Württembergische  Krankenversicherung AG

ZE70+ZBE

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ZE70+ZBE – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung

100% Erstattung, maximal 300 € in 2 Jahren

Kunststofffüllungen Weitere Informationen
100 % Erstattung.
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
100 % Erstattung.
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Wartezeit

Zahnersatz

70 % Erstattung.
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate.
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
70 % Erstattung.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
70 % Erstattung.
Inlays, Onlays Weitere Informationen
70 % Erstattung.
Veneers

Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
100% Erstattung, maximal 200 Euro pro Jahr auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie
Einzelfallentscheidung

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

100 % Erstattung für KIG 1-5, max. 1.000 Euro.

KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.

Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
100 % Erstattung für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die Indikation der Behandlung auf einen Unfall zurückzuführen ist.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Für Kunststofffüllungen, Inlays, Zahnersatzmaßnahmen und Implantate gelten folgende Begrenzungen:

500 € in den ersten 12 Monaten
1.000 € in den ersten 24 Monaten
1.500 € in den ersten 36 Monaten
2.000 € in den ersten 48 Monaten

Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Für Kieferorthopädie gelten folgende Begrenzungen:

250 € in den ersten 12 Monaten
500 € in den ersten 24 Monaten
750 € in den ersten 36 Monaten

Ab dem 37. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.

Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.

Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-20 Jahre 17,22 €
21-30 Jahre 17,08 €
31-40 Jahre 22,34 €
41-50 Jahre 26,88 €
51-60 Jahre 30,60 €
ab 61 Jahre 34,56 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Vorteil beim Versicherungswechsel
Kein Vorteil.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ZE70+ZBE Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

WICHTIG: Sind mehr als 8 Ihrer Zähne mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate) versorgt, wird die Summenbegrenzung von 4 auf 6 Jahre verlängert. Sind 13 bis 16 Zähne mit Zahnersatz versorgt, wird die Summenstaffel lauf 8 Jahre verlängert, ab 17 Zähnen erfolgt eine Ablehnung.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten 100,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
ZE70+ZBE -100,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten 200,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
ZE70+ZBE -148,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Brücke Kosten
Gesamtkosten 1.800,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
ZE70+ZBE -626,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
540,00 €
Zahnbrücke aus Keramik

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ZE70+ZBE Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 626 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 540 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
ZE70+ZBE -438,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
210,00 €
Inlay

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 438 € von der ZE70+ZBE Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 210 € bezahlen.

Implantat

Implantat Kosten
Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
ZE70+ZBE -1.816,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.050,00 €
Implantat

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ZE70+ZBE Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.816 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.050 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
ZE70+ZBE -216,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
210,00 €
Krone

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 216 € von der ZE70+ZBE Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 210 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten 1.000,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
ZE70+ZBE -1.000,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ZE70+ZBE übernimmt 100 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ZE70+ZBE Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
ZE70+ZBE -700,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif ZE70+ZBE erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der ZE70+ZBE Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.