DKV Deutsche Krankenversicherung AG

KDTK85+KDBS+KHMR

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KDTK85+KDBS+KHMR – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
100 % Erstattung, maximal 70 Euro pro Jahr.
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
85 % Erstattung.
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

75 % Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

75 % Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
Keine Leistungen.
Wartezeit für Zahnbehandlungen
8 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Zahnersatz

85 % Erstattung.
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate.
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
85 % Erstattung.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
85 % Erstattung.
Inlays, Onlays Weitere Informationen
85 % Erstattung.
Veneers

Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit Zahnersatz
6 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie
Keine Leistung.
Brillen-Leistungen

Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR

90% für Sehhilfen und Kontaktlinsen

  • 300 Euro für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
  • Die neue Sperrfrist von zwei Jahren gilt ab Rechnungseinreichung, auch wenn die 300 Euro nicht erreicht wurden.
  • Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.
Sonstige Zusatzleistungen

Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR

80% für Hilfsmittel bis maximal 300 Euro pro Jahr unter Berücksichtigung einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

80% für Hörgeräte bis maximal 600 Euro.

  • Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.

100% für Auslandsreisen von akuten nicht geplanten Behandlungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten.

  • ambulante Behandlung
  • stationäre Behandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Krankenrücktransport
  • bis 10.000 Euro Überführungskosten
  • bis 10.000 Euro Bestattungskosten im Todesfall

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder
Keine Erstattung.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Keine Leistungen.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.

Für Kunststofffüllungen, Inlays, Zahnersatzmaßnahmen und Implantate gelten folgende Begrenzungen:

500 € im 1. Kalenderjahr
1.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr

Ab dem 4. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
2 Kalenderjahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-19 Jahre 9,67 €
20-29 Jahre 22,87 €
30-39 Jahre 30,50 €
40-49 Jahre 38,14 €
50-59 Jahre 48,13 €
ab 60 Jahre 52,47 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Vorteil beim Versicherungswechsel
Kein Vorteil.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der KDTK85+KDBS+KHMR Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Besonderheiten

Besonderheiten

Der Tarif DKV KDT85 erstattet 90 Prozen für Zahnersatz bei Kooperations-Zahnärzte der DKV Krankenversicherung.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten 100,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
KDTK85+KDBS+KHMR -70,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
30,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten 200,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
KDTK85+KDBS+KHMR -118,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
30,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Brücke Kosten
Gesamtkosten 1.800,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
KDTK85+KDBS+KHMR -896,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
270,00 €
Zahnbrücke aus Keramik

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die KDTK85+KDBS+KHMR Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 896 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 270 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
KDTK85+KDBS+KHMR -543,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
105,00 €
Inlay

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 543 € von der KDTK85+KDBS+KHMR Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 105 € bezahlen.

Implantat

Implantat Kosten
Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
KDTK85+KDBS+KHMR -2.341,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
525,00 €
Implantat

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die KDTK85+KDBS+KHMR Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.341 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 525 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
KDTK85+KDBS+KHMR -321,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
105,00 €
Krone

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 321 € von der KDTK85+KDBS+KHMR Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 105 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten 1.000,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
KDTK85+KDBS+KHMR -750,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
250,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif KDTK85+KDBS+KHMR übernimmt 75 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die KDTK85+KDBS+KHMR Zahnzusatzversicherung erstattet 750 € und der Patienten-Anteil liegt bei 250 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
KDTK85+KDBS+KHMR -525,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
175,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif KDTK85+KDBS+KHMR erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 525 € von der KDTK85+KDBS+KHMR Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 175 €.