KFO-Sofort-Schutz für Kinder – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.
Zusatzleistungen
Kieferorthopädie
Sofort Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen und Zahnspangen bei Kindern. Geleistet wird für alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen auch als KIG 1-5 bekannt.
Mit folgenden Sofort Leistungen für Zahnspangen können Sie rechnen.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
- 250 Euro Sofort Leistung pro Versicherungsjahr
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
- 50% Erstattung der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen in den ersten 4 Versicherungsjahren.
- 75% Erstattung der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen die erstmalig nach dem 4. Versicherungsjahr begonnen werden.
Sie Erhalten Leistungen auch wenn es eigentlich schon zu spät ist und die Behandlung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden vor Vertragsabschluss angeraten wurde.
- Selbst wenn das Kind schon in einer laufenden KFO Behandlung ist, werden für die zukünftig zu erbringenden Leistungen des Kieferorthopäden Leistungen erbracht.
- Für Behandlungsmaßnahmen die vor Versicherungsbeginn durchgeführt wurden, werden keine Rückwirkende Leistungen erbracht.
- Die kieferorthopädische Maßnahmen muss vor dem vollendeten 18. Lebensjahr begonnen haben.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Für Kieferorthopädie gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Für Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Knirschschienen, Inlays, Zahnersatzmaßnahmen, Implantate und Zahnreinigungen gelten folgende Begrenzungen:
500 € in den ersten 12 Monaten
1.000 € in den ersten 24 Monaten
1.500 € in den ersten 36 Monaten
2.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-10 Jahre 12,70 €
ab 11 Jahre 24,90 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden die vollen Tarifleitungen aus der KFO-Sofort-Schutz für Kinder erbracht.
Der Abschluss ist ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten mit sofortigen Leistungen beim Kieferorthopäden möglich.
Sie erhalten Sofort Leistungen für kieferorthopädischen Behandlungen und Zahnspangen bei Kindern.
- Auch wenn es eigentlich schon zu spät ist und die Behandlung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden schon angeraten wurde.
- Selbst wenn das Kind schon in einer laufenden KFO Behandlung ist für den weiteren Behandlungsverlauf geleistet.
WICHTIG: Für laufende, angeratene Zahnersatz- und Zahnerhaltenden-Behandlungen wie z.b. Kunstofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen oder Implantate besteht kein Versicherungsschutz.
Besonderheiten
Sofort Leistungen für Zahnspangen bei Kindern:
- KIG 1-2 bis zu 250 Euro Sofort Leistung pro Versicherungsjahr.
- KIG 3-5 zwischen 50 und 75% Erstattung der anfallenden Kosten.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
KFO-Sofort-Schutz für Kinder | -100,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
KFO-Sofort-Schutz für Kinder | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
KFO-Sofort-Schutz für Kinder | -1.166,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.166 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
KFO-Sofort-Schutz für Kinder | -648,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 648 € von der KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 0 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
KFO-Sofort-Schutz für Kinder | -2.866,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.866 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 0 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
KFO-Sofort-Schutz für Kinder | -426,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 426 € von der KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 0 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
KFO-Sofort-Schutz für Kinder | -1.000,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif KFO-Sofort-Schutz für Kinder übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
KFO-Sofort-Schutz für Kinder | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif KFO-Sofort-Schutz für Kinder erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.