Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmen den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung und damit auch die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es gibt fünf Stufen – je höher die Zahl, desto schwerwiegender die Fehlstellung und dringender die medizinische Notwendigkeit der Behandlung.
Kostenübernahme durch die GKV erst ab KIG 3
Für leichte Fehlstellungen (KIG 1 und KIG 2) übernimmt die GKV keine Kosten, selbst wenn eine Behandlung medizinisch sinnvoll ist. Patienten müssen diese entweder komplett selbst zahlen oder eine passende Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie abschließen, die Kieferorthopädie in diesen Stufen abdeckt.
Die KIG-Stufen im Überblick
KIG 1: Leichte Zahnfehlstellung, Behandlung nur auf eigene Kosten oder mit einer passenden Zahnzusatzversicherung. Achtung: Nur wenige Tarife decken KIG 1 bei Erwachsenen ab.
KIG 2: Medizinisch notwendige Korrektur einer Zahnfehlstellung, dennoch keine Kostenübernahme durch die GKV. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Patienten selbst zahlen.
KIG 3: Deutliche Zahn- oder Kieferfehlstellung, Behandlung wird medizinisch empfohlen – die GKV übernimmt die Kosten.
KIG 4: Schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung, eine Behandlung ist dringend erforderlich. Die GKV trägt die Kosten.
KIG 5: Extrem ausgeprägte Fehlstellung, eine Behandlung ist unumgänglich. Die GKV übernimmt die Kosten vollständig.
Wichtig: Wer frühzeitig eine geeignete Zahnzusatzversicherung abschließt, kann hohe Eigenkosten vermeiden – besonders bei KIG 1 und KIG 2!