Das Bonusheft beim Zahnarzt

Das Bonusheft ist ein von den gesetzlichen Krankenversicherung herausgegebenes Nachweisheft, welches für jeden GKV-Versicherten beim Zahnarzt kostenfrei erhältlich ist. Hier werden sämtliche Kontrolluntersuchungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden sollten, eingetragen und abgestempelt. Bei regelmäßigen Eintragungen im Bonusheft erhält der Patient einen höheren Zuschussanspruch auf Zahnersatz von der Krankenkasse.

Eingeführt wurde das kleine Heft 1989, um einen höheren Anreiz für regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen zu schaffen. Führen Sie das Bonusheft über 10 Jahre, ist ein Gesamtzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse von 75 Prozent auf den Festkostenzuschuss möglich.

Wo bekommt man das Zahnarzt Bonusheft und wie wird es angewendet?

Sie erhalten das Bonusheft bei Ihrem Zahnarzt, fragen Sie einfach danach. Ab einem Alter von 6 Jahren, können darin Stempel gesammelt werden.

Das Zahnarzt Bonusheft

Die Anwendung: Wie oft zum Zahnarztbesuch wegen dem Bonusheft?

Wichtig ist: Das Zahnarzt Bonusheft muss regelmäßig und lückenlos geführt sein. Sollte es einmal ein Jahr vergessen werden, fangen Sie wieder von vorne an. Bislang musste eine Zahnvorsorge für die letzten 10 Jahre lückenlos nachgewiesen werden.

Neu ist: Eine einmalige Lücke in der jährlichen Vorsorgeuntersuchung bleibt bei begründeten Ausnahmefällen folgenlos. Dieser „Ausrutscher“ darf aber nicht in den vergangenen 5 Jahren passiert sein!

Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz ohne Bonusheft?

Im Oktober 2020 hat der Gesetzgeber den Festkostenzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz deutlich angehoben. Auch ohne Bonusheft hat nun jeder gesetzlich Krankenversicherte einen Mindestanspruch von 60 Prozent Festzuschuss für eine Zahnersatz Maßnahme, die gemäß der Regelversorgung der Krankenkasse erbracht wird.

Geführtes BonusheftBonusgesetzlicher Festzuschuss
0 bis 5 Jahrekeiner60 %

Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?

Für den Versicherten sehr viel! Das Bonusheft beim Zahnarzt entscheidet über die Höhe vom Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse! Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz mit Bonusheft? Bis zu 75 Prozent! Sie müssen sich nur pro Vorsorgebesuch vom Zahnarzt einen Stempel eintragen lassen und erhöhen so Ihren Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse von 60 auf bis zu 75 Prozent.

Bis zu 75 Prozent Festkostenzuschuss für Zahnersatz durch geführtes Bonusheft beim Zahnarzt

Wird das Heft 5 Jahre regelmäßig und lückenlos geführt, erhöht sich ab dem 6. Jahr der Zuschuss auf 70 Prozent. Ab 10 Jahren regelmäßiger zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen belohnt das die Krankenkasse mit einem Zuschuss von 75 Prozent.

75 Prozent Festzuschuss hört sich erst einmal sehr gut an. Aber!

Wenn Sie sich mit der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zufriedengeben, ist der zu erreichende Festzuschuss von 75 Prozent durchaus ausreichend. Sollten Sie jedoch einen hochwertigen Zahnersatz bevorzugen, reicht selbst dieser Zuschuss, nicht einmal ansatzweise.

  • Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ist ein befundbezogener Festkostenzuschuss! Die Kosten des Arztes für privatzahnärztliche Behandlung zählen nicht dazu.
  • Das Jahr, in dem Sie den Zahnersatz benötigen, wird nicht zur Ermittlung der Höhe des Festzuschusses dazu gezählt.

Warum reichen die 75 Prozent nicht einmal Ansatzweise?

In folgendem Beispiel, können Sie das mögliche Problem auf einen Blick erkennen. Ein fehlender Zahn kann entweder durch eine Kassenbrücke (in der Regel aus Metall in silberner Farbe), einer hochwertigen Zahnbrücke (aus Gold, verblendet oder Vollkeramik in Zahnfarbe) oder einem Implantat (ohne abschleifen der gesunden Nachbarzähne) ersetzt werden.

Der Festkostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse bleibt bei allen drei Varianten gleich, weil immer nur für die Regelversorgung (in diesem Beispiel die silberne Zahnbrücke) geleistet wird. Möchten Sie eine modernere und in der Ästhetik hochwertigere Behandlung, steigt Ihre Eigenbeteiligung rapide an.

Festkostenzuschuss 75%GesamtkostenEigenbeteiligung
Kassenbrücke557 Euro743 Euro186 Euro
Hochwertige Zahnbrücke557 Euro1.500 Euro943 Euro
Implantat557 Euro3.000 Euro2.443 Euro

Nutzen Sie deshalb eine Zahnzusatzversicherung die Ihr Bonusheft belohnt

Wie die meisten Patienten, möchten vielleicht auch Sie eine moderne, ästhetisch hochwertige und vor allem gesunde Zahnbehandlung. Wenn das so ist, steht dadurch für Sie eine enorme Eigenbeteiligung im Raum. Anhand eines Beispiels möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie sich davor schützen können und welche Vorteile Sie haben.

Beispielrechnung ohne und mit 10-jährig geführtem Bonusheft

Hier finden Sie einen direkten Vergleich einer aktuell sehr beliebten Zahnzusatzversicherung, die eine regelmäßige Zahnvorsorge mit höheren Leistungen belohnt. Es ist der Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 85. In der ersten Berechnung ohne geführtes Bonusheft (Festzuschuss 60%) und in der zweiten Berechnung mit 10-jährig geführtem Bonusheft (Festzuschuss 75%)

Festzuschuss 60%

Implantat mit Suprakonstruktion (Krone) aus vollkeramisch verblendeten Gold

Honorar1.900,00 €
Material & Labor1.600,00 €

Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-508,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.992,00 €
Münchener Verein ZahnGesundheit 85+-2.467,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
525,00 €
Festzuschuss 75%

Implantat mit Suprakonstruktion (Krone) aus vollkeramisch verblendeten Gold

Honorar1.900,00 €
Material & Labor1.600,00 €

Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
Münchener Verein ZahnGesundheit 85+-2.516,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
350,00 €

Nutzen Sie jetzt eine Zahnzusatzversicherung in Kombination mit Ihrem Bonusheft

Finden Sie günstige Zahnzusatzversicherungen, die ihre erreichten Prozente beim Festkostenzuschuss belohnen.

Zahnzusatzversicherung mit Bonusheft Leistungen berechnen

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

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Sie können hier die besten Zahnzusatzversicherungen mit dem Festzuschuss Ihrer persönlichen Bonus Stufe vergleichen. Was bedeutet, dass ein Preis-Leistungsverhältnis der Zahntarife anhand der gewählten Bonusheft Stufe errechnet wird.

Wie lange Sie das Bonusheft geführt haben, können Sie im Filter für den Vergleich eingeben, 0-4 Jahre = kein Bonus, 5-9 Jahre = Bonus 20 und über 10 Jahre = Bonus 30. Hier können Sie noch viele weitere Verfeinerungen des Vergleichs vornehmen, wie zum Beispiel die Anzahl der professionellen Zahnreinigungen, die Sie pro Jahr in Anspruch nehmen. Jede einzelne Filterfunktion wirkt sich zu Ihren Gunsten auf das Ergebnis der Testsieger aus.

Ab 2022 wird das Bonusheft Zahnarzt digital

Das zahnärztliche Bonusheft wird ab 2022 digital! Als Bestandteil in der neuen elektronischen Patientenakte (ePA), können Patienten und Zahnarztpraxen diese Anwendung nutzen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) festgelegt. Das zahnärztliches Bonusheft ist somit als medizinisches Informationsobjekt (MIO) fest in die elektronische Patientenakte integriert.

Das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen fällt weg

Das Nachtragen vergessener Vorsorgeuntersuchungen, gehört durch die Digitalisierung des Bonushefts der Vergangenheit an. Patienten können somit immer nachweisen, dass sie regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben. Bei Nutzung entsprechende Apps, wird dem Versicherten mithilfe des MIO „Zahnbonusheft“ eine Erinnerungsfunktion für Vorsorgetermine geboten.