LKH Zahnzusatzversicherung Tarif ZU50
Zahnbehandlung
50% Erstattung, maximal 100 Euro pro Jahr.
50 % Erstattung ohne Kassenleistung.
50 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
50 % Erstattung ohne Kassenleistung.
50 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Kieferorthopädie
50 % Erstattung für KIG 1-5, max. 1.500 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 19. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.500 € im 2-4 Kalenderjahr
Ab dem 5. Kalenderjahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Begrenzung.
Für das erste Kalenderjahr stehen für jedes angefangenen Quartal Versicherungszeit 250 Euro zu Verfügung
Beginn:
01.01. - 31.03. = 1.000 EUR
01.04. - 30.06. = 750 EUR
01.07. - 30.09. = 500 EUR
01.10. - 31.12. = 250 EUR
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 6,00 €
21-35 Jahre 4,50 €
36-45 Jahre 6,50 €
46-55 Jahre 9,50 €
ab 56 Jahre 14,00 €
Antrag und Abschluss
Wechseln Sie nahtlos von einer Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatz-Leistungen von mindestens 40 % zur LKH, wird das 1. Kalenderjahr erlassen. Ihre LKH ZahnUpgrade50 Versicherung startet sofort mit einem Budget von 2.500 Euro für die ersten 3 Kalenderjahre.
Die bisherige Zahnzusatzversicherung muss beendet und der Nachweis darüber beim Versicherer eingereicht werden.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ZahnUpgrade50 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Für das erste Kalenderjahr stehen pro angefangenen Quartal Versicherungszeit 250 Euro zu Verfügung
Beginn:
01.01. - 31.03. = 1.000 EUR
01.04. - 30.06. = 750 EUR
01.07. - 30.09. = 500 EUR
01.10. - 31.12. = 250 EUR
Sie können jederzeit in den Traif Zahn-Top mit Akterssrückstellungen wechseln.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
ZahnUpgrade50 | -50,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
50,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
ZahnUpgrade50 | -48,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
ZahnUpgrade50 | -266,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
900,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ZahnUpgrade50 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 266 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 900 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
ZahnUpgrade50 | -298,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
350,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 298 € von der ZahnUpgrade50 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 350 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
ZahnUpgrade50 | -1.116,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.750,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ZahnUpgrade50 Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.116 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.750 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
ZahnUpgrade50 | -76,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
350,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 76 € von der ZahnUpgrade50 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 350 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
ZahnUpgrade50 | -500,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
500,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ZahnUpgrade50 übernimmt 50 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ZahnUpgrade50 Zahnzusatzversicherung erstattet 500 € und der Patienten-Anteil liegt bei 500 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
ZahnUpgrade50 | -350,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
350,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 50 Prozent von dem Tarif ZahnUpgrade50 erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 350 € von der ZahnUpgrade50 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 350 €.