ZZ (Stand 09-2019) – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.
Zahnersatz
Ja, Leistungsbegrenzungen sind vorhanden.
Es werden maximal 4 Implantate im Unterkiefer und maximal 6 Implantate im Oberkiefer erstattet.
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Ja, wird unter folgenden Voraussetzungen erstattet.
Für funktionsanalytische Leistungen wird erstattet, wenn sie im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme von mehr als 6 Zähnen pro Kiefer medizinisch notwendig ist.
Zusatzleistungen
Kieferorthopädie
Leistungen und Einschränkungen
Maximal 1.000 Euro jährlich Erstattung für Zahnersatz und Inlays
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 1,09 €
ab 21 Jahre 7,81 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ZZ (Stand 09-2019) Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Leistungseinschränkungen für Inlays.
Für Inlays besteht eine Anfängliche Wartezeit von 3 Monate.
Maximale Erstattungen für Zahntechnische Leistungen (Labor-Leistungen).
Erhöhung der Erstattung um 5 Prozent bei Inanspruchnahme von Huk-Coburg Gesundheitspartnern.
Zusammen mit der GKV werden maximal 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen, wenn Kronen, Brücken, Prothesen sowie
deren Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung (z.B. Metallkronen, herausnehmbare Prothesen) durchgeführt werden.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
ZZ (Stand 09-2019) | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
ZZ (Stand 09-2019) | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
ZZ (Stand 09-2019) | -540,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
626,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ZZ (Stand 09-2019) Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 540 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 626 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
ZZ (Stand 09-2019) | -350,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
298,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 350 € von der ZZ (Stand 09-2019) Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 298 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
ZZ (Stand 09-2019) | -1.050,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.816,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ZZ (Stand 09-2019) Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.050 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.816 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
ZZ (Stand 09-2019) | -210,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
216,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 210 € von der ZZ (Stand 09-2019) Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 216 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
ZZ (Stand 09-2019) | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ZZ (Stand 09-2019) übernimmt 0 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ZZ (Stand 09-2019) Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
ZZ (Stand 09-2019) | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif ZZ (Stand 09-2019) erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der ZZ (Stand 09-2019) Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.