Zahnkrone: Arten, Ablauf, Preis und Übernahme der Kosten

Die Zahnkrone ist der obere sichtbare Bereich von einem natürlichen Zahn. Wenn ein Zahnarzt von einer Krone spricht, muss die natürliche Zahnkrone um den eigenen Zahn zu erhalten, durch eine künstliche Krone ersetzt werden. Zahnkronen sind der am häufigsten verwendete Zahnersatz in Deutschland und je nach Art sehr teuer.

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, da Kronen zum festsitzenden Zahnersatz gehören. Für viele Kronenarten ist die Kassenleistung oft nicht ausreichend. Manche Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Zahnkronen auch dann noch, wenn die Zahnkronen schon notwendig oder vom Zahnarzt angeraten sind.

Was ist eine Zahnkrone?

Eine Zahnkrone ist eine künstliche Überkronung eines beschädigten oder stark abgenutzten Zahnes. Sie dient der Rekonstruktion des ursprünglichen Zahns und hilft die natürliche Zahnstruktur wiederherzustellen und zu schützen, indem sie den betroffenen Zahn komplett umschließt und somit Stabilität und Funktionalität wiederherstellt.

Eine Zahnkrone wird in verschiedenen Arten, Herstellungsverfahren und Qualitätsstufen angeboten. In der Regel wird eine Krone als hochwertige Maßanfertigung im Zahnlabor hergestellt. Mit einem modernen CEREC Verfahren „CEramic REConstruction“ kann die Zahnkrone direkt beim Zahnarzt gefertigt und aufgesetzt werden. 

Ablauf einer Zahnkronen Behandlung

Soll ein Zahn mit einer Krone versorgt werden, geschieht das in mehreren Schritten. Als erstes wird überprüft, ob der betroffene Zahn für eine Krone geeignet ist. Es wird kontrolliert ob die Zahnnervfunktion erhalten bleibt und die Stabilität der Zahnwurzel ausreichend ist. Dafür verwendet der Zahnarzt des Öfteren ein Röntgenbild von der betroffen Region.

Im Anschluss wird der weitere Ablauf der Kronenversorgung besprochen. Dabei klärt Sie ihr Zahnarzt auf, welche Zahnkronen Variante die beste oder preiswerteste ist. Vor der Behandlung erhalten Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan mit einer ausführlichen Aufstellung der Kosten und.

Die Vorbereitung und Präparation vom Zahn

Die Zahn Präparation ist für alle Zahnkronen notwendig. Dabei wird der Zahn so vorbereitet, dass sich die Krone später nahtlos mit dem verbleibenden Zahnschmelz einfügen lässt.

Abdrucknahme oder 3D Abmessung und die Wahl der Zahnfarbe

Wenn ein Abdruck angefertigt wird, handelt es sich um eine traditionelle Zahnkrone, die in einem zahntechnischen Labor angefertigt wird. Nur so können alle Materialien (z.B. Gold, Metall) ohne und mit Verblendung in Zahnfarbe verwendet werden. Bis zur Fertigstellung muss die verbleibende Zahnsubstanz mit einer provisorischen Krone geschützt werden.

Wird eine 3D Abmessung erstellt, handelt es sich um eine CEREC Krone, die noch im selben Termin eingestzt wird. Das erspart Zeit dafür sind die Kosten höher. Eine CEREC Krone wird beim Zahnarzt aus Vollkeramik- oder Zirkonia-Blöcken in der gewünschten Zahnfarbe gefräßt.

Das Einsetzen einer Zahnkrone

In einer zweiten Sitzung passt der Zahnarzt die aus dem Labor gelieferte Krone ein. Dabei wird der Sitz der Krone auf dem Zahnstumpf kontrolliert. Der Zahnarzt prüft deren Höhe zum Gegenbiss, sowie den richtigen Kontakt zu den Nachbarzähnen. Sitzt die Krone perfekt, wird sie abschließend zementiert.

Welche Arten von Zahnkronen gibt es?

Zahnkronen Arten unterscheiden sich nach FunktionGrößeArt der Verankerung im Gebiss und dem verwendeten Material.

Kronen Arten nach Funktion

Ersatzkronen – Hierbei handelt es sich um die klassische Zahnkrone. Sie ersetzt als Teil des Zahns, die natürliche Zahnkrone.

Schutzkronen – Sie ersetzen geschädigte oder nicht richtig ausgebildete Zahnsubstanz. Sie schützen das freiliegende Zahnbein (Dentin) am natürlichen Zahn.

Verankerungskronen – Damit sind z.B. überkronte Nachbarzähne als Pfeiler für eine Brücke gemeint. Oder sogenannte Teleskopkronen an Restzähnen zur Befestigung einer herausnehmbaren Prothese.

Zahnkrone nach Größe (Teil- oder Vollkrone)

Teilkrone

Die Teilkrone kommt z.B. bei ausgedehnte Karies Schäden zum Einsatz. Das ist dann der Fall, wenn diese nicht mehr mit einer Füllung oder einem Inlay restauriert werden können.

Sie ist ein Mittelweg aus Zahnfüllung und Vollkrone. Statt den gesamten Zahn zur Überkronung zu beschleifen, wird sie nur auf den geschädigten Bereich des Zahns aufgesetzt. Somit bleibt viel gesunde Zahnsubstanz erhalten.

Vollkrone

Die Vollkrone ersetzt die natürliche Krone des Zahnes vollständig. Sie überzieht den präparierten Zahn als Schutzkappe und kommt bei ausgedehnten Defekten der Zahnsubstanz zum Einsatz. Vollkronen können auch als Halteelement für Brücken oder Prothesen dienen, zudem werden sie auch auf Zahnimplantate aufgesetzt.

Wie werden Zahnkronen im Gebiss verankert?

Für die Verankerung ist ausschlaggebend, wie zerstört die Zahnsubstanz zum Anbringen der Krone ist. Ist die Zahnwurzel gesund, werden Metall- und Verblendkronen mit medizinischem Zement befestigt. Bei einer Vollkeramikkrone kommt dagegen spezieller Kunststoffkleber zum Einsatz.

Bei tief zerstörten Zähnen wird als „letzte Rettung“ zum Zahnerhalt eine Stiftkrone eingesetzt. Diese Stiftkrone wird im Wurzelkanal eines zuvor wurzelbehandelten Zahnes verankert. Hierbei bestehen Krone und Stift aus einem Stück.

Kronen Arten nach Material

Geeignete Materialen zur Kronenversorgung sind Keramik, Zirkon, Gold als Edelmetall und Edelmetallfreie Legierungen wie Chrom oder Kobalt.

Wichtig

Achtung: Die Kosten zwischen den verschiedenen Kronen-Arten variieren teils sehr stark. Je nachdem für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, berechnen sich später die Preise für Ihre künstliche Zahnkrone. Kosten für hochwertigere Materialien und Behandlungen, die nicht in der Regelversorgung abgedeckt werden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht! Hier hilft nur eine

Zahnzusatzversicherung für Zahnkronen

Die Vollgusskrone (Metallkrone)

Vollgusskronen sind besonders haltbar. Sie bestehen entweder aus einem Edelmetall (Gold) oder edelmetallfreien (EMF) Legierungen (wie Chrom oder Kobalt). Durch sehr dünne Kronenwände, bleibt bei dieser Art der Zahnkrone ein Großteil des alten Zahns erhalten.

Vorteile: Vollgusskronen aus Metall sind besonders stabil. Sie eignen sich besonders für den Einsatz auf Backenzähnen. Während die Krone aus Gold etwas kostspieliger ist, sind Zahnkronen aus edelmetallfreien (EMF) Materialien vergleichsweise günstig.

Nachteile: Patienten müssen in Kauf nehmen, dass gegebenenfalls die Ästhetik leidet. Im Gegensatz zur Zirkon- oder verblendeten Vollgusskrone, sehen sie nicht wie ein natürlicher Zahn aus. Außerdem können sie Wärme und Kälte von Speisen auf den Zahn übertragen.

Die VMK Krone (Verblend-Metall Keramikkrone)

Die VMK Krone ist die am häufigsten eingesetzte Krone. Unter VMK versteht man „Verblend Metall Keramik“. Diese Kronen enthalten einen Metallkern auf den eine keramische Masse aufgebrannt wird (Verblendung). Die eigentlich korrekte Bezeichnung lautet „Metall Keramik Verbundsystem“ und gilt als Standard-Verfahren für Zahnkronen und Zahnbrücken.

Die verwendeten Metall-Legierungen, meist hochgoldhaltig, sind verträglich im Mund. Es kann das gesamte Metallgerüst oder nur Teile davon mit Keramik verblendet werden. Mit vollständiger Verblendung wird ein Höchstmaß an Ästhetik in Form und Zahnfarbe erreicht.

Vorteile: Die VMK Krone verfärbt sich nicht und durch die glatte Keramikoberfläche gibt es wenig Ablagerungen. Somit kombiniert die VMK Krone die Stabilität und Langlebigkeit einer Metallbasis mit der Ästhetik einer Keramikschicht. Damit ist sie als Verblendkrone eine stabile sowie kostengünstige Alternative zur Vollkeramikkrone.

Nachteile: Durch die breitere Kronenwand der Verblendkrone muss der Zahn stärker abgeschliffen werden. Und bei einem Rückgang des Zahnfleisches können die metallenen Kronenränder sichtbar werden.

Die Vollkeramikkrone

Noch bessere ästhetische Ergebnisse werden mit einer Vollkeramikkrone erreicht. Vollkeramikkronen ähneln den eigenen Zähnen besonders gut. Sie gliedern sich besonders harmonisch in die natürliche Zahnreihe ein und sind sehr verträglich.

Vollkeramikkronen werden gern im sichtbaren Bereich an den Frontzähnen eingesetzt. Ohne Metallanteile in der Krone, können die Lichtstrahlen transparent in die Oberfläche eindringen. Dadurch entstehen die gleichen optischen Eigenschaften, wie bei einem natürlichen Zahn.

Vorteile: Metallfrei sind sie Temperatur unempfindlich und auch bei Allergien sehr gut verträglich. Sie werden inzwischen am PC designt und können über einen 3D-Drucker hergestellt werden.

Nachteile: Die Vollkeramikkrone ist weniger stabil als Metallkeramik und zählt zu den höherpreisigen Kronen.

Die Zirkonkrone

Sehr beliebt ist die Zirkonkrone. Hinsichtlich Festigkeit, Ästhetik und Verträglichkeit wird sie höchsten Ansprüchen gerecht. Sie ist weitaus robuster als Keramik und wird aufgrund dieser Eigenschaften gelegentlich auch „keramischer Stahl“ genannt.

Vorteile: Wegen ihrer Metallfreiheit sind Zirkonkronen bestens bei Allergien geeignet. Durch eine hohe Lichtdurchlässigkeit, erreichen sie die Transparenz der natürlichen Zähne. Selbst für Zahnärzte sind sie kaum von echten Zähnen zu unterscheiden.

Nachteile: Im Vergleich zu Verblendkronen oder Vollkeramikkronen sind Zirkonkronen deutlich teurer.

Wie lange halten Zahnkronen?

Die Lebensdauer einer Krone hängt von vielen Faktoren ab. Künstliche Kronen können 10 bis 15 Jahre, bei optimaler Pflege gut und gerne 20 Jahre halten. Ausschlaggebend ist nicht nur die Sorgfalt der Anfertigung und Eingliederung, sondern auch die Mund- und Zahnhygiene. Dazu gehört auch die Gesundheit vom Zahnfleisch am Rand der Krone. Achten Sie deshalb bei der Auswahl einer Zahn Krone nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Qualität.

Zahnkronen Kosten nach Material und Arten

Eigentlich ist es ganz einfach. Die Kosten für Zahnkronen variieren sehr stark durch die Materialwahl, die Größe und die Behandlungskosten. Die Gesamtkosten werden dann durch den Befund des Zahnarztes in einem Heil- und Kostenplan festgehalten.

Von diesen Gesamtkosten können Sie die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung abziehen.

Alle Kosten die jetzt noch übrig bleiben, sind der von Ihnen zu tragende Eigenanteil. Alle höherwertigeren Versorgungen die über die Regelversorgung hinaus gehen, erhöhen den Eigenanteil oftmals erheblich.

Zahnkronen Kosten nach Kronenarten

Art der Zahnkrone Kosten
Metallkrone – Vollgusskrone (Unverblendet) ca. 250 – 450 €
Metallkeramikkrone (Keramikverblendung) ca. 300 – 600 €
Goldkrone ca. 500 – 900 €
Teleskopkrone ca. 700 – 900 €
Vollkeramikkrone ca. 700 – 1100 €
Zirkon Krone ca. 1000 – 2000 €

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Krankenkassen sehen für Zahnersatz grundsätzlich eine Versorgungsform im Rahmen der Regelversorgung vor. Vom Gesetzgeber wird diese laut Sozialgesetzbuch als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich bestimmt (§56, Absatz 2, SGB V).

Zur Regelversorgung gehören metallische Voll- und Teilkronen aus Nicht-Edel-Metallen (NEM). Also auch keine Goldkrone! Verblendungen von Kronen an Zähnen werden nur im gesetzlich definierten Sichtbereich bezuschusst. Dieser wird über die Verblendgrenzen festgelegt.

Verblendgrenzen

Diese verlaufen im Oberkiefer bis einschließlich zum 5. Zahn und im Unterkiefer bis einschließlich zum 4. Zahn. Nur bis zu diesen Zähnen übernehmen die gesetzlichen Versicherungen eine Verblendung von Zahnersatz mit Keramik auf der Außenseite. Für den 1. bis 3. Schneidezahn gehört auch die Verblendung der Schneidekante zur Regelversorgung.

Auf der linken Seite des Bildes sehen Sie einen vollverblendete Zahnersatz. Auf der rechten Seite die Verblendungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung nach Regelversorgung.

Die Teilverblendung reicht bis zum 4. Zahn der Metallkrone (Verblendung des Sichtbereiches). Ab dem 5. Zahn besteht kein Verblendung der Metallkrone mehr.

Eine keramische Vollverblendung (Bild linke Seite) stellt grundsätzlich keine Regelversorgung dar, auch nicht im sichtbaren Bereich der Zähne. Mehrkosten von keramisch vollverblendeten Kronen sind stets selbst zu tragen.

Wie hoch ist der Festzuschuss der Krankenkasse?

Grundsätzlich deckt die gesetzliche Krankenkasse einen prozentualen Festzuschuss für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung ab. Seit 1. Oktober 2020 beträgt dieser 60 Prozent. Darüber hinaus gehende Kosten für Zahnersatz müssen als Eigenleistung selbst getragen werden.

Durch ein gut geführtes Bonusheft kann man von erhöhten Zuschüssen im Rahmen der Regelversorgung profitieren. Bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge zum Zahnerhalt in den letzten 5 Jahren erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Bei 10 Jahren auf 75 Prozent. Das laufende Jahr der Behandlung wird dabei nicht mitgezählt.

Wie setzen sich die Zahnkrone Kosten zusammen?

Der Heil- und Kostenplan mit Behandlungs- Labor- und Materialkosten

Die Kosten setzen sich aus dem Zahnarzthonorar, sowie den geschätzten Material- und Laborkosten zusammen. Die Kostenerstattung der gesetzlichen Versicherung richtet sich nach dem Befund des Zahnarztes. Dieser muss im Heil- und Kostenplan festgehalten sein.

Über das Festzuschusssystem wird der Anteil berechnet, den die gesetzliche Kasse übernimmt. Den Rest müssen Sie entweder selbst bezahlen oder er wird von Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung für Zahnkronen übernommen.

Wie berechnet sich der Eigenanteil für Zahnkronen?

Rechnung: Gesamtkosten – Festzuschuss = Eigenanteil

Die Höhe des Eigenanteils hängt von Ihrer gewählten Art der Überkronung ab. Wählen Sie die ästhetisch unvorteilhaftere Vollgusskrone, welche die Regelversorgung darstellt, zahlen Sie rund 40 Prozent der Gesamtkosten selbst. Bei einem über fünf oder zehn Jahre geführten Bonusheft rund 30 oder 25 Prozent. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung, sind die Zusatzkosten aus eigener Tasche zu bezahlen.

Wichtig
Im folgenden Beispiel können Sie erkennen, dass der Festzuschuss einer Krankenkasse (Stand 2024) nur vom Befund (Zahnkrone) abhängt. Die Höhe der Kassenleistung bleibt unabhängig von der Qualität, Material und der Kronenart immer gleich. Das einzige was sich verändert ist Ihre Eigenbeteiligung für die Krone.

Kassenkrone

350 Euro für eine Vollgusskrone in silbriger Farbe, ohne Goldanteile und ohne keramische Verblendung in Zahnfarbe.

Kosten Berechnung
Gesamtkosten: 350 Euro
Festzuschuss: 274 Euro
Eigenanteil: 76 Euro

Null Euro Eigenanteil für Versicherte mit einem Testsieger von Stiftung Warentest.

Verblendete Metallkrone

700 Euro für eine Metallkrone mit Privatleistungen für eine keramische Vollverblendung in der eigenen Zahnfarbe.

Kosten Berechnung
Gesamtkosten: 700 Euro
Festzuschuss: 274 Euro
Eigenanteil: 426 Euro

Null Euro Eigenanteil für Versicherte mit einem Testsieger von Stiftung Warentest.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Zahnkronen?

Wir empfehlen eine Zahnzusatzversicherung für Zahnkronen, da die gesetzliche Krankenkasse nur einen Festzuschuss eistet der sich am ärztlichen Befund orientiert.

Mehrkosten, die über die Regelversorgung hinaus gehen müssen immer komplett vom Patienten getragen werden. Das gilt auch wenn es medizinisch sinnvoll wäre.

Das muss aber nicht so sein!

In diesem Beispiel gleicht eine private Zahnzusatzversicherung der Barmenia, den Eigenanteil für Zahnkronen bis zu 100% aus.

100% Kostendeckung für Zahnkronen

Beispielrechnung
Zahnkrone
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -256,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
444,00 €
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus -444,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

90% Kostendeckung für Zahnkronen

Beispielrechnung
Zahnkrone
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -256,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
444,00 €
MeinZahnschutz 90 -374,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €

Zahnkronen Kosten mit einer Zahnzusatzversicherung absichern

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Zahnkronen Kostenbeispiele nach Kronenart mit Eigenanteil

Nachfolgend sehen Sie einen Vergleich der Gesamtkosten zur Versorgung eines Zahns mit verschiedenen Zahnkronenarten. Der Befund lautet: Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der natürlichen Krone. Der Eigenanteil ergibt sich aus dem Abzug des Festzuschusses der GKV (Stand 1.1.2022).

GKV Festzuschuss 60 %, ohne Vorsorgebonus

Art der Krone Gesamtkosten Festzuschuss 60 % Eigenanteil
Kassenkrone
(NEM Metall)
350 Euro 220 Euro 130 Euro
Goldkrone 800 Euro 220 Euro 580 Euro
Vollkeramikkrone 1.000 Euro 220 Euro 780 Euro
Zirkonkrone 1.500 Euro 220 Euro 1.380 Euro

GKV Festzuschuss 75 %, mit Bonusheft für 10 Jahre

Art der Krone Gesamtkosten Festzuschuss 60 % Eigenanteil
Kassenkrone
(NEM Metall)
350 Euro 274 Euro 76 Euro
Goldkrone 800 Euro 274 Euro 526 Euro
Vollkeramikkrone 1.000 Euro 274 Euro 726 Euro
Zirkonkrone 1.500 Euro 274 Euro 1.2326 Euro

Wie Sie in den Beispielen sehen, gestaltet sich die Kostensituation je nach verwendeter Krone ganz anders. Durch den niedrigen gleichbleibenden Festkostenzuschuss der GKV bezogen auf die Regelversorgung, lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Sonst könnten enorme Eigenkosten auf Sie zukommen.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

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