571+573 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
Kieferorthopädie
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
300 € im 1. Kalenderjahr
600 € im 1. - 2. Kalenderjahr
900 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
300 € im 1. Kalenderjahr
600 € im 1. - 2. Kalenderjahr
900 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 4,00 €
21-30 Jahre 12,30 €
31-40 Jahre 21,60 €
41-50 Jahre 27,60 €
51-60 Jahre 38,20 €
ab 61 Jahre 49,20 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der 571+573 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
571+573 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
571+573 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
571+573 | -986,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
180,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die 571+573 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 986 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 180 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
571+573 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 0 € von der 571+573 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 648 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
571+573 | -2.516,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
350,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die 571+573 Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.516 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 350 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
571+573 | -356,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
70,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 356 € von der 571+573 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 70 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
571+573 | -1.000,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif 571+573 übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die 571+573 Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
571+573 | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif 571+573 erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der 571+573 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.