Zahnzusatzversicherungen übernehmen Kosten, für die Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht aufkommt. Dies bedeutet, dass die Zusatzversicherung immer den Restbetrag nach der GKV-Leistung übernimmt. Auch wenn die Krankenkasse keine Vorleistung erbringt, werden die Kosten von den Top-Tarifen zu 100 Prozent erstattet. Das kann der Fall sein, wenn die gesetzlichen Krankenkasse für Behandlungen keine Leistung vorsieht. Darunter fallen zum Beispiel Wurzelspitzenresektionen oder das Setzen eines Implantats. Beim Implantat beteiligt sich die Krankenkasse nur für das Aufsetzen der Krone (Nachbau des natürlichen Zahnes) an den Kosten.
Auch bei jährlichen Prophylaxe-Maßnahme wird die Kontrolluntersuchung, „die für das Bonusheft notwendig ist“, von der Krankenkasse übernommen. Obwohl die professionelle Zahnreinigung auch zur Prophylaxe zählt, werden diese Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen! Das liegt daran, dass es beim Zahnarzt sogenannte Kassenleistungen und privatärztliche Leistungen gibt. Die Regelung von Kassen- und Privatleistungen gilt für alle Behandlungen beim Zahnarzt. Darunter fallen z.B. Wurzelbehandlungen, Kunststoff-Füllungen und teurer Zahnersatz wie Implantate, Inlays und Kronen.