Z1 20 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.
Zahnersatz
20% Erstattung vom Rechnungsbetrag
- Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Grundsätzlich besteht keine Leistungsbegrenzung für Implantate. Voraussetzung ist lediglich, dass sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung am Ersatz fehlender Zähne beteiligt.
Ja, werden erstattet. Voraussetzung ist lediglich, dass sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung an den folgenden Zahnersatzkosten beteiligt.
20% Erstattung vom Rechnungsbetrag
- Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
20% Erstattung vom Rechnungsbetrag
- Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
20% Erstattung vom Rechnungsbetrag
- Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.
Beteiligt sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung an den Zahnersatzkosten, werden auch funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen erstattet.
Zusatzleistungen
Keine Leistung
Keine Leistung
Kieferorthopädie
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif erstattet in den ersten 5 Jahren bis zu 4.000 € . Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:
800 € im 1. Kalenderjahr
800 € im 2. Kalenderjahr
800 € im 3. Kalenderjahr
800 € im 4. Kalenderjahr
800 € im 5. Kalenderjahr
Ab dem 6. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-17 Jahre 6,00 €
ab 18 Jahre 18,00 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Z1 20 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Voraussetzung einer Leistung ist, dass die private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung für die gleiche Zahnersatzleistung einen Teil des Rechnungsbetrages erstattet hat. Zusammen mit diesen Vorleistungen werden nicht mehr als 100 % erstattet.
WICHTIG:
- Werden die Leistungen für Zahnersatz von Ihrer Haupt-Krankenversicherung (PKV/GKV) abgelehnt, besteht auch kein Leistungsanspruch gegenüber der Carta Mensch Unterstützungskasse.
- Da es sich um keine Versicherung sondern um eine Unterstützungskasse handelt, kann auch kein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen eingeräumt werden und auch nicht aus wiederholten Leistungen hergeleitet werden. Die Unterstützungskasse wird jedoch auf Gleichbehandlung aller Mitglieder achten und bei Ihrer konkreten Leistungsentscheidung Billigkeitsgesichtspunkte beachten.
- Für Erkrankungen, die bei Teilnahmebeginn bestanden bzw. in den letzten 5 Jahren davor behandelt wurden, sowie deren Folgen erfolgt erst nach Ablauf von drei Jahren für dann erforderliche Behandlungen eine Leistung.
- Es wird empfohlen, Erstattungen gesammelt einzureichen. Erstattungen für die Behandlungen eines Jahres können nur bis Juni des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Z1 20 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
Z1 20 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
Z1 20 | -360,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
806,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Z1 20 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 360 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 806 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
Z1 20 | -140,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
508,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 140 € von der Z1 20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 508 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
Z1 20 | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
2.166,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Z1 20 Zahnzusatzversicherung übernimmt 700 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 2.166 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
Z1 20 | -140,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
286,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 140 € von der Z1 20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 286 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Z1 20 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Z1 20 übernimmt 0 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Z1 20 Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Z1 20 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif Z1 20 erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der Z1 20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.