ZAHN Komfort Regionalklasse 1 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
80 % Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90 % Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
80 % Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90 % Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
80 % Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90 % Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
100% Erstattung bis maximal 200 Euro pro Kalenderjahr für Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur, und Hypnose im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen oder umfangreichen Zahnbehandlungsmaßnahmen (nicht bei einer Zahnreinigung).
Kieferorthopädie
80 % Erstattung für KIG 1-2, max. 2.000 Euro.
100 % Erstattung für KIG 3-5, max. 1.500 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.250 € im 1. Kalenderjahr
2.500 € im 1. - 2. Kalenderjahr
3.750 € im 1. - 3. Kalenderjahr
5.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-15 Jahre 21,60 €
16-25 Jahre 18,50 €
26-30 Jahre 20,80 €
31-35 Jahre 24,00 €
36-40 Jahre 27,90 €
41-45 Jahre 32,90 €
46-50 Jahre 37,90 €
51-55 Jahre 44,00 €
56-60 Jahre 49,30 €
61-65 Jahre 55,90 €
66-70 Jahre 59,80 €
71-75 Jahre 61,00 €
76-80 Jahre 62,80 €
81-85 Jahre 58,60 €
ab 86 Jahre 46,10 €
Antrag und Abschluss
Bestehende Vorversicherungen können wie folgt angerechnet werden:
- Die Bayerischen Zahn Komfort 2023 Zahnversicherung muss direkt im Anschluss an die gekündigte Vorversicherung abgeschlossen werden (nahtlos übergehen).
- Die Vorversicherung muss mindestens 75% Leistung für Zahnersatzmaßnahmen abdecken.
- Für jedes volle Jahr, in dem die Vorversicherung bestand, verkürzt sich die Summenstaffel um ein Jahr. Bestand Ihre Vorversicherung z.B. bereits mehr als 4 Jahre, entfallen sofort alle Begrenzungen.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ZAHN Komfort Regionalklasse 1 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Besonderheit der Beitragsberechnung:
Der Beitrag ist abhängig von Ihrem Wohnort (Postleitzahl). In teureren Regionen fallen meist auch Zahnarztrechnungen höher aus, was auch zu höheren Beiträgen der Bayerischen Versicherung führt. Die Beiträge werden somit in die Regionalklasse 2 mit günstigeren und in Regionalklasse 1 mit teureren Beiträgen eingestuft.
Die richtige Regionalklasse und damit den passenden Beitrag können Sie über unseren "Online abschließen" Button berechnen. Gerne können Sie auch kurz mit uns Kontakt aufnehmen, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
ZAHN Komfort Regionalklasse 1 | -100,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
ZAHN Komfort Regionalklasse 1 | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
ZAHN Komfort Regionalklasse 1 | -986,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
180,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ZAHN Komfort Regionalklasse 1 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 986 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 180 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
ZAHN Komfort Regionalklasse 1 | -578,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
70,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 578 € von der ZAHN Komfort Regionalklasse 1 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 70 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
ZAHN Komfort Regionalklasse 1 | -2.516,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
350,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ZAHN Komfort Regionalklasse 1 Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.516 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 350 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
ZAHN Komfort Regionalklasse 1 | -356,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
70,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 356 € von der ZAHN Komfort Regionalklasse 1 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 70 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
ZAHN Komfort Regionalklasse 1 | -1.000,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ZAHN Komfort Regionalklasse 1 übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ZAHN Komfort Regionalklasse 1 Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
ZAHN Komfort Regionalklasse 1 | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif ZAHN Komfort Regionalklasse 1 erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der ZAHN Komfort Regionalklasse 1 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.