Im Kindesalter
Eine kieferorthopädische Therapie bei Kindern, dient unter anderem zum Lückenschluss von Einzelzahnlücken, bei nicht angelegtem bleibenden Zahn (Zahnunterzahl). Fehlen bleibende Zähne, wächst der Kieferknochen nicht richtig oder bildet sich zurück, eine kieferorthopädische Behandlung wird unumgänglich.
Neben angeborenen Kieferanomalien können Unfälle, Verletzungen oder Erkrankungen zu Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne führen und eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen. Auch Zahnersatz kann eine Veränderung der Kieferstellung verursachen, wenn z.B. beim Einsetzen von Implantaten, Kronen oder Brücken nicht passgenau gearbeitet wurde.
Bei Erwachsenen
Viele Erwachsene haben ästhetische Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung. Sie haben eine leichte Fehlstellung der Zähne, die keine funktionelle Einschränkung darstellt, stören sich aber an der Optik. In der Kieferorthopädie für Erwachsene geht es dann oftmals darum, mit modernen Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel einer unsichtbaren, innenliegenden Zahnspange, Zahnkorrekturen nachzuholen, die in der Kindheit versäumt wurden. Ein maximales Alter für die Kieferorthopädie bei Erwachsenen gibt es nicht.
Die Kosten der Kieferorthopädie für Erwachsene richten sich nach Dauer und Aufwand der Behandlung, die oft zwei bis drei Jahre dauert. Es fallen mitunter Kosten von mehreren Tausend Euro an. Erwachsene zahlen kieferorthopädische Therapien zur ästhetischen Verbesserung des Gebisses in der Regel selbst.