Zahn100 | ZP1 Schweiz – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
Der Tarif kann beim Auswandern in die Schweiz, oder in ein anderes EU Land mitgenommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie im neuem Land wieder eine gesetzlich Krankenversichert haben.
WICHTIG:
Da Sie ab diesem Zeitpunkt keine Vorleistung mehr von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse erhalten, wird eine pauschale Kassenleistung in Höhe von 35% angerechnet (in Abzug gebracht). Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt keine 100% Leistung mehr, sondern nur noch 65%. Lediglich die Leistung für die Zahnreinigung bleibt weiterhin bei 100% und 200 Euro pro Jahr und somit ohne Abzüge bestehen.
Nach Umzug in die Schweiz oder ein anderes EU Land senden Sie uns bitte folgendes Informationen für die Umstellung zu:
- Ihre neue Anschrift
- einen Nachweis Ihrer neuen gesetzlichen Krankenversicherung
Kieferorthopädie
100 % Erstattung für KIG 1-5, max. 3.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 19. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 3. Kalenderjahr
4.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Werden Behandlungen bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung oder außerhalb von Deutschland durchgeführt, werden die Leistungen automatisch um 35 Prozent gekürzt.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 22,64 €
21-30 Jahre 14,57 €
31-40 Jahre 29,28 €
41-50 Jahre 39,90 €
51-60 Jahre 52,02 €
61-70 Jahre 67,06 €
ab 71 Jahre 75,70 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Zahn100 | ZP1 Schweiz Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Abschlussvoraussetzung für den Tarif:
- Ein deutsches Konto
- Ein deutscher Hauptwohnsitz
- Kein Wohnsitz in der Schweiz
Sind diese Voraussetzungen nicht, erfüllt empfehlen wir Ihnen sich kurz telefonisch bei uns zu melden, um gemeinsam eventuelle Alternativen prüfen zu können.
WICHTIG: Die Leistungen für das Ersetzten von bis zu drei fehlenden Zähnen ist versichert. Dafür wird ein Risikozuschlag in Höhe von 20 Prozent pro Zahn erhoben, Der Zuschlag ist in der Beitragskalkulation enthalten.
Besonderheiten
Der Tarif kann bei einer Wohnsitzverlegung von Deutschland in die Schweiz mitgenommen werden.
WICHTIG:
Nach Umzug in die Schweiz kann der Vertrag zwar weiter bestehen bleiben, jedoch wird ab diesem Zeitpunkt ein pauschaler Abzug in Höhe von 35% vorgenommen. Die Erstattung liegt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bei 100%, sondern bei 65%. Lediglich die Leistung für die Zahnreinigung bleibt weiterhin bei 100% und 200 Euro pro Jahr und somit ohne Abzüge bestehen.
Die Leistungen für zahnärztliche Behandlungen in der Schweiz sind auf die Höchstsätze für Deutschland begrenzt. Was zu einer stark reduzierten Leistung für Behandlungen in der Schweiz führen kann.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Zahn100 | ZP1 Schweiz | -100,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
Zahn100 | ZP1 Schweiz | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
Zahn100 | ZP1 Schweiz | -1.166,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Zahn100 | ZP1 Schweiz Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.166 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
Zahn100 | ZP1 Schweiz | -648,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 648 € von der Zahn100 | ZP1 Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 0 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
Zahn100 | ZP1 Schweiz | -2.866,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Zahn100 | ZP1 Schweiz Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.866 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 0 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
Zahn100 | ZP1 Schweiz | -426,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 426 € von der Zahn100 | ZP1 Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 0 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Zahn100 | ZP1 Schweiz | -1.000,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Zahn100 | ZP1 Schweiz übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Zahn100 | ZP1 Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Zahn100 | ZP1 Schweiz | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Zahn100 | ZP1 Schweiz erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Zahn100 | ZP1 Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.