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KFO-Sofort-Schutz für Kinder

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KFO-Sofort-Schutz für Kinder – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
100 % Erstattung, mehrmals pro Jahr.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
100 % Erstattung.
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
100 % Erstattung.
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Wartezeit

Zahnersatz

100 % Erstattung.
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate.
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
100 % Erstattung.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
100 % Erstattung.
Inlays, Onlays Weitere Informationen
100 % Erstattung.
Veneers

Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
100% Erstattung auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie
Einzelfallentscheidung

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

Sofort Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen und Zahnspangen bei Kindern. Geleistet wird für alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen auch als KIG 1-5 bekannt.

Mit folgenden Sofort Leistungen für Zahnspangen können Sie rechnen.

KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.

  • 250 Euro Sofort Leistung pro Versicherungsjahr

KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.

  • 50% Erstattung der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen in den ersten 4 Versicherungsjahren.

  • 75% Erstattung der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen die erstmalig nach dem 4. Versicherungsjahr begonnen werden.

Sie Erhalten Leistungen auch wenn es eigentlich schon zu spät ist und die Behandlung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden vor Vertragsabschluss angeraten wurde.

  • Selbst wenn das Kind schon in einer laufenden KFO Behandlung ist, werden für die zukünftig zu erbringenden Leistungen des Kieferorthopäden Leistungen erbracht.
  • Für Behandlungsmaßnahmen die vor Versicherungsbeginn durchgeführt wurden, werden keine Rückwirkende Leistungen erbracht.
  • Die kieferorthopädische Maßnahmen muss vor dem vollendeten 18. Lebensjahr begonnen haben.
Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Für Kieferorthopädie gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.

Für Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Knirschschienen, Inlays, Zahnersatzmaßnahmen, Implantate und Zahnreinigungen gelten folgende Begrenzungen:

500 € in den ersten 12 Monaten
1.000 € in den ersten 24 Monaten
1.500 € in den ersten 36 Monaten
2.000 € in den ersten 48 Monaten

Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Nein, keine Leistungen

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
Monatlich kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-10 Jahre 12,70 €
ab 11 Jahre 24,90 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Vorteil beim Versicherungswechsel
Kein Vorteil.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden die vollen Tarifleitungen aus der KFO-Sofort-Schutz für Kinder erbracht.

Der Abschluss ist ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten mit sofortigen Leistungen beim Kieferorthopäden möglich.

Sie erhalten Sofort Leistungen für kieferorthopädischen Behandlungen und Zahnspangen bei Kindern.

  • Auch wenn es eigentlich schon zu spät ist und die Behandlung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden schon angeraten wurde.
  • Selbst wenn das Kind schon in einer laufenden KFO Behandlung ist für den weiteren Behandlungsverlauf geleistet.

WICHTIG: Für laufende, angeratene Zahnersatz- und Zahnerhaltenden-Behandlungen wie z.b. Kunstofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen oder Implantate besteht kein Versicherungsschutz.

Besonderheiten

Besonderheiten

Sofort Leistungen für Zahnspangen bei Kindern:

  • KIG 1-2 bis zu 250 Euro Sofort Leistung pro Versicherungsjahr.
  • KIG 3-5 zwischen 50 und 75% Erstattung der anfallenden Kosten.

    Erstattungsbeispiele

    Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

    Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

    Professionelle Zahnreinigung Kosten
    Gesamtkosten 100,00 €
    Krankenkassenleistung 0,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    100,00 €
    KFO-Sofort-Schutz für Kinder -100,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    0,00 €
    Kunststofffüllung Kosten
    Gesamtkosten 200,00 €
    Krankenkassenleistung -52,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    148,00 €
    KFO-Sofort-Schutz für Kinder -148,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    0,00 €

    Zahnbrücke aus Keramik

    Brücke Kosten
    Gesamtkosten 1.800,00 €
    Krankenkassenleistung -634,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    1.166,00 €
    KFO-Sofort-Schutz für Kinder -1.166,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    0,00 €
    Zahnbrücke aus Keramik

    Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

    Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.166 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.

    Zahnersatz Inlays und Onlays

    Inlay / Onlay Kosten
    Gesamtkosten 700,00 €
    Krankenkassenleistung -52,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    648,00 €
    KFO-Sofort-Schutz für Kinder -648,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    0,00 €
    Inlay

    Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

    Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 648 € von der KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 0 € bezahlen.

    Implantat

    Implantat Kosten
    Gesamtkosten 3.500,00 €
    Krankenkassenleistung -634,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    2.866,00 €
    KFO-Sofort-Schutz für Kinder -2.866,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    0,00 €
    Implantat

    Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

    In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.866 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 0 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Krone

    Zahnkrone Kosten
    Gesamtkosten 700,00 €
    Krankenkassenleistung -274,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    426,00 €
    KFO-Sofort-Schutz für Kinder -426,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    0,00 €
    Krone

    Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

    Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 426 € von der KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 0 € aus.

    Moderne Wurzelbehandlungen

    Wurzelbehandlung Kosten
    Gesamtkosten 1.000,00 €
    Krankenkassenleistung 0,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    1.000,00 €
    KFO-Sofort-Schutz für Kinder -1.000,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    0,00 €

    Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif KFO-Sofort-Schutz für Kinder übernimmt 100 Prozent davon.

    Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.

    Parodontosebehandlung

    Parodontosebehandlung Kosten
    Gesamtkosten 700,00 €
    Krankenkassenleistung 0,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    700,00 €
    KFO-Sofort-Schutz für Kinder -700,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    0,00 €

    Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif KFO-Sofort-Schutz für Kinder erstattet.

    Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der KFO-Sofort-Schutz für Kinder Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.