Die Zusatzversicherung greift in der Regel nur, wenn die kieferorthopädische Behandlung noch nicht angeraten war…
Vollkommen richtig. Bei der kieferorthopädische Erstuntersuchung namens „01K“ wird überprüft, ob das Kind in die KIG Einstufung hineinfällt oder nicht. Wenn diese Untersuchung erbracht wurde, ist alles dokumentiert. Man muss sich halt früh genug überlegen, was man später möchte oder benötigt. Wir haben zum Beispiel ganz häufig Kinder mit Nichtanlagen d.h. dass bestimmte Zähne genetisch nicht angelegt wurden. Da weiß man, dass das Kind später einen Zahnersatz oder ein Implantat braucht. Eine Zahnzusatzversicherung ist hier empfehlenswert.
Welche Behandlungen, die durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt sind, halten Sie für besonders sinnvoll?
Wie bereits erwähnt, ist eine Kiefergelenksuntersuchung empfehlenswert. Ebenso raten wir den Eltern immer zu einer Bracketumfeldversiegelung, bevor die Spange angebracht wird. Das ist auch eine außervertragliche Leistung. Beim Anbringen der Brackets können nämlich Nischen entstehen, wo sich Plaque gut festsetzen kann. Das Versiegelungsmaterial verhindert das. Wenn der junge Patient also Phasen hat, in denen er nicht so gut putzt, ist eine Art Schutzschild vorhanden, wodurch sich Plaque nicht festsetzen kann. Wenn der Patient zusätzlich ordentlich putzt, sieht hinterher niemand, dass er eine Zahnspange hatte. Unserer Erfahrung nach, übernehmen Zahnzusatzversicherungen diese Leistung ganz regulär.