EST+EZT+EZP – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.
Zahnersatz
Ja, Leistungsbegrenzungen sind vorhanden.
Es werden maximal 4 Implantate im Unterkiefer und maximal 6 Implantate im Oberkiefer erstattet.
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Leistungen aus dem Tarif HanseMerkur EST
80% Heilpraktiker Behandlungen
- max. 800 Euro pro Jahr,
- für Heilpraktiker Behandlungen,
- für vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel,
- für vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel,
- für osteopathische Behandlungen.
- Die Erstattung sind im 1. Versicherungsjahr auf 100 Euro und im 2. Versicherungsjahr auf 200 Euro beschränkt.
Die anfängliche Wartezeit für diese Leistungen sind Monate
Leistungen aus dem Tarif HanseMerkur EST
- 100% Brillenleistung/Kontaktlinsen, max. 200 Euro in 2 Jahren
Die anfängliche Wartezeit für diese Leistungen sind 3 Monate
Leistungen aus dem Tarif HanseMerkur EST
- 100% für die Kosten bei Krankenhausaufenthalten in den ersten 28 Tagen.
- 100% der Zusatzkosten bei Krankenhaustransporten
- 100% für divierse Heilmittel, Massagen und Medikamenten
- 100% Auslandsreisen bis zu 6 Wochen
- 100 € für Schutzimpfungen bei Auslandsreisen
Die anfängliche Wartezeit für diese Leistungen belaufen sich auf 3 Monate
Kieferorthopädie
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen.
30% der Zahnersatz Rechnungen werden von Beginn an ohne Summenbegrenzungen erstattet, was als sehr gut zu bewerten ist.
60% der Zahnersatz Rechnungen sind auf folgende Summen in den ersten Jahren begrenzt.
420 € im 1. Kalenderjahr
840 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.260 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.680 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01.2019 oder 01.12.2019) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Ja, dieser Tarif ist ab einem Alter von 20 Jahren mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es erfolgt somit keine automatische jährliche oder nach Beitragsgruppen gestaffelte Beitragserhöhung.
Für Kinder gilt diese Regelung nicht, ab 20 beträgt der monatliche Beitrag 40,11 Euro.
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der EST+EZT+EZP Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
EST+EZT+EZP | -65,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
35,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
EST+EZT+EZP | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
EST+EZT+EZP | -986,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
180,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die EST+EZT+EZP Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 986 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 180 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
EST+EZT+EZP | -578,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
70,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 578 € von der EST+EZT+EZP Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 70 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
EST+EZT+EZP | -2.516,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
350,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die EST+EZT+EZP Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.516 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 350 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
EST+EZT+EZP | -356,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
70,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 356 € von der EST+EZT+EZP Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 70 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
EST+EZT+EZP | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif EST+EZT+EZP übernimmt 0 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die EST+EZT+EZP Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
EST+EZT+EZP | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif EST+EZT+EZP erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der EST+EZT+EZP Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.