ALTE OLDENBURGER

ZE 80 + ZB 90

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ZE 80 + ZB 90 – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung

100% Erstattung, maximal 100 Euro pro Jahr

Kunststofffüllungen Weitere Informationen
90 % Erstattung.
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

90 % Erstattung ohne Kassenleistung.
90 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

90 % Erstattung ohne Kassenleistung.
90 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
80 % Erstattung.
Wartezeit für Zahnbehandlungen
3 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Zahnersatz

80 % Erstattung.
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate.
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
80 % Erstattung.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
80 % Erstattung.
Inlays, Onlays Weitere Informationen
80 % Erstattung.
Veneers

Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit Zahnersatz
8 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie
Einzelfallentscheidung

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

90 % Erstattung für KIG 1-2, max. 2.500 Euro.
90 % Erstattung für KIG 3-5, max. 1.000 Euro.

KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.

Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
8 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.

Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:

800 € im 1. Kalenderjahr
1.200 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.600 € im 1. - 3. Kalenderjahr
3.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr

Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Ja, der Tarif bildet Altersrückstellungen.

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Vorteil beim Versicherungswechsel
Kein Vorteil.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ZE 80 + ZB 90 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten 100,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
ZE 80 + ZB 90 -100,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten 200,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
ZE 80 + ZB 90 -128,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
20,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Brücke Kosten
Gesamtkosten 1.800,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
ZE 80 + ZB 90 -806,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
360,00 €
Zahnbrücke aus Keramik

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ZE 80 + ZB 90 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 806 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 360 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
ZE 80 + ZB 90 -508,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
140,00 €
Inlay

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 508 € von der ZE 80 + ZB 90 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 140 € bezahlen.

Implantat

Implantat Kosten
Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
ZE 80 + ZB 90 -2.166,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Implantat

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ZE 80 + ZB 90 Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.166 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 700 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
ZE 80 + ZB 90 -286,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
140,00 €
Krone

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 286 € von der ZE 80 + ZB 90 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 140 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten 1.000,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
ZE 80 + ZB 90 -900,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
100,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ZE 80 + ZB 90 übernimmt 90 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ZE 80 + ZB 90 Zahnzusatzversicherung erstattet 900 € und der Patienten-Anteil liegt bei 100 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
ZE 80 + ZB 90 -630,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 90 Prozent von dem Tarif ZE 80 + ZB 90 erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 630 € von der ZE 80 + ZB 90 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 70 €.