Gewichtung der jeweiligen Leistung für das Stiftung Warentest Ergebnis
40 Prozent wurden für eine Privatversorgung mit Zahnersatz ohne Implantate und Inlays angesetzt. Die Privatversorgung mit Kronen, Teilkronen und Brücken wurde somit am stärksten gewichtet. Diese Arte der zahnärztlichen Versorgung wird nach der Gebührenordnung (GOZ) für Zahnärzte abgerechnet. Die Kosten für Implantate und Inlays sind davon ausgenommen, da diese jeweils mit 20 Prozent extra bewertet wurden.
20 Prozent wurden für ein Implantat mit einer vollkeramisch verblendeten Metallkrone in Zahnfarbe verwendet. Vor dem einsetzten des Implantats durch einen Implantologen wurde ein teurer Knochenaufbau notwendig. Die Implantologen- und Zahnarztrechnung wurde zur Hälfte mit dem 2,3-fachen Satz und zum Höchstsatz (3,5-fachen Satz) der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet. Die Material- und Laborkosten für die Suprakonstruktion, betragen gerade einmal 25 Prozent der Gesamtrechnung. Dabei handelt es sich um die sichtbare Zahnkrone, die auf dem Implantat befestigt wird!
20 Prozent wurden für ein Inlay berechnet, dabei handelt es sich um eine Einlagenfüllung. Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen ist dem einer Amalgamfüllung gleichzusetzten. Damit ist es der niedrigste Zuschuss den Patienten für eine teure Zahnversorgung erhalten. Mit einer Kassenleistung von ca. 50 Euro, sind nicht einmal 10 Prozent der Kosten gedeckt. Inlays verwendet man für die Behandlung eines größeren Kariesbefalls. Bei ihnen fällt prozentual noch vor Implantat oder Zahnbrücken, die höchste Eigenbeteiligung an.
10 Prozent für eine Zahnersatz Regelversorgung, davon werden mindesten 50 Prozent der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Für die Zahnersatz Regelversorgung wurde eine Vollgusskrone aus Metall ohne Goldanteil verwendet. Besonders interessant ist hier folgende Aussage von Stiftung Warentest: Personen die sich mit der Regelversorgung zufrieden geben benötigen keine Zahnzusatzversicherung, da sich die Kosten lediglich im Rahmen einer Autoreparatur oder der Anschaffung eines neuen Kühlschranks bewegen. Dabei gibt es sehr günstige Zahnpolicen, welche die Restkosten der Patienten übernehmen.
10 Prozent wurden für die Maximalleistungen in den ersten Jahren angesetzt. Stiftung Warentest bewertet die Höhe der Erstattung, die ab Versicherungsbeginn zu Verfügung stehen. Dabei müssen mindesten 1.000 Euro pro Jahr in den ersten sechs Vertragsjahren zu Verfügung stehen und danach mindesten 20.000 Euro pro Kalenderjahr. Die volle Punktzahl erhalten nur Zahnzusatzpolicen die bei unfallbedingten Behandlungen auf die Begrenzung verzichtet.