Das Bonusheft beim Zahnarzt

Das Bonusheft ist ein von den gesetzlichen Krankenversicherung herausgegebenes Nachweisheft, welches für jeden GKV-Versicherten beim Zahnarzt kostenfrei erhältlich ist. Hier werden sämtliche Kontrolluntersuchungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden sollten, eingetragen und abgestempelt. Bei regelmäßigen Eintragungen im Bonusheft erhält der Patient einen höheren Zuschussanspruch auf Zahnersatz von der Krankenkasse.

Eingeführt wurde das kleine Heft 1989, um einen höheren Anreiz für regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen zu schaffen. Führen Sie das Bonusheft über 10 Jahre, ist ein Gesamtzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse von 75 Prozent auf den Festkostenzuschuss möglich.

Wo bekommt man das Zahnarzt Bonusheft und wie wird es angewendet?

Sie erhalten das Bonusheft bei Ihrem Zahnarzt, fragen Sie einfach danach. Ab einem Alter von 6 Jahren, können darin Stempel gesammelt werden.

Die Anwendung: Wie oft zum Zahnarztbesuch wegen dem Bonusheft?

  • Erwachsenen wird empfohlen ein bis zweimal im Jahr zur Vorsorge zum Zahnarzt zu gehen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos. Dafür bekommen Sie einen Stempel in Ihr Bonusheft, aber nur einmal pro Jahr!
  • Kinder und Jugendliche nutzen ein spezielles Vorsorgeprogramm, die sogenannte Individualprophylaxe. Sie erhalten maximal pro Halbjahr einen Stempel in ihr Bonusheft. So kann im Alter zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr das Bonusheft deutlich schneller gefüllt werden.
  • Bonusheft Zahnarzt verloren oder Stempel vergessen? Das ist kein Problem. Die Arztpraxis hat Ihre vergangenen Vorsorgetermine in Ihrer Kartei und kann diese nachtragen oder neu abstempeln.
Wichtig

Wichtig ist: Das Zahnarzt Bonusheft muss regelmäßig und lückenlos geführt sein. Sollte es einmal ein Jahr vergessen werden, fangen Sie wieder von vorne an. Bislang musste eine Zahnvorsorge für die letzten 10 Jahre lückenlos nachgewiesen werden.

Neu ist: Eine einmalige Lücke in der jährlichen Vorsorgeuntersuchung bleibt bei begründeten Ausnahmefällen folgenlos. Dieser „Ausrutscher“ darf aber nicht in den vergangenen 5 Jahren passiert sein!

Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz ohne Bonusheft?

Im Oktober 2020 hat der Gesetzgeber den Festkostenzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz deutlich angehoben. Auch ohne Bonusheft hat nun jeder gesetzlich Krankenversicherte einen Mindestanspruch von 60 Prozent Festzuschuss für eine Zahnersatz Maßnahme, die gemäß der Regelversorgung der Krankenkasse erbracht wird.

Geführtes Bonusheft Bonus gesetzlicher Festzuschuss
0 bis 5 Jahre keiner 60 %

Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?

Für den Versicherten sehr viel! Das Bonusheft beim Zahnarzt entscheidet über die Höhe vom Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse! Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz mit Bonusheft? Bis zu 75 Prozent! Sie müssen sich nur pro Vorsorgebesuch vom Zahnarzt einen Stempel eintragen lassen und erhöhen so Ihren Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse von 60 auf bis zu 75 Prozent.

Wird das Heft 5 Jahre regelmäßig und lückenlos geführt, erhöht sich ab dem 6. Jahr der Zuschuss auf 70 Prozent. Ab 10 Jahren regelmäßiger zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen belohnt das die Krankenkasse mit einem Zuschuss von 75 Prozent.

75 Prozent Festzuschuss hört sich erst einmal sehr gut an, Aber!

Wenn Sie sich mit der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zufriedengeben, ist der zu erreichende Festzuschuss von 75 Prozent durchaus ausreichend. Sollten Sie jedoch einen hochwertigen Zahnersatz bevorzugen, reicht selbst dieser Zuschuss, nicht einmal ansatzweise.

Wichtig
  • Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ist ein befundbezogener Festkostenzuschuss! Die Kosten des Arztes für privatzahnärztliche Behandlung zählen nicht dazu.
  • Das Jahr, in dem Sie den Zahnersatz benötigen, wird nicht zur Ermittlung der Höhe des Festzuschusses dazu gezählt.

Warum reichen die 75 Prozent nicht einmal Ansatzweise?

In folgendem Beispiel, können Sie das mögliche Problem auf einen Blick erkennen. Ein fehlender Zahn kann entweder durch eine Kassenbrücke (in der Regel aus Metall in silberner Farbe), einer hochwertigen Zahnbrücke (aus Gold, verblendet oder Vollkeramik in Zahnfarbe) oder einem Implantat (ohne abschleifen der gesunden Nachbarzähne) ersetzt werden.

Der Festkostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse bleibt bei allen drei Varianten gleich, weil immer nur für die Regelversorgung (in diesem Beispiel die silberne Zahnbrücke) geleistet wird. Möchten Sie eine modernere und in der Ästhetik hochwertigere Behandlung, steigt Ihre Eigenbeteiligung rapide an.

Festkostenzuschuss 75% Gesamtkosten Eigenbeteiligung
Kassenbrücke 557 Euro 743 Euro 186 Euro
Hochwertige Zahnbrücke 557 Euro 1.500 Euro 943 Euro
Implantat 557 Euro 3.000 Euro 2.443 Euro

Nutzen Sie deshalb eine Zahnzusatzversicherung die Ihr Bonusheft belohnt

Wie die meisten Patienten, möchten vielleicht auch Sie eine moderne, ästhetisch hochwertige und vor allem gesunde Zahnbehandlung. Wenn das so ist, steht dadurch für Sie eine enorme Eigenbeteiligung im Raum. Anhand eines Beispiels möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie sich davor schützen können und welche Vorteile Sie haben.

  • Durch eine Zahnzusatzversicherung senken Sie ihre Eigenbeteiligung drastisch
  • Nutzen Sie eine Zahnversicherung, die Ihre erreichten Prozente durch das Bonusheft in die Berechnung einbezieht. Durch den höheren Festzuschuss sinkt die Eigenbeteiligung und die Versicherungsleistung steigt zusätzlich an.
  • Wer kann und am monatlichen Beitrag einer Zahnzusatzversicherung sparen möchte, schließt einen Tarif mit 80 bis 90% Leistung ab. Im unteren Beispiel nutzen wir dazu den günstigeren Zahnversicherung Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 85
  • Wer gar keine Eigenbeteiligung haben möchte, für den ist ein Tarif mit 100% Leistung das richtige

Beispielrechnung ohne und mit 10-jährig geführtem Bonusheft

Hier finden Sie einen direkten Vergleich einer aktuell sehr beliebten Zahnzusatzversicherung, die eine regelmäßige Zahnvorsorge mit höheren Leistungen belohnt. Es ist der Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 85. In der ersten Berechnung ohne geführtes Bonusheft (Festzuschuss 60%) und in der zweiten Berechnung mit 10-jährig geführtem Bonusheft (Festzuschuss 75%)

Festzuschuss 60%
Implantat mit Suprakonstruktion (Krone) aus vollkeramisch verblendeten Gold
Honorar 1.900,00 €
Material & Labor 1.600,00 €

Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -508,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.992,00 €
ZahnGesund 85+ -2.467,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
525,00 €
Festzuschuss 75%
Implantat mit Suprakonstruktion (Krone) aus vollkeramisch verblendeten Gold
Honorar 1.900,00 €
Material & Labor 1.600,00 €

Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
ZahnGesund 85+ -2.516,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
350,00 €

Nutzen Sie jetzt eine Zahnzusatzversicherung in Kombination mit Ihrem Bonusheft

Finden Sie günstige Zahnzusatzversicherungen, die ihre erreichten Prozente beim Festkostenzuschuss belohnen.

Sie können hier die besten Zahnzusatzversicherungen mit dem Festzuschuss Ihrer persönlichen Bonus Stufe vergleichen. Was bedeutet, dass ein Preis-Leistungsverhältnis der Zahntarife anhand der gewählten Bonusheft Stufe errechnet wird.

Wie lange Sie das Bonusheft geführt haben, können Sie im Filter für den Vergleich eingeben, 0-4 Jahre = kein Bonus, 5-9 Jahre = Bonus 20 und über 10 Jahre = Bonus 30. Hier können Sie noch viele weitere Verfeinerungen des Vergleichs vornehmen, wie zum Beispiel die Anzahl der professionellen Zahnreinigungen, die Sie pro Jahr in Anspruch nehmen. Jede einzelne Filterfunktion wirkt sich zu Ihren Gunsten auf das Ergebnis der Testsieger aus.

Zahnzusatzversicherung mit Bonusheft Leistungen berechnen

?

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

?

Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

Wieviele Zähne fehlen?
Wollen Sie diese mitversichern?
Haben Sie Zähne, die mit Zahnersatz versorgt sind?
?

Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
Wieviele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt?
Wieviele davon sind älter als 10 Jahre?
Haben oder hatten Sie schon mal Probleme mit Parodontose?
?

Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

Wird gerade oder wurde in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt?
Laufen oder sind Behandlungen notwendig oder angeraten?
?

Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

Beziehen sich die Behandlungen ausschließlich auf die jährliche Kontrolluntersuchung für das Bonusheft oder auf eine Zahnreinigung?
Laufen oder sind kieferorthopädische Behandlungen notwendig oder angeraten?
Beziehen sich die laufenden Behandlungen ausschließlich auf das Ersetzen fehlender Zähne?
Beziehen sich die weiteren Behandlungen ausschließlich auf die Versorgung der Zähne mit Kunststofffüllungen?
Sollen die laufenden Behandlungen mitversichert werden?

Seit 2022 ist das Bonusheft Zahnarzt digital

Das zahnärztliche Bonusheft ist seit 2022 digital! Als Bestandteil der neuen elektronischen Patientenakte (ePA), können Patienten und Zahnarztpraxen diese Anwendung nutzen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) festgelegt. Das zahnärztliches Bonusheft ist somit als medizinisches Informationsobjekt (MIO) fest in die elektronische Patientenakte integriert.

Das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen fällt weg

Das Nachtragen vergessener Vorsorgeuntersuchungen, gehört durch die Digitalisierung des Bonushefts der Vergangenheit an. Patienten können somit immer nachweisen, dass sie regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben. Bei Nutzung entsprechende Apps, wird dem Versicherten mithilfe des MIO „Zahnbonusheft“ eine Erinnerungsfunktion für Vorsorgetermine geboten.