Welche Folgen haben fehlerhafte Gesundheitsangaben?
Im Leistungsfall dürfen Versicherungsunternehmen auf Basis der von Ihnen gegebenen Schweigepflichtentbindung, Einsicht in die Patientenakte des Zahnarztes verlangen, in der Besprochenes und Behandlungsoptionen niedergeschrieben ist. Häufig fordern Versicherer die Akte dann an, wenn Sie bereits kurze Zeit nach dem Versicherungsabschluss umfangreiche Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen (Kronen, Implantate etc.) in Anspruch nehmen, die laut Antrag nicht angegeben wurden. Dies sind Indizien dafür, dass die Gesundheit der Zähne wohl schon vor dem Antrag angeschlagen war.
Ist dann laut Patientenakte ersichtlich, dass vom Zahnarzt die Zahnersatzmaßnahmen bereits vor Antragsstellung angeraten wurden, dann ist aus Versicherungssicht der Schaden bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten und dokumentiert.
Letztlich darf die Versicherung bei nachgewiesenen Falschangaben wegen einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die Leistung verweigern, bereits ausbezahlte Leistungen zurückverlangen oder die Zahnzusatzversicherung sogar fristlos kündigen.