Z110 U CH | Schweiz – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Vollständige Tarifleistung für Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen Kieferorthopädische Behandlungen in der Schweiz und Deutschland.
Wichtig: Der Tarif sieht keine Leistungskürzungen in der Schweiz vor. So erhalten Sie eine Vollversicherung für Ihre Zähne. Der Zahnzusatzversicherung Beitrag wird an schweizer Verhältnisse angepasst.
Kieferorthopädie
100 % Erstattung für KIG 1-5.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.300 € in den ersten 12 Monaten
2.600 € in den ersten 24 Monaten
3.900 € in den ersten 36 Monaten
5.200 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Antrag und Abschluss
Beim Tarifwechsel werden die Leistungen der Vorversicherung angerechnet.
Beispiel: Besteht der in Deutschland abgeschlossene Inter Tarif Z90+ZPro seit 12 Monaten wird diese Zeit beim Tarifwechsel in den Schweizer Tarif Z110 U CH angerechnet.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Z110 U CH | Schweiz Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Abschlussvoraussetzung für den Tarif:
- Ein schweizer Wohnsitz
- Eine schweizer Krankenversicherung (Grundversicherung)
- Ein Inter Zahntarif (Z90+ZPro) der in Deutschland abgeschlossen wurde
WICHTIG: Dieser Tarif kann nur Abgeschlossen werden, wenn ein in Deutschland abgeschlossener Inter Zahnzusatztarif (z.B. Z90+ZPro) vorhanden ist.
Besonderheiten
Leistet für Zahnarztbesuche in Deutschland und in der Schweiz
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Z110 U CH | Schweiz | -100,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
Z110 U CH | Schweiz | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
Z110 U CH | Schweiz | -806,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
360,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Z110 U CH | Schweiz Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 806 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 360 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
Z110 U CH | Schweiz | -508,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
140,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 508 € von der Z110 U CH | Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 140 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
Z110 U CH | Schweiz | -2.166,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Z110 U CH | Schweiz Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.166 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 700 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
Z110 U CH | Schweiz | -286,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
140,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 286 € von der Z110 U CH | Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 140 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Z110 U CH | Schweiz | -1.000,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Z110 U CH | Schweiz übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Z110 U CH | Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Z110 U CH | Schweiz | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Z110 U CH | Schweiz erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Z110 U CH | Schweiz Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.