Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung Test 2022

Der neue Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung Test 2022 trägt den Titel „Mehr Geld für schöne Zähne“. In der Ausgabe 6/2022 von Stiftung Warentest Finanztest, wurden insgesamt 267 Zahnzusatzversicherungen verglichen und getestet.

Dabei wurden von Stiftung Warentest 191 Tarife nach Art der Schadensversicherung überprüft. Bei diesen Zahnversicherungen sind die Beiträge in unterschiedliche Altersgruppen aufgeteilt, was in der Regel während der Vertragslaufzeit zu steigenden Beiträgen führt.

Die 76 verbleibenden Zahnzusatz-Tarife können ohne altersbedingte Beitragsanpassungen abgeschlossen werden. Nur zwei von den 26 Testsiegern sind mit stabilen Beiträgen und Altersrückstellungen kalkuliert.

Stiftung Warentest Zahnversicherung Test Ergebnis

Auch 2022 ist das Stiftung Warentest Zahnversicherung Test Ergebnis, auf verschiedene Kundentypen eingegangen. Was bedeutet, dass es für die unterschiedlichen Bedürfnisse eigene Testsieger und Empfehlungen je Kundentyp gibt.

Das Ergebnis der Finanztest Ausgabe 06-2022 zeigt, dass immer mehr leistungsstarke Angebote auf dem Zahnversicherung Markt existieren. 111 Zahntarife erhielten für ihre Zahnersatzleistungen das Stiftung Warentest Qualitätsurteil „Sehr Gut“. Davon sind gleichzeitig 26 Tarife als Testsieger mit der bestmöglichen Note 0,5 durchs Ziel gelaufen. Zusätzlich erhielten 76 Zahntarife die Bewertung „Gut“. Damit sind von den 267 getesteten Zahnzusatzversicherungen 70 Prozent mit dem Finanztest Qualitätsurteil „Gut“ oder besser eingestuft worden.

Tipp

Da die Beiträge und Leistungen der verschiedenen Angebote sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, mit unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich einen passenden Tarif zu finden.

Nur eingeben und

Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung Testsieger

Wie auch letztes Jahr, wurde in dem aktuellen Test auf drei unterschiedliche Kundentypen eingegangen. Jeder Kundengruppe werden entsprechend der Ansprüche passende Zahnzusatztarife empfohlen. Da die 26 Testsieger im aktuellen Zahnzusatzversicherung Vergleich von Stiftung Warentest zu allen Kundentypen passen, finden Sie jeweils drei Angebote.

Dabei wurden im Test für alle Tarife der Monatsbeitrag ausgewiesen, den Versicherte mit 43 Jahren zahlen müssen. Bei Tarifen mit altersbedingter Beitragsanpassung wurden zusätzlich die Beiträge angegeben, die Kunden zwischen 43 und 73 Jahren maximal und im Durchschnitt zahlen müssen.

Da es nicht nur Interessenten zwischen 43 und 73 Jahren gibt, finden Sie hier immer einen dreier Vergleich der besten Zahnzusatzversicherungen für unterschiedliche Altersgruppen. Eines der Angebote ist mit Alterungsrückstellungen und somit gleichbleibenden Beitrag. Die Beiden anderen Zahntarife werden mit dem älter werden in der Regel teurer.

Rundum sorglos: Leistung ohne Kompromisse

Der Kundentyp rundum sorglos wünscht sich ästhetische Perfektion und will sich beim Zahnersatz nicht mit Leistungseinschränkungen und Versicherungsklauseln befassen. Er ist bereit für den Rundumschutz einen höheren Beitrag zu leisten und will mit modernen Behandlungsmethoden versorgt zu werden. Dieser Kundentyp wünscht sich eine Zahnzusatzversicherung, die auch die teuren Inlays oder die Versorgung mit Implantaten zu 100 Prozent abdeckt.

Die für diesen Kundentyp empfohlenen Tarife haben alle die Bestbewertung SEHR GUT (0,5) und gehören zu den Testsiegern bei Stiftung Warentest. Sie bieten einen 100 Prozent Schutz für Zahnersatz. Leider übernehmen nicht alle Angebote die Zusatzkosten für moderne Zahnbehandlungen zu 100 Prozent.

Günstiger Top Zahnzusatz-Tarif
Zahnersatz:
100 %
Zahnbehandlung:
100 %
  • 200 € professionelle Zahnreinigungen
  • 250 € Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose
  • 100 % Mikroinvasive Kariesinfiltration
Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 0,5)
Beitrag wird berechnet…
Zahnersatz:
100 %
Zahnbehandlung:
100 %
Fast ein Jahr schneller
volle Leistungen
  • 100 % professionelle Zahnreinigungen
  • 100 % Dämmerschlaf, Lachgas, Hypnose...
  • 200 € für Bleaching & Zahnaufhellung
Beitrag wird berechnet…
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Beste Zahnzusatzversicherung mit stabilem Beitrag
Zahnersatz:
100 %
Zahnbehandlung:
100 %
Fast ein Jahr schneller
volle Leistungen
  • 250 € Zahnreinigungen und Bleaching
  • Hohe Leistungen ab Versicherungsbeginn
  • keine altersbedingte Beitragserhöhung
Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 0,5)
Beitrag wird berechnet…

Gut und günstig: Zahntarife mit Selbstbehalt

Der Kundentyp gut und günstig legt Wert auf eine hochwertige Zahnversorgung und benötigt keine Vollkasko Versicherung. Er ist für einen günstigeren Beitrag bereit, einen Teil der Zahnarztrechnung selbst zu begleichen. Dafür sucht er nach einem Kompromiss zwischen den Tarif-Leistungen und behält die Versicherungsbeiträge im Blick.

Die gut und günstig Tarife von Stiftung Wartentest haben alle das Qualitätsurteil GUT (2,0) oder besser. Die empfohlenen Tarife erstatten je nach Bonusheft zwischen ca. 60 bis 90 Prozent für Zahnersatz. Bei den günstigen Tarifen werden nur wenigen Angeboten gute Leistungen für moderne Zahnbehandlungen zum Zahnerhalt erbracht.

Zahnersatz:
75 %
Zahnbehandlung:
100 %
  • 160 € professionelle Zahnreinigungen
  • 100 % mikroinvasive Kariesinfiltration
  • 150 € Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose
Stiftung Warentest: gut (Note: 1,9)
Beitrag wird berechnet…
Zahnersatz:
90 %
Zahnbehandlung:
100 %
Fast ein Jahr schneller
volle Leistungen
  • 80 € professionelle Zahnreinigung
  • keine altersbedingte Beitragserhöhung
Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 1,4)
Beitrag wird berechnet…
Zahnersatz:
80 %
Zahnbehandlung:
0 %
Fast ein Jahr schneller
volle Leistungen
  • 80 % Implantate, Brücken, Kronen...
  • 6.000 € in 4 Kalenderjahren
Stiftung Warentest: gut (Note: 1,6)
Beitrag wird berechnet…

Kasse genügt: Basisschutz für die Regelversorgung

Der Kundentyp Kasse genügt gibt sich mit der Kassenleistung und somit einer Regelversorgen für Zahnersatz zufrieden. Er möchte mit einer Zahnzusatzversicherung einen „Basisschutz für wenig Geld“ und damit lediglich seinen Eigenanteil an der Regelversorgung der Krankenkasse finanzieren.

Mit einer Verdoppelung des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse ist der dritte Kundentyp gut versichert. Für eine Versorgung mit Inlays, Implantaten oder Zahnersatz mit Privatanteil sind diese Angebote nicht geeignet.

Zahnersatz:
Doppelter Festzuschuss
Zahnbehandlung:
0 %
Stiftung Warentest: ausreichend (Note: 3,7)
Beitrag wird berechnet…
Zahnersatz:
Doppelter Festzuschuss
Zahnbehandlung:
0 %
Fast ein Jahr schneller
volle Leistungen
  • 4-Facher Festzuschuss bei Härtefallregelung
Beitrag wird berechnet…
Zahnersatz:
Doppelter Festzuschuss
Zahnbehandlung:
0 %
  • Höhere Leistungen mit Bonusheft
  • Höhere Leistung mit Härtefallregelung
  • Keine Zahnprophylaxe
Beitrag wird berechnet…

Testverfahren von Stiftung Warentest 2022

ür das Testverfahren sind vier modellhafte Zahnersatz Versorgungen unter Einbeziehung der durchschnittlichen Leistung aus einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur Bewertung herangezogen worden:

Eine Kassenkrone, eine Krone plus privates Extra, ein Inlay sowie ein Implantat samt Krone und einem vorbereitendem Knochenaufbau.

  • Für das Qualitätsurteil wurde ein Durchschnitt aus allen drei GKV Bonusstufen plus Versicherungs-Leistung in ihrem Zusammenwirken berücksichtigt.
  • In Test wurden die Zahnersatzleistungen mit 90 Prozent und die jährlichen Summenbegrenzungen mit 10 Prozent bewertet.

In das Qualitätsurteil gingen die Urteile für die vier genannten Versorgungsvarianten sowie für die jährlichen Summenbegrenzungen in folgender Gewichtung ein:

10 Prozent für eine Zahnersatz Regelversorgung / Kassenleistung

Der GKV Bonus gibt an, welchen Prozentsatz man als Patient von den gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz als Zuschuss für die Regelversorgung erhält: 60 Prozent als Mindestbonus, 70 Prozent für jährliche Zahnvorsorgetermine in den letzten 5 Jahren oder 75 Prozent als Höchstbonus für jährliche Zahnvorsorgetermine in den letzten 10 Jahren.

Stiftung Warentest überprüft, ob eine Zahnersatzversicherung den Erstattungsprozentsatz vom Bonusheft des Patienten abhängig macht und in welchem Umfang der Tarif dann Leistungen erbringt. In der Regel übernehmen auch günstige Versicherungen 100 Prozent der verbleibenden Kosten für eine Zahnersatz Kassenversorgung.

40 Prozent für eine Privatversorgung ohne Inlays und Implantate

Die Privatversorgung (Implantate und Inlays ausgeklammert) wird zu 40 Prozent für das Testergebnis herangezogen.

Eine Privatversorgung mit z.B. Kronen, Teilkronen und Brücken mit privatzahnärztlichen Gebührenanteil wird somit mit Abstand am stärksten gewichtet. Der Rechnungsbetrag in der Modellannahme ist doppelt so hoch wie der Rechnungsbetrag der Regelversorgung und verteilt sich je zur Hälfte auf Zahnarzthonorar und Material-  und Laborkosten. Das im Modell berücksichtigte Zahnärztliche Honorar wird zu 30 Prozent mit dem 3,5-fachen Satz der für Privatabrechnung gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

Für die Bewertung wird berücksichtigt ob eine Erstattung von Zahnarzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.

Die Kosten für Implantate und Inlays werden hierbei ausdrücklich nicht berücksichtigt, da diese separat mit jeweils 20 Prozent bewertet werden.

20 Prozent für das Implantat mit Knochenaufbau

Das Implantat ist mit Abstand die teuerste Zahnersatzversorgung und wird mit 20 Prozent bewertet. Im konkreten Fall beträgt der Rechnungsbetrag der Implantat­-Versorgung insgesamt 4.310 Euro. Er setzt sich zusammen aus

  • 1.390 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
  • 905 Euro für implantologische Leistungen,
  • 937 Euro für Materialkosten und
  • 1.078 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten).
  • Das Zahnarzthonorar wurde jeweils zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz und mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz berechnet.

Für die volle Punktzahl müssen von der Versicherung alle fünf Jahre zwei Implantate und in den restlichen Jahren mindestens ein Implantat jährlich erstattet werden. Zusätzlich müssen die Zahntarife mindestens 10 Implantate über die Vertragslaufzeit erstatten. Das bedeutet, dass zum Beispiel maximal 4 Implantate im Unterkiefer und maximal 6 Implantate im Oberkiefer erstattet werden müssen.

Für die Bewertung wird weiterhin berücksichtigt, ob in den Versicherungsbedingungen eine Erstattung von Zahn­arzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz geregelt ist, ein Knochenaufbau erstattet wird und ob es Höchsterstattungs-, bzw. Höchstrechnungsbeträge für Implantate gibt.

20 Prozent für eine Inlay-Versorgung

Bei einem Inlay handelt es sich um eine Einlagefüllung, die zahntechnisch außerhalb des Mundes angefertigt wird. Der Zuschuss für das Inlay wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur anhand einer Amalgamfüllung mit 50 Euro berechnet. Deshalb gehören die Inlays zu den Behandlungen mit einem prozentual gesehen sehr hohen Eigenanteil. Der Rechnungsbetrag der von Stiftung Warentest modellhaften Inlay-Versorgung beträgt 699 Euro und verteilt sich zu gleichen Teilen auf das Zahnarzthonorar und die Material- und Laborkosten.

Stiftung Warentest fordert für die Zahnzusatzversicherung eine Regulierung der Leistungen mit dem Höchstsatz (3,5-Facher Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte). Für die volle Punktzahl müssen alle fünf Jahre mindestens drei Inlays pro Kalenderjahr und in den restlichen Jahren mindestens ein Inlay pro Jahr erstattet werden.

10 Prozent für die jährlichen Summenbegrenzungen

10 Prozent werden für die jährlichen Summenbegrenzungen vergeben. Die volle Punktzahl erhalten nur Zahnversicherungen, die innerhalb der ersten sechs Jahre mindestens 1.000 Euro pro Jahr leisten. Ab dem siebten Jahr müssen mindestens 20.000 Euro pro Kalenderjahr erstattet werden. Zusätzlich müssen diese Begrenzungen bei einer unfallbedingten Behandlung entfallen.

Info

Nicht bewertete Leistungen

Aus Sicht der Stiftung Warentest gilt auch im Test 2022 der Zahnersatz bei Zahnzusatzversicherungen als zentrale Leistung. Extras wie zahnerhaltende Maßnahmen sind deshalb auch im aktuellen Zahnzusatzversicherung Vergleich 2022 leider nicht direkt in den Leistungsvergleich eingeflossen:

Dazu zählen z.B. Leistungen für die professionelle Zahnreinigung, für Kunststoff-Füllungen statt Amalgam, oder für Wurzelbehandlungen beim Endodontologen. Die Leistungen von Zahnzusatzversicherungen für diese Behandlungen wurden im Test nicht bewertet, es wurde nur angegeben ob hierfür überhaupt Leistungen vorgesehen sind.

So teuer sind die Zahnbeandlungskosten:

  1. Zahnprophylaxe Kosten: 50 - 150 Euro für die Professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung und die Fissurenversiegelung. Sie dient dem Schutz und Pflege von gesunden Zähnen.

  2. Kunststofffüllungen Kosten: 50 - 250 Euro für kleine Zahn Reparaturen durch Komposit Füllungen die unter dem UV-Licht aushärten.

  3. Parodontose Behandlungs-Kosten: 200 - 800 Euro pro Behandlung. Die Parodontitis ist in Deutschland die häufigste Ursache von Zahnverlust. Eine rechtzeitige Behandlung und regelmäßige professionelle Zahnreinigung schützen davor.

  4. Wurzelbehandlung Kosten: 300 - 1.000 Euro pro Behandlung. Entzündungen der Zahnwurzel führen oft zum Zahnverlust. Die Wurzelbehandlung ist oft die letzte Rettung des eigenen Zahnes.

  5. Kieferorthopädie Kosten: Bei Kindern wird bis 18 der Behandlungsbedarf in kieferorthopädische Indikationsgruppen KIG 1-5 unterteilt. Gesetzlich Versicherte erhalten ab KIG 3-5 Leistungen. KIG Stufen 1-2 müssen privat getragen werden.

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Stiftung Warentest Leistungsbeispiele: Implantat, Inlay, Krone und Kassenkrone

Aufgezeigt wurden die detaillierten Kosten für die vier Zahnersatz Versorgungsvarianten Kassenkrone, vollverblendete Metallkeramik-Krone, Keramik-Inlay und ein Implantat mit vorbereitendem Knochenaufbau und Suprakonstruktion:

Leistungsbeispiel Krone – Vergleich einer Regelversorgung mit einer Krone plus privatem Extra

Anhand eines Kostenvergleichs zwischen einer Regelversorgung in Form einer Kassenkrone (Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung) und einer hochwertigen Versorgung in Form einer Vollverblendeten Metallkeramikkrone wurden die Preisunterschiede deutlich erkennbar.

Im Leistungsbeispiel von Stiftung Warentest handelte es sich konkret um den Befund eines erhaltungswürdigen zu überkronenden Zahns (Zahn 5 im Unterkiefer). Möchte man als Kassenpatient statt der hierfür vorgesehenen Regelversorgung in Form der metallfarbenen Vollgusskrone eine optisch ansprechende Versorgung in Form einer zahnfarbenen Vollverblendung, dann sind hierfür die Mehrkosten für Material, Labor- und Zahnarztleistungen als Eigenanteil privat zu bezahlen.

Der Zahnarzt rechnet seine Merkosten in diesem Fall fast vollständig über die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Zahnärzte können dabei den Gebührensatz  abhängig von der Schwierigkeit der Behandlung anheben.

Der Festzuschuss, den man als Kassenpatient erhält, bleibt unabhängig von der gewählten Versorgungsart immer gleich, er beträgt je nach Bonusheft 50 bis 75 Prozent der Regelversorgung.

Befund erhaltungswürdiger Zahn 5, Unterkiefer Versorgungsart Kassenkrone: Vollgusskrone aus edelmetallhaltiger Legierung Versorgungsart: Vollverblendete Metallkeramikkrone
Gesamtkosten 340 Euro 680 Euro
Kassenzuschuss (Festzuschuss 2022 mit Höchstbonus 75 %) 255 Euro 255 Euro
Eigenanteil 85 Euro 425 Euro
Zahnzusatztarife decken bis 85 Euro der Kosten bis 425 Euro der Kosten

Leistungsbeispiel Implantat

Berechnet wurde ein Leistungsbeispiel für ein Implantat. Hier ist der zu erbringende Eigenanteil für den Patienten am höchsten.

Der Grund: Das Implantat ist eine sehr aufwändige und infolgedessen teure Zahnersatzversorgung und zählt nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für das Zahnimplantat (also die künstliche Zahnwurzel) sowie die Implantat Operation inkl. eventuellem Knochenaufbau müssen Patienten vollständig selbst tragen. Nur für die künstliche Zahnkrone, die auf dem Implantat sitzt (Suprakonstruktion), übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung den Festzuschuss gemäß Zahnarzt Befund. Bei dem im Leistungsbeispiel angenommenen Implantat-Gesamtkosten von 4.310 Euro beträgt der Kassenzuschuss im höchsten Fall gerundet 589 Euro (Höchstbonus 75 % Stand 2022) und reicht somit in keinem Fall aus. Betroffene Patienten müssen die hohen Zusatzkosten selbst bezahlen.

Befund: Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn (Nur 5 im Unterkiefer Versorgungsart: Krone auf Implantat
Materialkosten 937 Euro
Implantologische Leistungen 905 Euro
Knochenaufbau 1390 Euro
Suprakonstruktion (Zahnkrone die auf dem Implantat sitzt) 1078 Euro
Gesamtkosten 4.310 Euro
Kassenzuschuss (589 Euro, Festzuschuss mit Höchstbonus75 %, Stand 2022) 589 Euro
Eigenanteil 3.721 Euro
Zahnzusatztarife decken bis zu 3.721 Euro der Kosten

Leistungsbeispiel Inlay

Aufgezeigt wurden die detaillierten Kosten für die Versorgung eines Zahns mit einem Keramik Inlay.

Das Inlay wird nach einem Abdruck im Labor gefertigt. Der Patient bezahlt hierfür die Material- und Laborkosten sowie die Zahnärztlichen Leistungen, die im Leistungsbeispiel nach der GOZ mit dem 3,0-fachen Gebührensatz berechnet wurden. Die Kasse erstattet für ein Inlay keinen Festzuschuss, sondern nur so viel, wie sie für eine einfache Füllung (in der Regel Amalgamfüllung) erstatten würde.

Befund: Zahn der eine Füllung benötigt Versorgungsart: Dreiflächiges Keramik Inlay
Material- und Laborkosten 349,50 Euro
Zahnärztliche Leistungen (berechnet nach GOZ mit dem 3,0-fachen Gebührensatz 349,50 Euro
Gesamtkosten 699 Euro
Kassenzuschuss (Kosten einer Amalgamfüllung) 50 Euro
Eigenanteil 649 Euro
Zahnzusatztarife decken Bis zu 649 Euro der Kosten

Fazit zu den Leistungsbeispielen

Stiftung Warentest resümiert zu den Leistungsbeispielen, die aufzeigen, wie viel Geld Patienten im jeweiligen Fall von einer privaten Zahnzusatzversicherung erhalten würden, dass sich angesichts der geringen Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse, die oft weniger als 20 % der Kosten zahlt, eine Zahnzusatzversicherung vor allem bei Zahnersatz lohnt.

Bei Tarifen nach Art der Schadensversicherung sind die Beiträge für junge Menschen günstiger und werden mit dem Älterwerden angehoben. Die Beiträge sind so kalkuliert, dass sie dem tatsächlichen Risiko entsprechen, eine Leistung im aktuellen Alter beanspruchen zu müssen.

Bei Tarifen ohne altersbedingte Beitragsanpassung hängt der Beitrag vom Einstiegsalter beim Vertrags­schluss ab und steigt nicht automatisch mit dem Altern. Häufig werden dazu Altersrückstellungen gebildet, wofür es die Bezeichnung „Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung“ gibt.

Untersucht wurden all diejenigen Tarife, die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offenstehen, ausschließlich Zahnleistungen enthalten und Kostenerstattung für Zahnersatz anbieten.

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