Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie

Eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie ist wichtig, da die finanzielle Eigenbeteiligung zu oft unterschätzt wird. 

  • Krankenkassen leisten bei Kindern nicht immer
  • Krankenkassen leisten bei Erwachsenen gar nicht
  • Hier hilft nur eine private Zahnzusatzversicherung

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Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie - Für mehr als nur gerade Zähne

Die meisten denken bei Kieferorthopädie (KFO) sofort an Zahnspangen für Kinder und Jugendliche. Doch weit gefehlt! Immer mehr Erwachsene entscheiden sich für eine Behandlung – und das nicht nur aus ästhetischen Gründen.

Fehlstellungen der Zähne können weitreichende Folgen haben: Kopf- und Nackenschmerzen, Verspannungen der Kiefermuskulatur oder einseitige Abnutzung der Zähne. Auch Zahnverlust kann eine KFO-Therapie medizinisch notwendig machen. Eine kieferorthopädische Behandlung sorgt also nicht nur für ein schönes Lächeln, sondern auch für langfristige Zahngesundheit.

Die gute Nachricht: Eine private Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie kann einen Großteil der Kosten übernehmen, damit Ihr Lächeln gesund, strahlend und sorgenfrei bleibt!

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) für KFO Behandlungen hängt von zwei Faktoren ab

  • Handelt es sich um ein Kind/Jugendlichen (bis 18 Jahre) oder einen Erwachsenen?
  • In welche kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG 1-5) wird der Patient eingestuft?

Was und Wie wird geleistet?

Für Kinder und Jugendliche:
Die GKV übernimmt die Kosten nur, wenn die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) mindestens Stufe 3 erreicht. Bei leichteren Fehlstellungen (KIG 1 und 2) gibt es keine Kostenübernahme!

Für Erwachsene:
Eine Kostenübernahme erfolgt nur bei schweren Kieferfehlbildungen, die eine chirurgische oder umfangreiche kieferorthopädische Behandlung erfordern. Reine Zahnkorrekturen werden nicht erstattet.

Bei Unfällen:
Sowohl Kinder als auch Erwachsene erhalten Leistungen durch die GKV, wenn durch den Unfall eine gesetzlich definierte Kieferanomalie vorliegt. Die Leistung erfolgt nur im Rahmen der Standardversorgung, ohne weitergehende ästhetische oder komfortablere Behandlungsoptionen.

Die GKV leistet für Ihr Kind, warum gibt es trotzdem Eigenanteile?

Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bei schweren Fehlstellungen die Basis-Behandlung übernimmt, bedeutet das nicht, dass keine Kosten für Patienten anfallen. Viele Kieferorthopäden bieten modernere, komfortablere oder ästhetisch ansprechendere Spangen an, die über die Standardversorgung hinausgehen. Diese Mehrkosten müssen Eltern selbst tragen, da sie nicht von der GKV erstattet werden. Nicht zu vergessen ist auch der zunächst zu tragende Eigenanteil.

Der Erstattungsprozess der GKV in zwei Stufen

Eigenanteil während der Behandlung: Eltern müssen zunächst 20 % der Kosten selbst tragen (bei mehreren behandelten Kindern im Haushalt 10 %). Dieser Eigenanteil dient als Anreiz, die Behandlung konsequent durchzuführen und regelmäßige Kontrolltermine wahrzunehmen.

Rückerstattung nach erfolgreichem Abschluss: Nach Beendigung der Behandlung erstellt der Kieferorthopäde einen abschließenden Befund. Diesen müssen Eltern bei der Krankenkasse einreichen, um den zuvor gezahlten Eigenanteil zurückzuerhalten.

Wichtig: Die Erstattung erfolgt nur bei nachweislich erfolgreichem Abschluss der Behandlung – bei einem frühzeitigen Abbruch, ist der Eigenanteil unwiederbringlich verloren.

Kostenbeispiele für kieferorthopädische Leistungen der GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen), für die es seit Januar 2002 neue Richtlinien gibt.

KIG Stufe Schweregrad Leistung der GKV Ihre Kosten * Eigenleistungen Notwendigkeit der Behandlung
5 Sehr starke Fehlstellung Ja, Standard Behandlung Mehrkosten bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen ca. 800 – 3.000 € Absolut notwendig
4 Starke Fehlstellung Ja, Standard Behandlung Mehrkosten bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen ca. 800 – 2.500 € Dringend notwendig
3 Deutliche Fehlstellung Ja, Standard Behandlung Mehrkosten bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen ca. 500 – 1.500 € Notwendig
2 Mittlere Fehlstellung Nein Gesamte Behandlungskosten ca. 1.500 – 5.000 € Teilweise medizinische Notwendigkeit
1 Leichte Fehlstellung Nein Gesamte Behandlungskosten ca. 1.500 – 5.000 € Kaum notwendig

*Beispielangaben – die Kosten können im Einzelfall nach Patient und Wohnort variieren

Was bedeutet KIG und welche Einstufungen gibt es?

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmen den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung und damit auch die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es gibt fünf Stufen – je höher die Zahl, desto schwerwiegender die Fehlstellung und dringender die medizinische Notwendigkeit der Behandlung.

Kostenübernahme durch die GKV erst ab KIG 3

Für leichte Fehlstellungen (KIG 1 und KIG 2) übernimmt die GKV keine Kosten, selbst wenn eine Behandlung medizinisch sinnvoll ist. Patienten müssen diese entweder komplett selbst zahlen oder eine passende Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie abschließen, die Kieferorthopädie in diesen Stufen abdeckt.

Die KIG-Stufen im Überblick

KIG 1: Leichte Zahnfehlstellung, Behandlung nur auf eigene Kosten oder mit einer passenden Zahnzusatzversicherung. Achtung: Nur wenige Tarife decken KIG 1 bei Erwachsenen ab.

KIG 2: Medizinisch notwendige Korrektur einer Zahnfehlstellung, dennoch keine Kostenübernahme durch die GKV. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Patienten selbst zahlen.

KIG 3: Deutliche Zahn- oder Kieferfehlstellung, Behandlung wird medizinisch empfohlen – die GKV übernimmt die Kosten.

KIG 4: Schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung, eine Behandlung ist dringend erforderlich. Die GKV trägt die Kosten.

KIG 5: Extrem ausgeprägte Fehlstellung, eine Behandlung ist unumgänglich. Die GKV übernimmt die Kosten vollständig.

Wichtig: Wer frühzeitig eine geeignete Zahnzusatzversicherung abschließt, kann hohe Eigenkosten vermeiden – besonders bei KIG 1 und KIG 2!

Nach welchen Kriterien erfolgt die KIG Einstufung?

Bisslage

  • Offener Biss: Bei der offenen Bissstellung können die Zähne nicht komplett schließen
  • Tiefer Biss: Bei einem tiefen Biss ragen die oberen über die unteren Schneidezähne
  • Distale Bisslage: Der Unterkiefer steht bei der distalen Bisslage zu weit zurück
  • Mesiale Bisslage: Der Unterkiefer steht bei mesialen Bisslage zu weit vor
  • Kreuzbiss: Bei einem Kreuzbiss im Bereich der Seitenzähne stehen diese nicht korrekt zueinander. Die Kauflächen der Zähne passen nicht.

Zähne

  • Zahnunterzahl: Dazu zählen die Nichtanlage eines oder mehrerer Zähne (z.B. wenn unter dem Milchzahn kein richtiger Zahn vorhanden ist), oder wenn ein oder mehrere Zähne komplett fehlen.
  • Störungen im Zahndurchbruch: Wenn Zähne zum Zahnwechsel nicht durchgebrochen sind. Eine Ausnahme gibt es hier, das sind die Weisheitszähne!

Entwicklungsstörungen

  • Damit sind Fehlbildungen im Mund-, Gesichts- und Kopfbereich gemeint. Dazu zählen zum Beispiel Gaumen-, Lippen-, Kieferspalten oder andere Anomalien.

Kieferstellungen

  • Platzmangel: In dieser Situation sind die Lücken zwischen den Zähnen zu gering.
  • Kieferbreite: Hiermit ist eine Abweichung der Kieferbreite gemeint. Es gibt zu schmale oder zu breite Kiefer.
Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

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Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Kinder – Gesunde Zähne von Anfang an

Kinder Zahnzusatzversicherung für KFO und Vorsorge

Statistisch gesehen kommt es bei jedem zweiten bis dritten Kind dazu, dass Zähne schief wachsen oder der Kiefer nicht richtig geformt ist. Das kann nicht nur das Aussehen beeinflussen, sondern auch das Kauen, Sprechen und sogar die Atmung. Eine kieferorthopädische Behandlung hilft, solche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Oft werden dafür herausnehmbare oder feste Zahnspangen eingesetzt, um die Zähne sanft in die richtige Position zu bringen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten jedoch nur bei starken Fehlstellungen. Leichte Korrekturen, die dennoch sinnvoll sein können, müssen Eltern selbst zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann hier helfen, die Kosten zu decken und moderne, unauffälligere Behandlungsmethoden zu ermöglichen. 

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Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Erwachsene – Warum sie entscheidend ist

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt kieferorthopädische Kosten für Erwachsene nur in Ausnahmefällen – etwa bei schweren Kieferanomalien mit einer definierten KIG-Einstufung. Selbst nach Unfällen erfolgt die Kostenübernahme nur unter strengen Voraussetzungen. Das ist problematisch, denn auch kleinere Fehlstellungen können langfristige Folgen haben und sollten frühzeitig behandelt werden.

Mehr als nur Ästhetik – Kieferorthopädie ist oft medizinisch notwendig

Eine kieferorthopädische Behandlung verbessert nicht nur das äußere Erscheinungsbild, sondern kann auch medizinisch notwendig sein. Zahnärzte empfehlen sie oft, um wichtige Funktionen wie Kauen, Atmung und Aussprache zu optimieren. Zudem lassen sich Kiefergelenksprobleme, Zahnfleischerkrankungen oder gar Knochenschwund durch eine frühzeitige Behandlung vermeiden.

Auch beim Eingliedern von Zahnersatz spielt die Kieferorthopädie eine wichtige Rolle. Sie schafft die ideale Grundlage für Implantate oder Brücken und sorgt dafür, dass diese sich optimal ins Gebiss einfügen. Zudem können Fehlbelastungen der Zähne und Kiefergelenke – häufige Ursachen für Kopf-, Nacken- oder Rückenschmerzen – verhindert werden.

GKV zahlt nicht – private Absicherung ist entscheidend

Da die GKV solche Behandlungen nicht als zwingend notwendig ansieht, bleibt die finanzielle Last meist beim Patienten. Eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie kann hier Abhilfe schaffen. Viele Tarife decken nicht nur Zahnersatz und allgemeine Zahnbehandlungen ab, sondern übernehmen auch Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen und Zahnspangen.

Tarif mit kieferorthopädischen Leistungen für Erwachsene

Der Vorteil dieser Tarife: Diese Tarife leisten für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen, auch unabhängig von Unfällen. Allerdings sollten Sie bei Antragstellung alle noch nicht durchgeführten und aktenkundigen Behandlungen angeben, denn die Versicherung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im Leistungsfall eine Überprüfung Ihrer Akte vornehmen.

Platz1: Tarife der Concordia

Klassenbester: Rundum Sorglos versichert
Zahnersatz:
100 %
Zahnbehandlung:
100 %
  • 100 % professionelle Zahnreinigungen
  • 100 % Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lachgas...
  • 500 € Zahn-Bleaching ohne Wartezeit

8.000 € Kieferorthopädie ohne Kassenleistung (GKV)

Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 0,5)
Beitrag wird berechnet…

Platz 2: Tarife der ARAG

Zahnersatz:
100 %
Zahnbehandlung:
100 %
  • 200 € Professionelle Zahnreinigungen
  • 300 € Zahnaufhellung durch Bleaching
  • 350 € Narkose, Lachgas, Sedierung...
Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 0,8)
Beitrag wird berechnet…
Kieferorthopädie fur Kinder & Erwachsene
Zahnersatz:
90 %
Zahnbehandlung:
90 %
  • 2 x 60 € professionelle Zahnreinigung
  • 80 % Kieferortopädie (Kfo Leistungen)
  • 1.000 € Kfo-Mehrkosten Kinder
Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 1,4)
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Zahnersatz:
80 %
Zahnbehandlung:
100 %
  • 100 % professionelle Zahnreinigungen
  • ab dem 3. Jahr unbegrenzte Leistungen
  • keine altersbedingte Beitragserhöhung
Stiftung Warentest: gut (Note: 1,6)
Beitrag wird berechnet…

Platz 3: Tarife der DFV

Zahnersatz:
100 %
Zahnbehandlung:
100 %
  • 200 € professionelle Zahnreinigungen
  • 100 % Mikroinvasive Kariesinfiltration
  • Ohne Wartezeiten & Gesundheitsprüfung
Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 0,5)
Beitrag wird berechnet…

Platz 4. Tarife der INTER

Zahnersatz:
90 %
Zahnbehandlung:
100 %
  • 150 € professionelle Zahnreinigung
  • 350 € Narkose, Akupunktur, Hypnose...
Beitrag wird berechnet…
Zahnersatz:
85 %
Zahnbehandlung:
100 %
Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 1,4)
Beitrag wird berechnet…

Unsere Kunden schätzen unseren Kieferorthopädie Vergleich

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Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie - FAQ

Wie findet man die beste Zusatzversicherung für Kieferorthopädie?

Es gibt keine reine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie. In der Regel sind diese Tarife mit Zusatzleistungen wie Zahnbehandlungen und einer Versorgung mit Zahnersatz verbunden. Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, ob dessen Leistungen ausreichend sind, um in jedem Fall eine medizinische Kieferfehlstellung versichert und versorgt zu bekommen.

Teurer wird es, wenn Sie Wert darauf legen, auch die neusten und modernsten Methoden für Kieferorthopädie zu versichern. Sie erkennen die Angebote daran, dass alle Mehrleistungen in unserem Zahnzusatzversicherungen Vergleich mit einem grünen Häkchen für die entsprechende Leistung versehen sind.

Wie viel kostet eine gute Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie?

Gute Angebote für Kinder und Jugendliche liegen zwischen 10 und 20 Euro pro Monat. Während die Kosten bei Erwachsenen in der Regel bei 20 Euro anfangen und dann alters- und leistungsabhängig auch bis zu 50 Euro steigen können.

Bei Erwachsenen sind die Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten der wesentlichere Beitragstreiber. 

Wie viele Rechnungen werden pro Jahr erstattet?

Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Rechnungen pro Jahr, aber oft ist die maximale Leistung für kieferorthopädische Maßnahmen auf einen Höchstbetrag begrenzt. 

Achten Sie bei den Tarifen grundsätzlich auf die Summenbegrenzung in den ersten Jahren. Das bedeutet, dass beispielsweise im ersten Jahr nur ein Budget von 1.000 Euro zur Verfügung steht. Im zweiten Jahr kommen dann weitere 1.000 Euro hinzu, so dass in den ersten beiden Jahren insgesamt bis zu 2.000 Euro in Anspruch genommen werden können. Ab dem vierten oder fünften Jahr, fällt diese Begrenzung in der Regel weg. 

Diese Staffelung der Summen ist grundsätzlich unproblematisch, da sich eine kieferorthopädische Maßnahme über mehrere Jahre erstreckt und damit auch die Kosten. Auch wer erst sehr spät eine Versicherung abgeschlossen hat, kommt so in den Genuss umfangreicher Leistungen. 

Wer oder was ist entscheidend, ob eine Behandlung sinnvoll oder medizinisch notwendig ist?

Der Facharzt für Kieferorthopädie! Er ermittelt bei der Erstuntersuchung, ob bei Kindern eine kieferorthopädische Indikationsstufe (KIG 1-5) ermittelt werden kann. Je nach Einstufung wird entschieden, welche Kostenträger für die Leistungen in Frage kommen. Bei Erwachsenen (nach dem 18 Lebensjahr) gibt es keine Einstufung mehr, da die Krankenkasse hier nicht mehr leistet.

Der behandelnde Facharzt schlägt dem Patienten eine sinnvolle Behandlung vor und erstellt einen Heil- und Kostenplan. Dieser wird abhängig von der KIG Stufe bei der gesetzlichen Krankenkasse oder/und bei der Zusatzversicherung für KFO eingereicht. Im Anschluss erhalten Sie von dem jeweiligen Kostenträger eine Übersicht, welche Kosten übernommen werden.

Welche Mehrleistungen werden von einer Zahnzusatzversicherung für KFO bezahlt?

Je nach Tarif werden private Mehrleistungen für Brackets, Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, farbige Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), farblose Bögen, eine kieferorthopädische Funktionsanalyse, eine Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) und die Lingualtechnik (inliegende Zahnspange) erbracht.

Zusätzlich kann bei Kindern noch eine Fissuren Versiegelung sowie Prophylaxemaßnahmen mitversichert werden. Die gesetzliche Kasse übernimmt dafür keine Leistungen, während viele Zahnzusatzversicherungen für Kinder, alle Mehrleistungen erstatten.