Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
75 % Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
85 % Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
90 % Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
75 % Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
85 % Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
90 % Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
75 % Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
85 % Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
90 % Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Der Tarif kann beim Auswandern in die Schweiz in einen hochwertigen Zahnschutz für in der Schweiz lebende Personen umgewandelt werden. Nach dem Umzug in die Schweiz kann in den Tarif Inter Z110 U CH gewechselt werden.
Der Tarif Z110 U CH leistet ohne Abzüge für Zahnärzte in der Schweiz:
- 80% Zahnersatz
- 100% Zahnreinigung
- 100% Zahnbehandlung
Wichtig: Zur Umstellung auf den Schweizer Tarif Z100 U CH müssen folgende Punkte erfüllt werden.
- Schweizer Wohnsitz mit Meldebestätigung
- Nachweis einer Schweizer Krankenversicherung
- Abschluss des Tarifes in Deutschland
Kieferorthopädie
80 % Erstattung für KIG 1-2.
80 % Erstattung für KIG 3-5, max. 1.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
750 € in den ersten 12 Monaten
1.500 € in den ersten 24 Monaten
3.000 € in den ersten 36 Monaten
Ab dem 37. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
750 € in den ersten 12 Monaten
1.500 € in den ersten 24 Monaten
3.000 € in den ersten 36 Monaten
Ab dem 37. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 14,42 €
21-44 Jahre 29,73 €
45-64 Jahre 45,77 €
ab 65 Jahre 52,73 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Abschlussvoraussetzung für den Tarif:
- Ein deutsches Konto
- Ein deutscher Hauptwohnsitz
- Kein Wohnsitz in der Schweiz
WICHTIG: Ohne einen Abschluss einer Inter Zahnversicherung in Deutschland besteht keine Versicherungsmöglichkeit in der Schweiz.
Besonderheiten
Dieser Tarif bildet die Basis für den Abschluss einer hochwertigen Zahnzusatzversicherung für die Schweiz. Ohne diese Vorversicherung ist der Wechsel in Schweizer Zahnversicherung der Inter nicht möglich.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz | -100,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz | -986,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
180,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 986 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 180 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz | -578,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
70,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 578 € von der Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 70 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz | -2.516,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
350,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.516 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 350 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz | -356,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
70,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 356 € von der Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 70 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz | -1.000,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Z90+ZPro notwendig zum wechseln in den Tarif Z110 U CH Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.