Württembergische  Krankenversicherung AG

ZGU50 + BZGU20

Nur eingeben und
Beitrag wird berechnet…

ZGU50 + BZGU20 – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
100 % Erstattung, maximal 80 Euro pro Jahr.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
20 % Erstattung.
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
20 % Erstattung.
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Wartezeit

Zahnersatz

70 % Erstattung.
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate.
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
70 % Erstattung.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
70 % Erstattung.
Inlays, Onlays Weitere Informationen
70 % Erstattung.
Veneers

Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie
Keine Leistung.
Brillen-Leistungen

Der Tarif BZGU20 leistet zusätzlich 125 € für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder
Keine Erstattung.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Keine Leistungen.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, erstattet werden maximal

700 € in den ersten 12 Monaten
1.400 € in den ersten 24 Monaten
2.100 € in den ersten 36 Monaten
2.800 € in den ersten 48 Monaten

Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist ohne Kassenleistung (GKV) gerechnet, den Festzuschuss der GKV erhalten Sie zusätzlich.
Heil- & Kostenplan

Ja, ab 1.500 € Rechnungsbetrag muss ein Heil- & Kostenplan vorgelegt werden. Wird kein Heil- & Kostenplan vorgelegt, halbiert sich die Erstattung aus dem Tarif Württembergische ZGU50 + BZGU20.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Ja, der Tarif bildet Altersrückstellungen.

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Vorteil beim Versicherungswechsel
Kein Vorteil.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ZGU50 + BZGU20 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

WICHTIG: Sind mehr als 8 Ihrer Zähne mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate) versorgt, wird die Summenbegrenzung von 4 auf 6 Jahre verlängert. Sind 13 bis 16 Zähne mit Zahnersatz versorgt, wird die Summenstaffel lauf 8 Jahre verlängert, ab 17 Zähnen erfolgt eine Ablehnung.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten 100,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
ZGU50 + BZGU20 -80,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
20,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten 200,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
ZGU50 + BZGU20 -40,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
108,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Brücke Kosten
Gesamtkosten 1.800,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
ZGU50 + BZGU20 -1.166,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnbrücke aus Keramik

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ZGU50 + BZGU20 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.166 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
ZGU50 + BZGU20 -490,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
158,00 €
Inlay

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 490 € von der ZGU50 + BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 158 € bezahlen.

Implantat

Implantat Kosten
Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
ZGU50 + BZGU20 -2.450,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
416,00 €
Implantat

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ZGU50 + BZGU20 Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.450 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 416 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
ZGU50 + BZGU20 -426,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Krone

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 426 € von der ZGU50 + BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 0 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten 1.000,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
ZGU50 + BZGU20 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ZGU50 + BZGU20 übernimmt 0 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ZGU50 + BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
ZGU50 + BZGU20 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif ZGU50 + BZGU20 erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der ZGU50 + BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.