Carta Mensch Stiftung Unterstützungskasse

Z1 15

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Z1 15 – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
Keine Erstattung.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
Keine Leistungen.
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
Keine Leistungen.
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Leistungen

Zahnersatz

15% Erstattung vom Rechnungsbetrag

  • Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Leistungsbegrenzung für Implantate

Grundsätzlich besteht keine Leistungsbegrenzung für Implantate. Voraussetzung ist lediglich, dass sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung am Ersatz fehlender Zähne beteiligt.

Knochenaufbaumaßnahmen

Ja, werden erstattet. Voraussetzung ist lediglich, dass sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung an den folgenden Zahnersatzkosten beteiligt. 

Brücken, Prothesen Weitere Informationen

15% Erstattung vom Rechnungsbetrag

  • Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen

15% Erstattung vom Rechnungsbetrag

  • Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Inlays, Onlays Weitere Informationen

15% Erstattung vom Rechnungsbetrag

  • Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Veneers

Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen

Beteiligt sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung an den Zahnersatzkosten, werden auch funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen erstattet. 

Wartezeit Zahnersatz
9 Monate

Zusatzleistungen

Bleaching

Keine Leistung

Narkose beim Zahnarzt

Keine Leistung

DROS®-Schienentherapie
Keine Leistung.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder
Keine Erstattung.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Keine Leistungen.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, dieser Tarif erstattet in den ersten 5 Jahren bis zu 3.200 € . Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:

600 € im 1. Kalenderjahr
600 € im 2. Kalenderjahr
600 € im 3. Kalenderjahr
600 € im 4. Kalenderjahr
600 € im 5. Kalenderjahr

Ab dem 6. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung.

Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist ohne Kassenleistung (GKV) gerechnet, den Festzuschuss der GKV erhalten Sie zusätzlich.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Nein, keine Leistungen

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
1 Kalenderjahr
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-17 Jahre 4,50 €
ab 18 Jahre 13,50 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Vorteil beim Versicherungswechsel
Kein Vorteil.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Z1 15 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Besonderheiten

Besonderheiten

Voraussetzung einer Leistung ist, dass die private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung für die gleiche Zahnersatzleistung einen Teil des Rechnungsbetrages erstattet hat. Zusammen mit diesen Vorleistungen werden nicht mehr als 100 % erstattet.

WICHTIG: 

  • Werden die Leistungen für Zahnersatz von Ihrer Haupt-Krankenversicherung (PKV/GKV) abgelehnt, besteht auch kein Leistungsanspruch gegenüber der Carta Mensch Unterstützungskasse. 
  • Da es sich um keine Versicherung sondern um eine Unterstützungskasse handelt, kann auch kein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen eingeräumt werden und auch nicht aus wiederholten Leistungen hergeleitet werden. Die Unterstützungskasse wird jedoch auf Gleichbehandlung aller Mitglieder achten und bei Ihrer konkreten Leistungsentscheidung Billigkeitsgesichtspunkte beachten.
  • Für Erkrankungen, die bei Teilnahmebeginn bestanden bzw. in den letzten 5 Jahren davor behandelt wurden, sowie deren Folgen erfolgt erst nach Ablauf von drei Jahren für dann erforderliche Behandlungen eine Leistung.
  • Es wird empfohlen, Erstattungen gesammelt einzureichen. Erstattungen für die Behandlungen eines Jahres können nur bis Juni des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten 100,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Z1 15 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten 200,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
Z1 15 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
148,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Brücke Kosten
Gesamtkosten 1.800,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
Z1 15 -270,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
896,00 €
Zahnbrücke aus Keramik

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Z1 15 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 270 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 896 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
Z1 15 -105,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
543,00 €
Inlay

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 105 € von der Z1 15 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 543 € bezahlen.

Implantat

Implantat Kosten
Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
Z1 15 -525,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
2.341,00 €
Implantat

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Z1 15 Zahnzusatzversicherung übernimmt 525 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 2.341 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
Z1 15 -105,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
321,00 €
Krone

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 105 € von der Z1 15 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 321 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten 1.000,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Z1 15 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Z1 15 übernimmt 0 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Z1 15 Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Z1 15 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif Z1 15 erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der Z1 15 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.