Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung

Eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung bildet finanzielle Rücklagen für ihre Versicherten. Diese werden älter werden und benötigen dann erfahrungsgemäß mehr Gesundheitsleistungen. Altersrückstellungen sind somit ein finanzielles Polster, das die Versicherungen vorsorglich ansparen, um altersabhängig steigende Behandlungskosten zu finanzieren. Ziel ist es, die Versicherungsbeiträge langfristig zu stabilisieren und zu verhindern, dass diese im Alter entsprechend den Kosten steigen.

Dabei stellt sich bei der Suche nach der richtigen Zahnzusatzversicherung die Frage: Altersrückstellung ja oder nein? Für wen lohnen sich Tarife mit einer Altersrückstellung? Welche Vorteile bieten sie genau? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Merkmale einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung auf und geben Ihnen dabei einige Tipps, die bei einer Entscheidung helfen.

Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen vergleichen

Finden Sie hier Testsieger Tarife einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung. Nutzen Sie unseren Rechner und vergleichen Sie das Angebot Online im Tarif Vergleich.

?

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

?

Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

Wieviele Zähne fehlen?
Wollen Sie diese mitversichern?
Haben Sie Zähne, die mit Zahnersatz versorgt sind?
?

Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
Wieviele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt?
Wieviele davon sind älter als 10 Jahre?
Haben oder hatten Sie schon mal Probleme mit Parodontose?
?

Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

Wird gerade oder wurde in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt?
Laufen oder sind Behandlungen notwendig oder angeraten?
?

Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

Beziehen sich die Behandlungen ausschließlich auf die jährliche Kontrolluntersuchung für das Bonusheft oder auf eine Zahnreinigung?
Laufen oder sind kieferorthopädische Behandlungen notwendig oder angeraten?
Beziehen sich die laufenden Behandlungen ausschließlich auf das Ersetzen fehlender Zähne?
Beziehen sich die weiteren Behandlungen ausschließlich auf die Versorgung der Zähne mit Kunststofffüllungen?
Sollen die laufenden Behandlungen mitversichert werden?

Wie ist eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung kalkuliert?

Zur generellen Beitragskalkulation wird von den Versicherungsgesellschaften ein statistisches Endalter zugrunde gelegt. Das Risiko der späteren, höheren Behandlungskosten mit steigendem Lebensalter wird errechnet und auf die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt. Die Kalkulation bemisst sich nach den durchschnittlichen Leistungsausgaben für einen Versicherungsnehmer nach aktuellem medizinischen Stand.

Hierzu wird zur Beitragskalkulation – wie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) üblich – ein Teil der Beiträge der Kunden für später gespart, sprich zurückgestellt. Dadurch fällt der Beitrag für Versicherte anfangs meist etwas höher aus als bei einem Tarif ohne Rückstellung, da ein Sparanteil in den Versicherungsbeitrag eingepreist wird.

Anbieter von Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen bauen also für die Versichertengemeinschaft finanzielle Rücklagen auf, um damit altersbedingte Kostensteigerungen aufzufangen. Übrigens: Das Prinzip heißt eigentlich Alterungsrückstellungen, wird jedoch meist vereinfacht als Altersrückstellung bezeichnet. Tarife mit Alterungsrückstellungen sehen deshalb keine altersabhängigen Beitragsanpassungen vor.

Wie entwickelt sich der Beitrag einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung?

Der individuelle Beitrag, den man bei einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung bezahlt, ist abhängig vom Eintrittsalter. Der Einstiegsbeitrag ist dabei meist etwas teurer als bei Tarifen ohne Altersrückstellungen, da er bereits anteilig die in späteren Jahren statistisch ansteigenden Behandlungskosten berücksichtigt.

Die Beiträge der Zahnzusatzversicherung erhöhen sich im Alter nicht. Während der gesamten Vertragslaufzeit gibt es keinen Umstieg in eine neue Alters- bzw. Beitragsklasse. Ältere Versicherte zahlen weiterhin ihren monatlichen Beitrag kalkuliert nach Eintrittsalter, allerdings liegt dieser nun unter dem Kostenbedarf für ihre Gesundheitsleistungen. Die Differenz wird aus den Altersrückstellungen bezahlt. Diese dämpfen die steigenden Kosten und dienen der Beitragsentlastung der älteren Versicherten. Damit bleiben die Versicherungsbeiträge auch im Alter bezahlbar.

Über eine Versicherungsdauer von vielen Jahren betrachtet, sind Tarife mit Altersrückstellungen insgesamt oft kostengünstiger.

Info

Bei Kinder- und Jugendtarifen werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Daher sind deren Beiträge noch wesentlich geringer. Bis zu welchem Alter diese gelten, unterscheidet sich je nach Versicherungsgesellschaft.

Vorteile einer Zahnversicherung mit Altersrückstellung

Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung liegen insbesondere in der Beitragsstabilität. Entscheidet man sich frühzeitig für eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung, dann zahlt man langfristig z.B. über eine Laufzeit von 30 Jahren, im Durchschnitt deutlich weniger, als bei anderen Tarifen. Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen rechnen sich umso besser, je länger man einer Versicherung treu bleibt.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Rückstellungen eignet sich somit insbesondere für Versicherte, die sich langfristig an eine Gesellschaft binden und absichern wollen. Schließt man den Vertrag in jungen Jahren ab, dann sichert man sich über die Jahre in Summe niedrigere Beitragszahlungen gegenüber Verträgen ohne Altersrückstellungen.

Zusammenfassung der Vorteile

  • Vergleichbar günstiger bei langer Laufzeit
  • Beitragsstabil, Vermeidung steigender Beiträge
  • Entlastung von älteren Versicherten, da Rücklagenbildung
  • Bei langfristiger Absicherung immer sinnvoll

Nachteile von Tarifen mit Altersrückstellungen

Der Nachteil ist ebenfalls die Langfristigkeit: Wenn ein Kunde seine Zusatzversicherung kündigen oder wechseln will, verliert er seine „angesparten“ Rückstellungen. Man kann diese nicht zu einem anderen Versicherer „mitnehmen“. Dasselbe gilt auch, wenn man mal knapp bei Kasse sein sollte und die Beiträge nicht weiterbezahlen kann.

Wichtig

Altersrückstellungen sind kein persönliches Guthaben. Sie werden insgesamt für das Versichertenkollektiv gebildet und nicht für Personen auf Einzelkonten. Angesparte Altersrückstellungen verbleiben grundsätzlich bei der Versicherung. Sie dienen dazu, den Tarif in seiner Gesamtheit für die gesamte Versicherungsgemeinschaft als Risiko- und Solidargemeinschaft dauerhaft so günstig wie möglich zu halten.

Zusammenfassung der Nachteile

  • Verlust der Rücklagen bei Kündigung oder Wechsel des Tarifes zu einem anderen Anbieter, es ist keine Mitnahme der „angesparten“ Altersrückstellungen möglich
  • In jungen Jahren sind die Beiträge im Vergleich zu einer Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellungen im Vergleich recht hoch
  • Der Wechsel in andere oder bessere Tarife ist ohne Verlust der Altersrückstellungen nur eingeschränkt möglich
Info

Je älter man beim erstmaligen Vertragsabschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits ist, desto unwichtiger ist die Frage, ob ein Tarif mit oder ohne Altersrückstellung kalkuliert ist. Vergleicht man die Einstiegsbeiträge ab 55 Plus, so gleichen sich diese oftmals immer mehr an.

Ist bei einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen trotzdem mit Beitragserhöhungen zu rechnen?

Grundsätzlich sind Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen im Beitrag stabil. Beitragsanpassungen sind dennoch möglich, z.B. aufgrund geänderter externer Rahmenbedingungen.

Ob eine Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen bildet oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Beitragsanpassungen werden von einem unabhängigen Treuhänder und von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht.

Hintergrund ist, dass Versicherungsgesellschaften die Versicherungsprämien aufgrund der heutigen und der zukünftig zu erwartenden Leistungsausgaben festlegen. Allerdings ist eine Vorhersage der zukünftigen Kostenentwicklung nur bedingt möglich. Wenn die Kosten stärker steigen als vorhergesehen, muss eine Versicherung die Beiträge anheben. Das nennt man dann eine außerordentliche Beitragsanpassung.

Info

Außerordentliche, altersunabhängige Beitragsanpassungen aufgrund einer Veränderung der allgemeinen bzw. kostenbedingten Rahmenbedingungen sind sowohl bei Tarifen mit als auch ohne Alterungsrückstellung möglich.

Gründe für eine außerordentliche Beitragsanpassung

  • Gesundheitskosten steigen pauschal, beispielsweise durch Entwicklung und Nutzung neuer, teurerer Behandlungsmethoden oder aufgrund steigender Laborkosten oder Arzthonorare
  • Knappheit von hochwertigen Materialien für Behandlungen
  • Rechtliche Änderungen im Gesundheitswesen (z. B. wenn bestimmte Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkasse herausfallen)
  • Unerwartet stärkere Inanspruchnahme von Leistungen durch Risikopatienten
Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

Persönliche Beratung gewünscht?

Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.

Das Kriterium Altersrückstellung ist nicht das wichtigste bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung

Altersrückstellungen sind zwar wichtig, aber sie sollten nicht das einzige Kriterium für die Wahl einer Zahnzusatzversicherung sein. Wichtiger ist, dass ein wirklich guter Tarif mit seinen Leistungen zu den jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen des Versicherten sowie zu seiner aktuellen Zahngesundheit passt.

Klären Sie dazu für sich selbst folgende Fragen vor einem Abschluss oder Tarifwechsel

  • Welche Leistungen sind Ihnen wichtig? Welche Leistungen brauchen Sie unbedingt? Reicht ein Basistarif oder möchten Sie Anspruch auf sehr gute Leistungen haben? Dabei unterscheidet man die Leistungsbausteine Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnvorsorge sowie Kieferorthopädie
  • Können Sie Fragen zum Zahnzustand positiv beatworten? Denn Tarife mit vielen Gesundheitsfragen sind oftmals günstiger oder preisstabiler, weil sich die Versicherung besser gegen erhöhte Risiken absichern kann
  • Sind Wartezeiten oder Höchstgrenzen in der Erstattung in den ersten Versicherungsjahren für Sie in Ordnung? Denn alle Tarife leisten in den ersten Versicherungsjahren nur bis zu einer bestimmten Höhe

Insgesamt lohnt es sich, alle genannten Faktoren mit einem Zahnzusatzversicherung Vergleich gegeneinander abzuwägen, damit am Ende auch wirklich eine individuell passende, private Zahnzusatzversicherung gefunden wird.

Schließlich soll eine Zahnzusatzversicherung als Private Krankenversicherung (PKV) eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein und auch im steigenden Alter gut funktionieren. Dabei steht eine Vielzahl guter Tarife zur Auswahl, sowohl mit als auch ohne Altersrückstellungen.

Kunden schätzen unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich mit Altersrückstellung

eKomi Gold Auszeichnung
eKomi Gold Auszeichnung
4,9 Sterne

Tarife mit Altersrückstellungen vergleichen