Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Sind Sie schon einmal von einer Zahnversicherung aufgrund von Gesundheitsfragen abgelehnt worden? Keine Sorge, Sie müssen jetzt nicht befürchten, dass keine Chance besteht, von einer anderen Zahnversicherung angenommen zu werden. Die beste Lösung für Sie, ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.

Was Sie unter allen Umständen vermeiden sollten, sind falsche Angaben in der Gesundheitsprüfung zu machen, nur um eine Zahnzusatzversicherung abschließen zu können!

Was versteht man unter Gesundheitsfragen?

Wenn Sie einen Antrag für einen Zahnzusatz-Tarif mit Gesundheitsfragen stellen, beantworten Sie je nach Versicherer unterschiedliche Fragen zu Ihrem Zahnzustand. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften und Tarife in Art und Umfang der Fragen teilweise deutlich. Einige Gesellschaften stellen bei Abschluss nur wenige Fragen, andere Versicherungen wollen umfangreiche Auskunft:

Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen ist dabei in der Regel z.B. zu beantworten, ob Zähne fehlen und wenn ja, wie viele. Relevant ist zudem immer die Frage, ob eine Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz geplant oder angeraten ist. Angaben zu Kieferorthopädie, Parodontose Behandlungen und bestehendem Zahnersatz sind bei Abschluss ebenfalls üblich.

Die Vorvertragliche Anzeigepflicht bei Gesundheitsangaben

Die Fragen müssen dabei unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dies bezeichnet man als vorvertragliche Anzeigepflicht. Auf Basis Ihrer Gesundheitsangaben bewertet die Versicherungsgesellschaft vor Annahme Ihres Versicherungsantrags Ihr individuelles Risiko. Der jeweilige Versicherer legt damit fest, ob er Sie zu normalen Konditionen versichern kann, nur gegen Erhebung eines Beitragszuschlags, mit einem individuellen Leistungsausschluss – oder ob er Ihren Antrag eventuell sogar komplett ablehnt.

Meist genügen die Angaben des Antragsstellers, Versicherer vertrauen dabei auf deren Richtigkeit. Gleichzeitig unterschreiben Sie bei Abschluss der Zahnversicherung eine Schweigepflichtentbindung für Ihren Zahnarzt, mit der Sie der Versicherungsgesellschaft Einsicht in Ihre Patientenakte beim Zahnarzt erlauben. Dies alles ist Voraussetzung für die Annahme des Antrags und Policierung der Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsangaben.

Nachteile von Tarifen mit Gesundheitsfragen

Menschen mit schlechten Zähnen haben es schwer, bei einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen aufgenommen zu werden. Viele Versicherer lehnen Risiko-Patienten mit schlechtem Zahnzustand ab. Sie selektieren mittels dieser Fragen, auch Gesundheitsprüfung genannt, Menschen mit guter Zahngesundheit, um die Kosten für das Versichertenkollektiv stabil zu halten.

Ein weiteres Problem: Beim Beantworten der Fragen können manchmal Fehler passieren, die später dem Versicherten zum Verhängnis werden können. Dies passiert beispielsweise, wenn eine Zahnbehandlung bereits vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurde und die versicherte Person dies beim Antrag verneint hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies aus Nichtwissen oder absichtlich passiert ist.

Welche Folgen haben fehlerhafte Gesundheitsangaben?

Im Leistungsfall dürfen Versicherungsunternehmen auf Basis der von Ihnen gegebenen Schweigepflichtentbindung, Einsicht in die Patientenakte des Zahnarztes verlangen, in der Besprochenes und Behandlungsoptionen niedergeschrieben ist. Häufig fordern Versicherer die Akte dann an, wenn Sie bereits kurze Zeit nach dem Versicherungsabschluss umfangreiche Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen (Kronen, Implantate etc.) in Anspruch nehmen, die laut Antrag nicht angegeben wurden. Dies sind Indizien dafür, dass die Gesundheit der Zähne wohl schon vor dem Antrag angeschlagen war.

Ist dann laut Patientenakte ersichtlich, dass vom Zahnarzt die Zahnersatzmaßnahmen bereits vor Antragsstellung angeraten wurden, dann ist aus Versicherungssicht der Schaden bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten und dokumentiert.

Letztlich darf die Versicherung bei nachgewiesenen Falschangaben wegen einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die Leistung verweigern, bereits ausbezahlte Leistungen zurückverlangen oder die Zahnzusatzversicherung sogar fristlos kündigen.

Die Lösung: Tarife ohne Gesundheitsfragen

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen bestehen diese Probleme und Risiken nicht. Sie verzichten beim Versicherungsantrag auf Informationen zur Zahngesundheit. Der Kreis an versicherten Personen wird von der Versicherung durch diese Tarife nicht selektiert und auf Menschen mit gutem Zahnzustand begrenzt. Damit wird für jeden ein Vertragsabschluss ohne Gesundheits-Check ermöglicht, die Versicherung stellt keine einzige Gesundheitsfrage.

Somit haben auch Menschen mit schlechterem Zahnzustand und/oder fehlenden Zähnen die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsangaben gibt jedem die Gewissheit, den erhofften Zahnschutz in jedem Fall zu bekommen.

Doch für wen sind diese Tarife zu empfehlen? Welche Vorteile bieten Sie genau? Haben Sie Nachteile? Was sollte man vor dem Abschluss beachten? Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen dazu und geben Ihnen einige Tipps und Empfehlungen zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.

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Vorteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

  • Die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung bietet unabhängig vom aktuellen Zahnzustand, die Option umfangreiche Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnvorsorge zu versichern. Selbst mit einem schlechten Zahnzustand leisten die Tarife für alle zukünftig anfallenden Behandlungen.
  • Die Antragstellung ist sehr einfach und unkompliziert. Sie müssen keine Fragen zu laufenden Behandlungen oder Vorerkrankungen beantworten.
  • Falsche Angaben bei der Antragsstellung, die zu einer Ablehnung führen können, sind ausgeschlossen. Es besteht keinerlei Risiko Antragsfragen falsch zu beantworten und dadurch versehentlich die Anzeigepflicht zu verletzen.
  • In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen Versicherungsschein und sind versichert. Der Versicherer nimmt Ihren Antrag auch bei schlechter Zahngesundheit an – kaputte Zähne, vorhandene Lücken oder Vorerkrankungen wie Parodontitis spielen keine Rolle.
  • Viele Tarife ohne Gesundheitsfragen erbringen ohne Wartezeiten Leistungen für Behandlungen beim Zahnarzt.

Nachteile von Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsangaben

  • In der Regel erhalten Sie keine Leistungen für laufende oder angeratene Behandlungen. Der Verzicht auf Gesundheitsfragen im Antrag bedeutet also nicht, dass man bereits laufende oder angeratene Behandlungen noch auf die Schnelle versichern kann. Das übersehen viele Interessenten, wenn sie nach einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen Ausschau halten.
  • Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist oft etwas teurer. Denn für den Versicherer ist das Risiko größer, Behandlungskosten übernehmen zu müssen.
  • Ein Verzicht des Versicherers auf die Gesundheitsprüfung bedeutet nicht, dass grundsätzlich für alle Behandlungen ohne Wartezeiten Leistungen erbracht werden. Ist zum Beispiel kurz nach Beginn der Versicherung eine teure Behandlung notwendig, wird überprüft, ob die Maßnahme beim Zahnarzt aktenkundig ist. Erst wenn bei dieser Prüfung festgestellt wird, dass die Behandlung vor Antragstellung nicht angeraten wurde, erhalten Sie die im Tarif gewählten Leistungen.
Tipp

Einzelne Versicherungen leisten sogar für bereits begonnene Behandlungen. Dies ist der Tarif Zahn-Ersatz-Sofort der Ergo. Wie der Name schon verrät, sind die Tarif Leistungen hier jedoch nur auf Zahnersatz (z.B. Implantate, Brücken, Kronen, etc.) begrenzt. Zudem sind die Zahnersatzleistungen stark eingeschränkt.

Tarife mit oder ohne Gesundheitsfragen, was sollten Sie bei der Tarifwahl beachten

Macht für Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen Sinn? Oder sind Sie mit einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheits-Check besser beraten? Hier kommt es grundsätzlich darauf an, in welchem Zustand Ihre Zähne sind und auf welche Leistungen Sie bei Ihrer künftigen Zahnzusatzversicherung Wert legen.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen kommt für Sie in folgenden Fällen in Frage:

Sie kennen Ihren Zahnstatus nicht

  • Sie können nicht mit Sicherheit sagen, ob Ihnen ein Zahn fehlt oder ob Sie bereits Zahnersatz haben, der älter als 10 Jahre ist?
  • Sie wissen nicht genau, ob Ihr Zahnarzt in Ihrer Patientenkartei Vermerke über bereits angeratene oder beabsichtigte Behandlungen angelegt hat?
  • Sie möchten auch keinen Zahnarzttermin vereinbaren, um einen zahnärztlichen Befundbericht erstellen zu lassen, für den Sie die Kosten übernehmen müssen, nur um sicher zu stellen, dass Sie alle Fragen richtig und wahrheitsgemäß beantworten?

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung eignet sich in diesem Fall für Sie, wenn Sie komplizierte Antragsfragen und das Risiko von versehentlich falschen Angaben vermeiden möchten. Sie können somit Hürden und Fehlerquellen bei den Gesundheitsangaben ganz einfach umgehen. Es besteht kein Risiko gegen die Anzeigepflicht zu verstoßen.

Sie befinden sich aktuell in einer Zahnbehandlung

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen stellt keine Fragen zum Zahnstatus oder ob aktuell Behandlungen angeraten bzw. beabsichtigt sind. Dennoch sind bereits angeratene, geplante oder beabsichtigte Behandlungen in der Regel nicht versicherbar. In diesen Fällen ist der so genannte Versicherungsfall schon vor Vertragsabschluss eingetreten und eine Leistung aus dem Tarif der Versicherung ausgeschlossen.

Das gilt nur, wenn die Maßnahmen zahnärztlich aktenkundig sind und somit nachgewiesen werden können. Die Versicherung kann in diesem Fall Leistungen für diejenigen Maßnahmen verweigern, die nachweislich laut Patientenakte vor Versicherungsbeginn bereits begonnen oder beabsichtigt waren.

Bereits angeratene oder beabsichtigte Behandlungen sind bei fast allen Zahnzusatzversicherungen ausgeschlossen. Aber auch hier gibt es noch diese Möglichkeit: Eine Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist.

Info

Bedenken Sie, dass Ihre angeratene bzw. begonnene Behandlung bei einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht mitversichert ist. Versicherbar sind alle zukünftig notwendigen Behandlungen, die zum Antragszeitpunkt noch nicht angeraten bzw. geplant sind.

Die regelmäßige Zahnvorsorge gilt hierbei nicht als laufende Zahnbehandlung. Dies gilt ebenso für Termine für eine professionelle Zahnreinigung (PZR).

Ihre Zähne befinden sich in keinem guten Zustand oder es fehlen Zähne

Die meisten Zahnversicherungen lehnen Interessenten ab, wenn z.B. mehr als drei Zähne fehlen, die bisher nicht ersetzt wurden. Oder es werden Antragsteller abgelehnt, bei denen aktuell oder in der Vergangenheit Zahnfleischerkrankungen (Parodontose, Parodontitis etc.) bekannt sind. In diesem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen aus folgenden Gründen die einzige Alternative.

  • Durch den Wegfall der Gesundheitsprüfung können sich Personen mit nicht optimalem Zahnzustand absichern. Z.B. bei fehlenden Zähnen, herausnehmbarer Prothese oder Parodontose Problemen. Es müssen dazu keine Angaben gemacht werden.
  • Fehlen Ihnen bereits bei Vertragsbeginn Zähne, so führt dies bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen weder zu einem Beitragszuschlag, noch zu einer Ablehnung. Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung schließen die bei Vertragsbeginn vorhandenen offenen Zahnlücken (also Zähne, die noch nicht ersetzt waren) einfach vom Versicherungsschutz aus.
  • Es gibt auch für andere Vorschäden keine im Vertrag hinterlegten Leistungsausschlüsse. Das bedeutet, ist man versichert, hat man lediglich Rechnungen für diejenigen festgestellten Mängel und angeratenen bzw. laufenden Behandlungen selbst zu begleichen, die zum Antragszeitpunkt bereits bekannt waren.
  • Die vorhandenen, noch gesunden Zähne können abgesichert werden, ohne das Risiko, dass im Behandlungsfall möglicherweise langwierige Abstimmungen mit der Versicherung erfolgen müssen, ob der Schadensfall abgedeckt ist oder nicht. Die Tarife leisten ab Antragszeitpunkt für alle neu auftretenden Schadensfälle. Auch Zahnersatz der ggf. infolge eines Unfalls notwendig wäre, ist damit sofort ohne Einschränkungen versicherbar.

Die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsangaben ist damit die beste Lösung bei schlechtem Zahnzustand, der ansonsten bei einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung keine Versicherung mehr ermöglichen würde.

Tipp

 Zähne sind per Definition alle Zähne die noch nicht ersetzt sind. Von der Regel ausgeschlossen sind Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschlüsse. Sie gelten nicht als fehlende Zähne und müssen daher auch bei einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen nicht angegeben werden. Fehlen Ihnen also z.B. alle vier Weisheitszähne und ist Ihr Zahnzustand ansonsten in Ordnung, dann ist für Sie auch eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung problemlos abschließbar.

Möchten Sie bereits fehlende Zähne mitversichern, finden Sie die passenden Tarife unter der Rubrik fehlende Zähne in der Zahnzusatzversicherung mitversichern.

Sie wurden bereits von einer Zahnversicherung abgelehnt

Haben Sie bereits einen Antrag für eine Zahnversicherung mit Gesundheitsfragen bei einem Versicherer gestellt und der Antrag wurde abgelehnt, da beispielsweise zum Zeitpunkt der Antragsstellung Behandlungen angeraten waren?

Falls ja, kann dies bei zukünftigen Anträgen mit Gesundheitsfragen erneut Probleme bereiten. Viele Zahnzusatzversicherungen mit Gesundheitsprüfung stellen im Antrag die Frage, ob in der Vergangenheit schon einmal ein Antrag zur Zahnzusatzversicherung abgelehnt wurde. Müssen Sie diese Frage mit ja beantworten, führt dies häufig zu einer weiteren Ablehnung.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen kann in diesem Fall aber problemlos abgeschlossen werden.

Beachten Sie die Summenbegrenzung in den ersten Jahren

Einige Zahnzusatzversicherungen, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten, haben für die ersten Vertragsjahre eine sehr eng gehaltene Summenbegrenzung (Leistungsstaffel) hinterlegt. Damit werden Leistungen nur bis zu den in den Versicherungsbedingungen genannten Höchstgrenzen erstattet. Dazu gehören zum Beispiel die Tarife vom Münchener Verein und der Ergo Direkt. Achten Sie daher bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung darauf, dass die anfänglichen Leistungen in den ersten Jahren für Sie ausreichend sind. Wählen Sie einen Tarif der die gewünschte Mindestleistung pro Jahr erbringt. Wählen Sie im Zweifel eine Summenbegrenzung, die für Sie auch ausreicht, wenn es zu einer aufwendigen Zahnersatzmaßnahme kommt.

Tipp

Ein Versicherungsjahr wird von einigen Anbietern nicht mit zwölf Monaten, sondern mit dem Kalenderjahr berechnet. Das erste Versicherungsjahr, endet damit immer am 31. Dezember des jeweiligen Jahres, unabhängig davon, wann Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben. Somit lassen sich gegebenenfalls die Zeiträume für die Summenbegrenzungen etwas verkürzen.

Kalkulieren Sie die Wartezeit des Vertrages ein

Bei Zahnzusatzversicherungen sind generell zu Beginn manchmal mehrmonatige Wartezeiten üblich, während der es noch keine Kostenübernahmen für bestimmte Maßnahmen gibt. Wie lange diese sind und für welche Maßnahmen diese gelten, hängt ab vom jeweiligen Versicherer. Für unfallbedingte Leistungen entfallen die Wartezeiten, in diesem Fall besteht in der Regel Sofortschutz. Dies gilt in gleichem Maße für eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

In diesen Situationen lohnt sich ein Tarif ohne Gesundheitsfragen eher nicht

Ihr Zahnzustand ist in Ordnung und Ihr Zahnarzt hat momentan keine Behandlung angeraten, dann können Sie auch einen Tarif mit Gesundheitsfragen wählen. Sie profitieren von einer vollkommen freien Tarifauswahl haben, alle Zähne sind im Versicherungsschutz eingeschlossen und damit kann ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis gefunden werden.

Ihre Zähne sind in Ordnung

Ist Ihr Zahnzustand völlig in Ordnung und Sie haben bestenfalls keine unversorgten Zahnlücken? In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Gesundheitsfragen wählen. Sie haben freie Auswahl in der gesamten Tariflandschaft.

Sie haben nur wenige Zahnlücken

Haben Sie nur ein oder zwei Zahnlücken und Ihr Zahnzustand ist ansonsten in Ordnung? Dann ist eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung ggf. ebenfalls die bessere Option, denn bei einigen Versicherungen können z. B. durch Zahlung eines Risikozuschlages zusätzlich zum Monatsbeitrag, fehlende Zähne mitversichert werden.

Dies hat für Sie den Vorteil, dass Zahnersatz der später diese Lücken füllen soll, mitversichert ist und die Kosten erstattet werden. Dies ergibt für Sie unter dem Strich einen individuell besseren Versicherungsschutz, denn bei Versicherungen ohne Gesundheitsfragen können fehlende Zähne grundsätzlich nicht mitversichert werden.

Es ist eine kleine Behandlung angeraten

Ihr Zahnzustand ist gut, und es ist aktuell lediglich nur eine eher kostengünstige zahnärztliche Maßnahme geplant? Dann lohnt es sich zu überlegen, den Eigenanteil für die aktuelle Behandlung selbst zu bezahlen und anschließend eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen abzuschließen. Der Vorteil: Sie können nach der Behandlung bei einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung, alle Zähne versichern und haben freie Tarifauswahl.

Die passende Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen finden

Finden Sie bei uns gute Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen, auch wenn Ihre Zähne in keinem einwandfreien Zustand sind oder Sie sich aktuell in einer Behandlung befinden und bereits von einer Zahnzusatzversicherung abgelehnt worden sind.

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Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

Wieviele Zähne fehlen?
Wollen Sie diese mitversichern?
Haben Sie Zähne, die mit Zahnersatz versorgt sind?
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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
Wieviele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt?
Wieviele davon sind älter als 10 Jahre?
Haben oder hatten Sie schon mal Probleme mit Parodontose?
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

Wird gerade oder wurde in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt?
Laufen oder sind Behandlungen notwendig oder angeraten?
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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

Beziehen sich die Behandlungen ausschließlich auf die jährliche Kontrolluntersuchung für das Bonusheft oder auf eine Zahnreinigung?
Laufen oder sind kieferorthopädische Behandlungen notwendig oder angeraten?
Beziehen sich die laufenden Behandlungen ausschließlich auf das Ersetzen fehlender Zähne?
Beziehen sich die weiteren Behandlungen ausschließlich auf die Versorgung der Zähne mit Kunststofffüllungen?
Sollen die laufenden Behandlungen mitversichert werden?

Die besten Tarife für eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Es gibt durchaus Zahnzusatzversicherungen mit sehr guten Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, die auf  Gesundheitsfragen im Antrag verzichten. Besonders empfehlenswert sind Tarife ohne Wartezeit, die ab Versicherungsbeginn leisten.

Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen mit 100 Prozent Erstattung

Zahnversicherung Tarif Zahnersatz Zahnbehandlung Erstattung Wartezeit
Münchener VereinZahnGesundheit 100 *** 100% 100% 6.000 € in
4 Jahren *
keine
DFVZahnSchutz Exklusiv 100 100% 100% 5.000 € in
4 Jahren **
keine
DA DirektZahnschutz Premium Plus 100% 100% 5.000 € in
4 Jahren **
keine
NürnbergerKomfort 100 Z100 100% 100% 4.000 € in
4 Jahren *
keine

* Die Leistungen stehen Versicherten in den ersten 4 Kalenderjahren zu Verfügung. Das erste Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn am 31.12. des Abschlussjahres.
** Der Betrag steht Versicherten in den ersten 48 Monaten zu Verfügung.
*** Der Münchner Verein fragt ausschließlich nach fehlenden Zähnen und kann bis maximal 3 fehlende Zähne abgeschlossen werden.

Die günstigsten Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen

Zahnversicherung Tarif Zahnersatz Zahnbehandlung Erstattung Wartezeit
Münchener VereinZahnGesundheit 75 *** 75-80% 75-100% 6.000 € in
4 Jahren *
keine
Münchener VereinZahnGesundheit 85 *** 85-90% 85-100% 6.000 € in
4 Jahren *
keine
NürnbergerKomfort 80 Z80 80% 80% 3.200 € in
4 Jahren *
keine
DFV ZahnSchutz Komfort 70 70% 70% 3.500 € in
4 Jahren **
keine
Universa uni-dent Privat 80-90% 80-90% 3.000 € in
4 Jahren *
8 Monate

* Die Leistungen stehen Versicherten in den ersten 4 Kalenderjahren zu Verfügung. Das erste Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn am 31.12. des Abschlussjahres.
** Der Betrag steht Versicherten in den ersten 48 Monaten zu Verfügung.
*** Der Münchner Verein fragt ausschließlich nach fehlenden Zähnen und kann bis maximal 3 fehlende Zähne abgeschlossen werden.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

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