Viele Zahnzusatzversicherungen leisten erstmalig nach einer Mindestvertragslaufzeit von sechs oder acht Monaten. Das nennt man Wartezeit und bedeutet, dass Versicherte nur Behandlungen nach Ablauf dieser Frist erstattet bekommen. Versicherungen, die Zahnersatztarife mit Wartezeiten anbieten, wollen ihren Versichertenstamm (=Bestandskunden) vor schnell auftretenden Kosten durch Neukunden schützen. Zahnzusatzversicherungen, die auf Wartezeiten verzichten, können diesen Schutz nur mit den Beiträgen kompensieren.
Eine weitere Schutzmaßnahme für eine bestehende Versichertengemeinschaft ist die Summenbegrenzung in den ersten Jahren. Das bedeutet, dass eine Zahnzusatzversicherung die Leistungen in den ersten Jahren begrenzt. In der Regel stehen Neukunden 4.000 Euro in den ersten vier Jahren beziehungsweise 1.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Sehr gute Zahnzusatzversicherungen haben eine kürzere Summenbegrenzung wie zum Beispiel nur 3 Jahre, oder sie leisten zwischen 5.000 und 10.000 Euro in den ersten vier Jahren.
Zahnversicherungen, die nach Kalenderjahren kalkuliert sind, bieten Neukunden einen enormen Vorteil. Wer sich mit so einem Tarif zum 1. Dezember eines Jahres versichert, hat mit dem Dezember das erste Kalenderjahr beendet. Dadurch stehen dem Versicherten ab dem 1. Januar des Folgejahres bereits die Leistungen für zwei Jahre Mitgliedschaft zu Verfügung.
Fazit: Wer davon ausgeht, dass er schnell Leistungen für Zahnersatz benötigt, sollte auf eine Zahnersatzversicherung ohne Wartezeiten mit hohen Anfangsleistungen zurückgreifen.