Münchener Verein

561 - Dreifacher Festzuschuss

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561 - Dreifacher Festzuschuss – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
Keine Erstattung.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
Keine Leistungen.
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
Keine Leistungen.
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Leistungen

Zahnersatz

Verdreifachung des Festzuschusses für Implantate.

  • Der Tarif leistet in doppelter Höhe wie Sie von der Krankenkasse erhalten.
  • Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der 561 - Dreifacher Festzuschuss 2.000 Euro.
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate.
Knochenaufbaumaßnahmen
Nein, werden nicht erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
Keine Leistungen.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
Keine Leistungen.
Inlays, Onlays Weitere Informationen
Keine Leistungen.
Veneers

Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Nein, werden nicht erstattet.
Wartezeit Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie
Keine Leistung.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder
Keine Erstattung.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Keine Leistungen.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, dieser Tarif erstattet in den ersten 4 Jahren bis zu 2.200,00 €. Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:

350 € in den ersten 12 Monaten
350 € im 13. - 24. Monat
750 € im 25. - 36. Monat
750 € im 37. - 48. Monat

Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Nein, keine Leistungen

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
2 Kalenderjahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-20 Jahre 4,00 €
21-65 Jahre 18,50 €
ab 66 Jahre 25,00 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Vorteil beim Versicherungswechsel
Kein Vorteil.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten 100,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
561 - Dreifacher Festzuschuss 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten 200,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
561 - Dreifacher Festzuschuss 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
148,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Brücke Kosten
Gesamtkosten 1.800,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
561 - Dreifacher Festzuschuss -1.166,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnbrücke aus Keramik

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.166 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
561 - Dreifacher Festzuschuss 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
648,00 €
Inlay

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 0 € von der 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 648 € bezahlen.

Implantat

Implantat Kosten
Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
561 - Dreifacher Festzuschuss -1.268,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.598,00 €
Implantat

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.268 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.598 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
561 - Dreifacher Festzuschuss -426,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Krone

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 426 € von der 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 0 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten 1.000,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
561 - Dreifacher Festzuschuss 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss übernimmt 0 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
561 - Dreifacher Festzuschuss 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.