversichern?
Haben Sie Zähne, die mit Zahnersatz versorgt sind?
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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
Wieviele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt?
Wieviele davon sind älter als 10 Jahre?
Haben oder hatten Sie schon mal Probleme mit Parodontose?
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

Wird gerade oder wurde in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt?
Laufen oder sind Behandlungen notwendig oder angeraten?
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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

Beziehen sich die Behandlungen ausschließlich auf die jährliche Kontrolluntersuchung für das Bonusheft oder auf eine Zahnreinigung?
Laufen oder sind kieferorthopädische Behandlungen notwendig oder angeraten?
Beziehen sich die laufenden Behandlungen ausschließlich auf das Ersetzen fehlender Zähne?
Beziehen sich die weiteren Behandlungen ausschließlich auf die Versorgung der Zähne mit Kunststofffüllungen?
Sollen die laufenden Behandlungen mitversichert werden?

Zahnzusatzversicherungen bei laufender Implantat Behandlung

In der Regel wird man bei der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung, die für angeratene Implantat Behandlungen bezahlt, nicht fündig. Grund ist, dass fast alle Versicherungen angeratene Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, von der Leistungspflicht ausschließen. Ausnahmen bestätigen die Regel:

Für bis zu drei fehlende Zähne gibt es noch eine hervorragende Lösung: Selbst wenn das Ersetzen der Zähne durch ein Implantat oder eine Brücke angeraten ist und bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt, können für Sie Tarife der SDK Zahnzusatzversicherung in Frage kommen.

Laufende Behandlung SDK ZAHN 100 SDK ZAHN 90 DA direkt Zahnschutz Akut
Implantat-Versorgung
max. 3 fehlenden Zähne
100% 90% 75%
Brücken-Versorgung
max. 3 fehlende Zähne
100% 90% 75%
Inlay, Kronen, Onlay und Wurzelbehandlungen keine Leistungen keine Leistungen 75%
Mehr als 3 fehlende Zähne Abschluss
nicht möglich
Abschluss
nicht möglich
Abschluss
nicht möglich

Zahnzusatzversicherung bei laufender Zahnersatz Behandlung

Hier kommt nur eine Zahnzusatzversicherung der ERGO in Frage. Die Ergo Zahnersatz Sofort leistet für alle Zahnersatz Behandlungen, auch wenn die Behandlung schon angeraten, geplant oder begonnen wurde. Die Ergo Zahnversicherung ZEZ mit Sofortleistungen wurde mit dem Werbeslogan „wenn es eigentlich schon zu spät ist“ deutschlandweit bekannt. Auf den ersten Blick hört sich das nach der perfekten Lösung an und das ist es für viele Patienten auch.

Doch bei der Ergo Zahnersatz Sofort Zahnzusatzversicherung, die speziell für laufende und angeratene Behandlungen entwickelt wurde, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Nur unter folgenden Voraussetzungen erhalten Versicherte Zahnersatz Sofort Leistungen:

  • der erste Heil- und Kostenplan für diese Behandlung darf bei Abschluss der Versicherung nicht älter als sechs Monate sein
  • die laufende Behandlung wurde schon vor Versicherungsbeginn begonnen, der Abschluss der Behandlung muss nach Versicherungsbeginn erfolgen. Auch hier gilt: Der Heil- und Kostenplan darf nicht älter als sechs Monate sein
Info

ERGO Zahnersatz Sofort Tarif Info

Der Tarif Ergo Zahnersatz Sofort kann nur einmal abgeschlossen werden. Die Leistungen sind an den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gebunden und verdoppeln die GKV Zahnersatzleistung. Versicherte mit einem gut geführten Bonusheft oder einem Härtefallanspruch können hier die Gesamtleistung verbessern. Für den Abschluss der Ergo Zusatzversicherung sind keine Gesundheitsangaben notwendig.

Ab welchem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse lohnt sich der ERGO Zahnersatz Sofort?

Ab einem zu erwartenden Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von ca. 800,00 Euro lohnt sich der Tarif Ergo Zahnersatz Sofort. Über die vertragliche Mindestlaufzeit von 24 Monaten werden insgesamt 813,60 Euro Beiträge an die Zahnzusatzversicherung für angeratene Behandlungen bezahlt. Sollte der Festzuschuss höher als 800,00 Euro liegen, lohnt sich die Zahnversicherung der ERGO natürlich umso mehr.

Zahnzusatzversicherung Experten Tipps für eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

In welchem Umfang Sie letztendlich für geplante oder angeratene Behandlungen Leistungen aus einer Zahnversicherung erhalten können, hängt entscheidend von der Art der Zahnbehandlung ab. Die Wahl des passenden Tarifs und die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen entscheiden darüber, ob Sie Versicherungsschutz erhalten oder nicht.

Nicht wahrheitsgemäß beantwortete Gesundheitsfragen könnten zur Kostenfalle werden!

Bei allen Zahnzusatzversicherungen, die eine Gesundheitsprüfung beinhalten, wird nach angeratenen, beabsichtigten oder bereits laufenden Behandlungen gefragt.

Unser Rat: Antworten Sie unbedingt vollständig und wahrheitsgetreu, denn dazu sind Sie übrigens auch rechtlich verpflichtet. Spätestens nach der ersten größeren Rechnung überprüfen die Versicherungsgesellschaften Ihre Angaben bei den Gesundheitsfragen sowieso. Dazu wird dann etwa Ihre Patientenakte kontrolliert, in der ja Befunde, Notizen und Röntgenbilder enthalten sind.

Wenn sich dann herausstellen sollte, dass Ihre Angaben falsch oder unvollständig waren, könnte das folgende Konsequenzen haben:

  • Leistungen generell oder für spezielle notwendige Maßnahmen werden abgelehnt
  • die Versicherung kündigt Ihre Zahnzusatzversicherung
  • die Versicherung fordert bereits gezahlte Leistungen aus dieser Zahnversicherung wieder zurück

Die Alternative: Dann doch vielleicht Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen?

Wenn Sie Bedenken bzgl. der Beantwortung von Gesundheitsfragen haben, gibt es die Alternative, eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Die oben genannten Folgen bei falschen Angaben der Gesundheitsfragen können dann nicht eintreten. Allerdings ist bei diesen Tarifen generell die Behandlung einer angeratenen oder laufenden Behandlung ausgeschlossen. Für zukünftige Versicherungsfälle wären Sie aber versichert.

Was bei den Zahnzusatztarifen ohne Gesundheitsprüfung garantiert ist: Sie werden definitiv von der Versicherungsgesellschaft angenommen. Die Ablehnung eines Antrags auf Zahnversicherung aufgrund Ihrer Zahngesundheit kommt definitiv nicht vor.

Fazit für eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

In welcher Situation Sie sich auch immer befinden und welche Versicherungsalternative Sie auch bevorzugen, eine private Zahnzusatzversicherung sollte möglichst individuell zu Ihnen, Ihrer Situation und Ihren Anforderungen passen.

Kontaktieren Sie uns unbedingt, bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlungen abschließen. In welchem Umfang Sie letztendlich für geplante oder angeratene Behandlungen Leistungen aus einer Zahnversicherung erhalten können, hängt entscheidend von der Art der Zahnbehandlung ab.

Hier ist guter Rat überhaupt nicht teuer: Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen jederzeit sehr gerne telefonisch zur Verfügung – natürlich unverbindlich und kostenlos. Rufen Sie uns an, wir finden für Sie die besten Tarife und schützen Sie vor hohen Kosten, die Sie im Zweifelsfall aus eigener Tasche bezahlen müssen. Versprochen!

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

Experten Beratung bei laufender Behandlung

Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.